Allgemeine Informationen zur Studienaufnahme an der RWTH Aachen im Wintersemester 2011/12
Diese Informationen gelten für:
Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH Aachen.
Zugangsvoraussetzungen:
Die Aufnahme an der RWTH Aachen erfolgt durch die Einschreibung. Die Einschreibung setzt den Besitz eines Zeugnisses über die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) voraus. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über die Hochschulreife verfügen, können sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für ein Studium einer Zugangsprüfung unterziehen (bitte genaue Unterlagen beim Studierendensekretariat anfordern).
Als weitere Voraussetzung für die Einschreibung kann der Nachweis einer besonderen Vorbildung, einer besonderen studiengangbezogenen Eignung oder einer praktischen Tätigkeit gefordert werden, sofern Prüfungsordnungen dies vorsehen.
Ab dem Wintersemester 2011/12 wurde für alle Studiengänge die Teilnahme an einem Selfassessment verpflichtend festgesetzt. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.rwth-aachen.de/selfassessment.
Für Studiengänge, in denen Zulassungsbeschränkungen festgesetzt sind, setzt die Einschreibung den Nachweis über die Zuweisung eines Studienplatzes (Zulassungsbescheid) voraus.
Für zulassungsfreie Studiengänge ist an der RWTH weder ein Bewerbungs- noch ein Anmeldeverfahren vorgesehen. Die Einschreibung kann während der Einschreibfristen (s. Zeittafel) vorgenommen werden.
Für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsinländer-innen") sowie für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten gelten z. T. die Zulassungsvorschriften für deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber.
Die genauen Zulassungsinformationen sollten rechtzeitig (ca. ein halbes Jahr) vor dem beabsichtigten Studienbeginn bei der Hochschule angefordert werden.