Bachelor Plus

 

Bachelor Plus

 

INTERNATIONAL STUDIEREN mit BACHELOR PLUS (Flyer) / (Broschüre)

Die Fakultät für Architektur fördert einen vierjährigen internationalen Bachelorstudiengang unterstützt durch Fördermittel des DAAD. Mit diesem Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll den deutschen Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, vierjährige Bachelor-Studiengänge mit einem integrierten Auslandsstudienjahr zu entwickeln. Das Programm wurde erstmals im Jahr 2009 ausgeschrieben. Mit Stand WS 2010/2011 befinden sich derzeit 57 Projekte in der Förderung. An der RWTH hat alleine die Fakultät für Architektur einen Förderantrag gestellt.

Der geförderte Auslandsaufenthalt beträgt 10 Monate. Ihre im Ausland erbrachten Leistungen werden bis zur vollständigen Akkreditierung des Studiengangs im Auslandsmodul auf dem Bachelorzeugnis verzeichnet.

Stipendien können an teilnehmende Studierende der Bachelor Plus-Studiengänge unter folgenden Voraussetzungen vergeben werden:


• Deutsche Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung mit Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff.
und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG
• Vollimmatrikulation an der deutschen Hochschule im betreffenden Bachelor Plus-
Studiengang
• Überdurchschnittliche akademische Qualifikation (oberes Viertel im Hochschulmaßstab)
• Persönliche Eignung für den Auslandsaufenthalt

sowie

Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen an der ausländischen Partnerhochschule

Unter engen Voraussetzungen können Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff.
und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG einbezogen werden.

Dabei handelt es sich um

• heimatlose Ausländer,
• anerkannte Flüchtlinge,
• Inhaber einer Niederlassungserlaubnis,
• Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG,
• Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1
oder 2, den §§ 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, §104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem
Wohnsitz in Deutschland,
• Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, § 31 AufenthG
bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier
Jahren,
• Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis
nach den §§ 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in
Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der
Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können,
• Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht
auf Einreise und Aufenthalt haben,
• Studierende aus EU-EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums
in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben,
• Studierende aus EU-EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht,
• Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während
der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland
erwerbstätig waren.

Förderrichtlinien  für ein Bachlor Plus Stipendium Förderrichtlinien DAAD

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Office for International Relations der Fakultät . Wir beraten Sie gerne zu unseren Sprechzeiten, immer Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 16- 18 Uhr.

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Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsfrist für das Jahr 2014/15 ist der 20.12.2013

Bitte reichen Sie bis spätestens zum 20.12.2013 die nachfolgend angegebenen Unterlagen persönlich im Office for International Relations ein:

  • 1 Exemplar: Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch

  • 1 Exemplar: Sprachnachweis

  • 1 Exemplar: Transcript of Records (Ausdruck Studienleistungen aus Campus)

  • 3 Exemplare: Student Contract (+ 1 Foto)

  • 2 Exemplare: Learning Agreement

  • 1 Exemplar: Application Form (+ 1 Foto)

  • 2 Exemplare: EILC Formular (nicht für Englisch, Französisch, Spanisch)

  • Kopie der Bluecard

  • Kopie des Personalausweises

  • Bescheinigung über Notendurchschnitt im Hochschulmaßstab (erhältlich auf Nachfrage im ZPA)

Bitte geben Sie alle Unterlagen maschinengeschrieben und, wo erforderlich, mit Ihrer Unterschrift versehen, ab. Handgeschriebene Unterlagen werden zurückgewiesen.

Eine Darstellung des Bewerbungsablaufs finden Sie in dieser Flowchart

 

 

Application Form

Application Form

Beschreibung Ihres bisherigen Studiums, Studienstand sowie Motivation für den Auslandsaufenthalt und Begründung des gewünschten Studienortes im Ausland.

Beschreiben der sprachlichen und fachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufethalt

Beschreibung Ihres geplanten Studienvorhabens im Ausland: beabsichtigte Studienleistungen sowie alle sonstigen Veranstaltungen (Kurse, Vorlesungen) und Prüfungen (Betreuungszusage, Themenabsprache). Sollten Sie ein M2, M3 (Masterthesis) oder ein Pflichtfach im Ausland machen wollen, ist dies nur nach Absprache mit einem entsprechenden Modulsprecher möglich. Dieser muss ein hauptamtliches Mitgleid des Lehrkörpers sein.

Dieses Formular ist maschinengeschrieben auszufüllen.

 

Student Contract

Student Contract

  • „subject“ ist „Architecture“
  • „degree aimed“ at RWTH ist „Master“ oder ggf. "Bachelor"
  • „years of studies at time of application“ ist die derzeitige Semesterzahl in Jahren (z.B. 2,5 bei 5. Semester)
  • „scientific supervisor at host institution (name, department)“ wird durch das REIFFinternational eingetragen.
  • Bei „hiermit beauftrage ich .... (Name)/(Unterschrift)“ unterschreibt die Fakultät

Spätere Änderungen zu den im Student Contract gemachten Angaben (z.B. Bankverbindung, Aufenthalt, Adressen) müssen bitte umgehend dem International OFFICE der RWTH ( Kontakt ) schriftlich mit Datum und Unterschrift versehen, gemeldet sowie per E-mail an das Office for International Relations der Fakultät geschickt werden.

 

Learning Agreement

Learning Agreement

Das Learning Agreement dient der Dokumentation Ihres geplanten Studienaufenthaltes und stellt ein provisorisches Studienvorhaben dar. Das Formular erhalten Sie zu Beginn des Auslandsaufenthaltes unterschrieben im Original zurück. Das REIFF international erhält eine Kopie. Sollten Sie aus Platzgründen ein weiteres Formular benötigen, tragen Sie die Gesamtsumme der Credits bitte nur  auf dem 2. Formular ein und nummerieren bei Formulare. Vorgabe der Nationalen Vergabestelle sind 30 Credits pro Semester. Sollten Sie  - aus welchen Gründen auch immer – weniger als 15 Credits pro Semester erreichen, muss die Studienförderung zurückgezahlt werden.

Change Form

Die Change Form dient der Darstellung von Änderungungen Ihrer Studienplanung im Verhältnis zum Learning Agreement. Bitte reichen Sie dieses NICHT zu Beginn Ihres Studienaufenthaltes im Ausland, sondern erst zum Ende ERASMUS-Jahres ein und sollte sich auf das gesamte Studienjahr beziehen.  Gegebenenfalls  verwenden Sie ein Change Form für die „deleted courses“ und ein weiteres für die „added courses“. Die in Learning Agreement und Change Form  insgesamt dargestellten Studienleistungen müssen mit den Leistungen des Ihnen zum Endes des Studienjahres verliehenen Transcript of Records des übereinstimmen. Das Change Form dürfen Sie per mail an uns senden  oder aber zum Ende des Studienaufenthaltes bis späestens zum 30.9. einreichen.

 

Sprachzeugnis

Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS wird mindestens Level B1-B2 verlangt, siehe Europäischer Referenzrahmen.

Im Rahmen der Wahl-/Transitmodule haben Sie für Sprachkurse (von 2 SWS= 3 Credits) am Sprachenzentrum ein sogenanntes Vorkaufsrecht. Dafür müssen Sie sich über das Benutzerkonto des Sprachenzentrums anmelden (zum Benutzerkonto).

Bitte achten Sie auf die Deadline für die Einstufungstests!

Alle im Sprachenzentrum angebotenen Sprachen finden Sie hier.

Sprachprüfungen und Einstufungstests wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum der RWTH . Der Nachweis über B1 Kenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache muss spätestens bis zu Stipendienantritt erbracht sein.

EILC

Zu erlernen, sind die Erasmus Intensive Language Courses (EILC). Diese Sprachkurse bieten ERASMUS -Studenten vor dem Beginn ihres Auslandsaufenthaltes die Möglichkeit, 

Schon vorhandene Sprachkenntnisse im Land selbst zu erweitern und/oder aufzufrischen. Eine Förderung für EILC kann nicht für Englisch, Französisch und Spanisch beantragt werden. Eine Liste der geförderten Sprachen finden Sie HIER

 

Transcript of Records

Für die Bewerbung an der Fakultät reicht ein Audruck aus CAMPUS.

Das ZPA (Zentrale Prüfungsamt) kann Ihnen jederzeit eine Bescheinigung über Ihre bislang erbrachten Leistungen erstellen - auf Anfrage auch in Englisch. Dieses benötigen Sie möglicherweise später für die Application an der Gasthochschule

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Was muss ich zurück wieder am REIFF einreichen

Eine Darstellung des Anerkennungsdurchlaufs finden Sie in dieser Flowchart