Nach Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf besteht keine unmittelbare Gefahr, so dass Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten oder Anwohner nicht erforderlich sind. Im Rahmen der beauftragten Untersuchung des Fundes werden gegebenenfalls Schutzmaßnahmen von den zuständigen Behörden eingeleitet werden.
Gewissheit über den Fund wird sich der Kampfmittelbeseitigungsdienst durch eine Sondierung der Fundstelle verschaffen. Sollte sich dabei herausstellen, dass es sich tatsächlich um einen Bombenblindgänger handelt, werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst die entsprechenden Maßnahmen veranlasst werden.
Toni Wimmer