Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen
Die Verfahrensergebnisse der vorherigen Vergabeverfahren finden Sie unter "Veröffentlichungen"
setzen eine Bewerbung voraus (s. Studiengangübersicht in der Infobox).
Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden (die an der RWTH betroffenen Studiengänge sind in Klammern angegeben):
Verteilungsverfahren:
Hierbei erhält jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber einen Studienplatz, jedoch nicht in jedem Fall an dem gewünschten Studienort.
Allgemeines Auswahlverfahren:
(bundesweit: Medizin & Zahnmedizin (Staatsexamen);
Hierbei werden nur so viele Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Auswahl erfolgt im nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch die Hochschule (ca. 60 % der Plätze).
Die RWTH hat sich im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule für eine Auswahl nach der Qualifikation entschieden (Abiturdurchschnittsnote) und die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine Vorauswahl findet in der Form statt, dass am Auswahlverfahren nur diejenigen Studienbewerber teilnehmen, die die RWTH Aachen an 1. bis 3. Ortspräferenz genannt haben.
(Anmerkung: Studienanfänger können sich für die beiden o.g. zulassungsbeschränkten Studiengänge an der RWTH nur zu einem Wintersemester bewerben)
1. Semester
Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor), Biologie (Lehramt), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Chemie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), Französisch (Lehramt), Georessourcenmanagement (Bachelor), Geschichte (Lehramt), Kath. Religionslehre (Lehramt), Lehr- und Forschungslogopädie (Master), Logopädie (Bachelor) Maschinenbau (Bachelor), Mathematik (Bachelor und Lehramt), Physik (Bachelor und Lehramt), Politik (Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Spanisch (Lehramt), Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen alle Fachrichtungen (Bachelor), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt), Wirtschaftslehre und Politik (Lehramt) sowie alle Studienfächer des Bachelorstudienganges der Philosopischen Fakultät (Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Geographie, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft (Bachelor), Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/Economics and Economic Studies in History).
Im Sommersemester 2012 ist eine Bewerbung für folgende Studienfächer bzw. Studiengänge erforderlich:
Mathematik (Bachelor)
Physik (Bachelor)
Mathematik (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder an Berufskollegs)
Lehr- und Forschungslogopädie (Master)
Bitte beachten Sie folgende Neuerungen:
Am 12.11.2008 hat der Landtag des Landes NRW das Hochschulzulassungsreformgesetz zur Neuordnung der Hochschulzulassung zu örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen beschlossen.
Das künftige Verfahren sieht - analog zur Vergabe der Studienplätze in den bundesweiten Vergabeverfahren
Damit wird der Auswahl durch die Besten eines Abiturjahrgangs oberste Priorität eingeräumt und die Bedeutung des Abiturs nachhaltig gestärkt. Die Wartezeitquote berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der jedem Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, auch ohne herausragende schulische Leistungen den gewünschten Studienplatz zu erhalten - und sei es auch erst nach mehreren Semestern Wartezeit.
Das Hochschulauswahlverfahren ermöglicht den Hochschulen im Rahmen der vorgegebenen Kriterien einen Gestaltungsspielraum nach Maßgabe der jeweiligen Hochschulsatzungen. Grundsätzlich herangezogen werden können:
Das neue Vergaberecht wird seit dem Wintersemester 2009/2010 angewendet.
Höhere Semester (Stand : SS 2012)
Architektur (Bachelor), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie (Bachelor), Chemie (Bachelor), Deutsch (Lehramt), Englisch (Lehramt), Französisch (Lehramt), Geschichte (Lehramt), Kath. Religionslehre (Lehramt), Logopädie (Bachelor), Maschinenbau (Bachelor), Medizin - Modellstudiengang (Staatsexamen), Physik (Bachelor und Lehramt), Politik (Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Spanisch (Lehramt), Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau (Bachelor), Wirtschaftslehre/Politik (Lehramt), Wirtschaftswissenschaft (Lehramt), Zahnmedizin (Staatsexamen) sowie die Bachelorstudienfächer Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte / Economics and Economic Studies of History.
Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist i. d. Regel das Studien- (Wissens-) Semester, nicht die bisher insgesamt absolvierte Semesterzahl.
Sofern der Antrag auf Zulassungsbeschränkung für die höheren Fachsemester der auslaufenden Magisterstudienfächer genehmigt wird, werden in diesen Studienfächern keine Studienfachwechsler (sowohl der eigenen als auch anderer Hochschulen) mehr zugelassen.
Erstes Semester
a) Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART)
Wintersemester:
für Altbewerber (=Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2011 erworben haben) 31. Mai
für Neubewerber (=Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01.2011 erworben haben) 15. Juli
Sommersemester:
einheitlich 15. Januar
b) Auswahlverfahren der RWTH Aachen
Wintersemester:
für Altbewerber (=Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2011 erworben haben) 15. Juli
für Neubewerber (=Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15.01.2011 erworben haben) 15. Juli
Sommersemester:
einheitlich 15. Januar
Höhere Semester
für das Wintersemester bis 15. September
für das Sommersemester bis 15. März
In den zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht in der Infobox ohne Bewerbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der Einschreibfrist vorgenommen werden . Für weiter Informationen wird auf das Kapitel "Einschreibung" verwiesen.