Während in den harten, bundesweit zentral über hochschulSTART verteilten NC-Fächern bisher die Studienplätze zu 51 Prozent nach der Durchschnittsnote, zu 25 Prozent nach der Wartezeit und zu 24 Prozent nach Auswahl der Hochschulen vergeben wurden, sieht das künftige Verfahren im Kern
Damit wird der Auswahl durch die Besten eines Abiturjahrgangs oberste Priorität eingeräumt und die Bedeutung des Abiturs nachhaltig gestärkt. Die Wartezeitquote berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der jedem Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, auch ohne herausragende schulische Leistungen den gewünschten Studienplatz zu erhalten - und sei es auch erst nach mehreren Semestern Wartezeit.
Das Hochschulauswahlverfahren wird jetzt zu 60 statt wie bislang zu 24 Prozent erfolgen. Die hierzu im HRG festgelegten Auswahlkriterien ermöglichen den Hochschulen einen Gestaltungsspielraum nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Grundsätzlich herangezogen werden können:
Den Hochschulen kommt mit der Neuregelung nun eine besondere Verantwortung zu: Sie können die Kriterien kombinieren, im Rahmen ihres Auswahlverfahrens Binnenquoten einrichten oder etwa außerschulische Aktivitäten berücksichtigen. In jedem Fall muss aber der Abiturdurchschnittsnote ein - so steht es ausdrücklich im Hochschulrahmengesetz - maßgeblicher Einfluss gegeben werden.
Das neue Vergaberecht ist zum Wintersemester 2005/2006 erstmalig angewendet worden.
Bezogen auf die Studiengänge, die von hochschulSTART im Rahmen eines bundesweiten Auswahlverfahrens vergeben werden (Studienngänge Medizin/Staatsexamen und Zahnmedizin/Staatsexamen), hat sich die RWTH Aachen für eine Auswahl nach der Durchschnittnote des Abiturzeugnisses entschieden und hochschulSTART mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Eine Vorauswahl findet in der Form statt, dass nur Studienbewerber in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die die RWTH Aachen an 1. bis 3. Ortspräferenz angegeben haben.
Bewerbungen sind daher ausschließlich an hochschulSTART (über www.hochschulstart.de) zu richten! Dort finden Sie auch die erforderlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen sowie den Bewerbungsfristen.