Studienberatung
FAQs Studienberatung
Was ist zu beachten bei der Anmeldung der Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit kann frühestens geschrieben werden nach Erwerb von 125 CPs in den Studiengängen "Bauingenieurwesen", "Umweltingenieurwissenschaften" und "Mobilität und Verkehr". Im Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen" müssen mindestens 120 CPs erbracht werden. Erst wenn Sie diese CPs erreicht haben, können Sie die Bachelor-Arbeit anmelden und schreiben. Die Anmeldung der Arbeit ist nicht an ein bestimmtes Semester gebunden. Die Terminabsprache erfolgt mit dem betreuenden Lehrstuhl bzw. Institut.
Die Lehrstühle/Institute geben Themenvorschläge heraus, zu entnehmen auf den Websites, Aushängen oder durch persönliches Nachfragen zu erfahren. Informieren Sie sich bitte am jeweiligen Lehrstuhl/Institut über das genaue Verfahren. Wenn Sie ein eigenes Thema haben, das Sie gerne bearbeiten wollen, suchen Sie sich passend zu Ihrem Thema einen Lehrstuhl/ein Institut und einen Assistenten oder Professor, der bereit ist, Sie zu betreuen. Auf Antrag an den Prüfungsausschuss ist es ebenfalls möglich, die Bachelorarbeit extern anzufertigen. Aber auch hier benötigen Sie einen Betreuer der Fakultät.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 9 Wochen (Vollzeit). Haben Sie parallel noch weitere Prüfungsleistungen zu absolvieren, können Sie die Arbeit auch in 16 Wochen (Teilzeit) schreiben. Ob Sie Ihre Arbeit in Voll- oder Teilzeit schreiben, muss verbindlich auf dem Anmeldebogen der Bachelor-Arbeit vermerkt werden
Was muss ich für die Anmeldung der Vertiefungsrichtung im Master machen?
Neu: Modulare Anmeldung zur Vertiefungsrichtung im Master Bauingenieurwesen, Master Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen, Master Mobilität und Verkehr und Master Umweltingenieurwissenschaften
Ab dem Sommersemester 2012 müssen Sie sich zur Vertiefungsrichtung explizit modular anmelden.
Wer muss sich anmelden?
Studierende im 1. Semester der Masterstudiengänge
- Bauingenieurwesen,
- Mobilität und Verkehr,
- Umweltingenieurwissenschaften sowie
- Wirtschaftsingenieurwesen FR Bauingenieurwesen
Wer darf sich nicht anmelden?
Studierende, die nicht in den oben genannten Masterstudiengängen eingeschrieben sind.
Studierende, die sich in einem höheren Semester befinden und bei denen bereits eine Vertiefungsrichtung im Virtuellen Zentralen Prüfungsamt (VZPA) eingetragen ist.
Was passiert, wenn man sich nicht für eine Vertiefungsrichtung anmeldet?
Prüfungsanmeldungen von Studierenden, die nicht modular zu einer Vertiefungsrichtung angemeldet sind, können ggf. später nicht verarbeitet werden und damit zu einer fehlerhaften Anmeldeliste für die gewünschten Prüfungen führen.
Wie meldet man sich an?
Die Anmeldung zur Vertiefungsrichtung erfolgt analog zu den Lehr- und Prüfungsveranstaltungen.
Rufen Sie ihre Prüfungsordnung in CAMPUS auf, wählen Sie Ihre gewünschte Vertiefungsrichtung aus und klicken auf die Prüfungsleistung. Anschließend wählen Sie die Veranstaltung aus und melden sich über das modulare Anmeldeverfahren zur Vertiefungsrichtung an.
Bewahren Sie auf jeden Fall die CAMPUS-Bestätigungsmails in elektronischer Form auf!
Wann meldet man sich an?
Die Anmeldung zur Vertiefungsrichtung muss im Zeitraum 01.10.2012 9:00 Uhr bis 23.11.2012 23:00 Uhr erfolgen. Eine Anmeldung nach dem 23.11.2012 23:00 Uhr ist nicht möglich.
Sollten Sie sich irrtümlich für eine falsche Vertiefungsrichtung angemeldet haben, können Sie sich innerhalb der Fristen des modularen Anmeldeverfahrens ab- und anmelden.
Die Änderung der Vertiefungsrichtung nach der Frist des modularen Anmeldeverfahrens ist über einen Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
Wie werden Master-Module vorgezogen?
Studierende haben die Möglichkeit, bereits während des Bachelor-Studiengangs zusätzlich einzelne Master-Module zu absolvieren.
Als Voraussetzung müssen im Bachelor-Studiengang mind. 120 CP erwirtschaftet sein. Außerdem ist ein Antrag an den betreffenden Prüfungsausschuss mit einer Auflistung der vorzeitig zu belegenden Module zu stellen. In welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wird, obliegt der Entscheidung des Prüfungsausschusses.
Der genehmigte Antrag muss während der Meldephase beim ZPA vorgelegt werden!
Die Meldezettel der Lehrstühle entfallen. Die Notenmeldung seitens der Lehrstühle kann direkt über die Prüfungslisten erfolgen.
Eine Aufnahme der vorgezognene Master-Module in das Bachelor-Zeugnis ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen zur Aufnahme des Masterstudiums erfüllt sein?
Die Einschreibung in den einen der Masterstudiengänge der Fakultät für Bauingenieurwesen kann nur mit einem ordnungsgemäß abgeschlossenen Bachelorstudium erfolgen.
RWTH-interne Studienbewerberinnen und -bewerber
Um überprüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für die Einschreibung zu genanntem Studiengang an der RWTH Aachen erfüllen, lassen Sie uns bitte folgende Dokumente postalisch zukommen:
- Antrag an den Prüfungsausschuss unter Angabe des gewählten Schwerpunktes bzw. der Schwerpunkte für das Masterstudium und
- Leistungsbescheinigung Ihrer Universität zu Ihrem Bachelorstudiengang (alle Leistungen mit dazugehörigen Credit Points und Noten), ggf. Bachelor-Zeugnis.
Ein Modulkatalog ist nicht nötig.
Der Prüfungsausschuss lässt die Studierenden je nach Studienrichtungswahl im Bachelorstudiengang zu. Bei Änderungen in der Studienrichtungswahl zwischen dem Bachelorstudiengang und dem Masterstudiengang können Auflagen ausgesprochen werden.
Der Prüfungsausschuss wird über Ihren Antrag entscheiden. Das Ergebnis wird Ihnen postalisch zugesandt.
RWTH-externe Studienbewerberinnen und -bewerber
Um überprüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für die Einschreibung zu genanntem Studiengang an der RWTH Aachen erfüllen, lassen Sie uns bitte folgende Dokumente postalisch zukommen:
- Antrag an den Prüfungsausschuss unter Angabe des gewählten Schwerpunktes bzw. der Schwerpunkte für das Masterstudium,
- Leistungsbescheinigung Ihrer Universität zu Ihrem Bachelorstudiengang (alle Leistungen mit dazugehörigen Credit Points und Noten), ggf. Bachelor-Zeugnis,
- tabellarische Auflistung mit einer Zuweisung der Module des studierten Bachelorstudiums zu den entsprechenden Modulen des Bachelorstudiengangs der RWTH Aachen (ggf. über alle weiteren jemals erbrachten Studienleistungen weiterer Studiengänge einer deutschen Hochschule),
- Modulkatalogauszug Ihrer Universität für die absolvierten Module (oder ähnliche inhaltliche Beschreibung).
Der Prüfungsausschuss wird über Ihren Antrag entscheiden. Das Ergebnis wird Ihnen postalisch zugesandt.
Wie funktioniert ein Studienfachwechsel?
Um einen Studiengangwechsel vornehmen zu können, muss vorab geprüft und eindeutig sichergestellt werden, dass Sie (noch) einen Prüfungsanspruch in dem gewünschten Studiengang besitzen. Hierfür wird eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (kurz UBB) ausgestellt. Ohne sie ist eine Wieder-Einschreibung/eine Änderung der Einschreibung nicht mehr möglich.
Für Studiengänge der Fakultät für Bauingenieurwesen bekommt man sie in der Studienberatung der Fakultät oder hier als download.
Für Studiengänge an andere Hochschulen bekommt man die UBB nicht mehr an dieser Fakultät.
Für die Prüfung des noch vorhandenen Prüfungsanspruches benötigen wir von Ihnen:
- Leistungsbescheinigung,
- Auszug aus dem Modulkatalog des alten Bachelorstudiengangs (bei Studiengangwechseln außerhalb der Fakultät für Bauingenieurwesen der RWTH) sowie
- ein vorausgefülltes Formular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Das Ergebnis wird Ihnen postalisch zugesandt.
Erst unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen Sie sich im Studierendensekretariat ein- bzw. umschreiben.
Wie werden Prüfungsleistungen anderer Studiengänge/Hochschulen anerkannt?
Anerkennungsverfahren müssen Studierende durchlaufen, die Studien- oder Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbracht haben und diese Leistungen für ihr aktuelles Studium anrechnen lassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss auch Fehlversuche in gleichwertigen Fächern, in denen eine Fachprüfung noch nicht bestanden wurde, anrechnen muss.
Damit ein Anerkennungsverfahren aufgenommen werden kann, ist die Einschreibung im jeweiligen Studiengang an der RWTH Aachen zwingend erforderlich. Das prinzipielle Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen ist bei allen Studiengängen der Fakultät für Bauingenieurwesen gleich.
Wir benötigen bitte von Ihnen:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen an den betreffenden Prüfungsausschuss,
- Leistungsbescheinigung Ihrer Universität zu Ihrem Bachelorstudiengang (alle Leistungen mit dazugehörigen Credit Points und Noten), ggf. Bachelor-Zeugnis,
- Auszug aus dem Modulkatalog des Bachelorstudiengangs aus dem Studienleistungen anerkannt werden sollen,
- tabellarische Auflistung mit Zuweisung der betreffenden Module zu den entsprechenden Modulen des aktuellen Studiengangs.
Der Prüfungsausschuss wird über Ihren Antrag entscheiden. Das Ergebnis wird Ihnen postalisch zugesandt.
Was ist das Nicht-technische-Wahlpflichtfach?
Beim nicht-technischen Wahlpflichtfach handelt es sich um
- das im B.Sc. Bauingenieurwesen (nach der Prüfungsordnung 2009) im 3. Semester zu belegende "nicht-technisches Wahlpflichtfach (NTW)", welches mit 2 SWS und 3 CP bewertet wird und/oder
- das im M.Sc. Bauingeneiurwesen in Schale 3 angegebene "freie Wahlfach/Nachholmodul", welches mit 5 SWS und 8 CP bewertet wird und/oder
- den Wahlbereich freie Wahl" in Gruppe 3 bzw. Gruppe D des M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen FR Bau, Gruppe 3 bzw. Gruppe D mit 3 SWS und 5 CP.
Studierende des B.Sc. Bauingenieurwesen können prinzipiell jedes nicht-technische Fach, das an der RWTH angeboten wird oder Mechanik III belegen.
Für Studierende des M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen FR Bau gilt die Einschränkung, dass das Fach nicht aus der Fakultät 3 oder Fakultät 8 stammen darf.
In dem belegten Fach muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden (egal, in welcher Form), und das Fach muss mindestens die im Studienverlaufsplan angegebene Zahl an CP besitzen:
- 3 CP für B.Sc. Bauingenieurwesen,
- 5 CP für M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen FR Bau,
- 8 CP für M.Sc. Bauingenieurwesen.
Werden dem Fach mehr CP zugeordnet sind, ist dies kein Problem, für die Berechnung der Gesamt-Note werden jedoch nur die oben genannten CP berücksichtigt.
Für Fächer, die nicht von der Fakultät für Bauingenieurwesen angeboten werden, ist eine Anmeldung über Campus Office nicht möglich. Hier müssen Sie sich direkt an den Modulbeauftragten wenden. Diesen entnehmen Sie bitte Campus Office.
Was ist die Institiutspraktikumsphase im Studiengang B.Sc. Bauingenieurwesen?
Die Institutspraktikumsphase soll den Studierenden einen Einblick in die praktische Umsetzung wissenschaftlicher Arbeit vermitteln. Jede der vier Studienrichtungen im Studiengang B.Sc. Bauingenieurwesen bietet eine eigene Institutspraktikumsphase an. Das Institutspraktikum müssen Sie in Ihrer Vertiefungsrichtung absolvieren, um die Vollständigkeit Ihrer gewählten Vertiefungsrichtung zu erreichen. Es ist sinnvoll, das Institutspraktikum in dem Bereich, in dem Sie Ihre Bachelor-Arbeit schreiben, zu absolvieren, insbesondere dann, wenn Sie diese Vertiefung im Masterstudium anstreben.
Das Institutspraktikum ist semesterfixiert im 6. Semester vorgesehen und finden ganztägig montags und freitags statt. Die Anmeldung erfolgt über Campus Office. Nähere Informationen bezüglich der Inhalte erhalten Sie über Campus Office oder den jeweiligen Modulbeauftragten (ebenfalls Campus Office zu entnehmen).
Muss man eine Prüfung ablegen, wenn man sich für die Veranstaltung angemeldet hat?
Im Campus können Sie sich separat für Vorlesungen und Klausuren anmelden. Somit verpflichtet eine Anmeldung zur Vorlesung nicht automatisch zur Anmeldung der Prüfung. Sind Sie allerdings einmal zur Prüfung angemeldet, müssen Sie diese auch ablegen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein einmaliges Rücktrittsrecht von einer Prüfung haben und anschließend jeweils automatisch angemeldet werden.
Wie und wo bewerben sich internationale Studieninteressierte bzw. Studierende?
Sie sind EU-Bürger und intressieren sich für einen Bachelor-Studiengang unserer Fakultät für Bauingeneiurwesen? Bitte wenden Sie sich bei:
- durch Nummerus Clausus beschränkten Fächern an das Studierendensekretariat der RWTH Aachen und
- bei NC-freien Fächern an das International Office der RWTH Aachen.
Sie sind Nicht-EU-Bürger und intressieren sich für einen Bachelor-Studiengang unserer Fakultät für Bauingeneiurwesen? Bitte wenden Sie ausschließlich an das International Office der RWTH Aachen.
Studierende aus der Volksrepublik China wenden Sie bitte ausschließlich an das International Office .
Wie hoch ist der NC der Studiengänge der Fakultät für Bauingenieurwesen?
Ab dem Wintersemester 2012/2013 sind ergänzend zum Bachelor-Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bauingenieurwesen" die an der Fakultät für Bauingenieurwesen der RWTH Aachen angebotenen Bachelor-Studiengänge "Bauingenieurwesen", "Mobilität und Verkehr", "Umweltingenieurwissenschaften" zulassungsbeschränkt (NC).
Erläuterungen zum Thema finden Sie unter:
http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Vor_dem_Studium/~egg/Bewerbung_um _einen_Studienplatz/
Es lohnt sich in jedem Fall eine Bewerbung um einen Studienplatz - lassen Sie sich vom NC nicht abschrecken."
Was muss ich bei fehlenden Einschreibevoraussetzungen machen (Vorpraktikum; Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Unvollständige Unterlagen bei der Einschreibung:
Fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Bewerber und Bewerberinnen, die bereits an einer anderen Hochschule/einem anderen Studiengang eingeschrieben waren, benötigen für die Ein- bzw. Umschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Zur Beantragung muss ein Nachweis aller Prüfungsleistungen (dies gilt auch für den Fall, dass keine Prüfungsleistungen erbracht wurden) beim zuständigen Prüfungsausschuss bzw. der Studienberatung vorgelegt werden.
Fehlender Nachweis Vorpraktikum:
Bewerber und Bewerberinnen, die noch keinen Nachweis über die Ableistung eines Vorpraktikums vorlegen können beachten bitte folgende Vorgehensweise:
Fall 1: Praktikum kann bis zu 30.09. abgeschlossen werden
Bewerber und Bewerberinnen, die ihr Vorpraktikum noch nicht begonnen oder noch nicht beendet haben, müssen bei der Einschreibung als Nachweis
- entweder einen von beiden Seiten gezeichneten Arbeitsvertrag über den entsprechenden Zeitraum des Praktikums
- oder eine vorläufige Bescheinigung des entsprechenden Ausbildungsbetriebes über das Praktikum vorlegen.
Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt im Rahmen eines Studieneingangsgesprächs, zu dessen Teilnahme zu Beginn des ersten Semesters Anmeldemöglichkeiten geschaltet werden.
Fall 2: Bewerber und Bewerberinnen ohne Nachweis eines Praktikumsplatzes
Bewerber und Bewerberinnen können beim zuständigen Prüfungsausschuss einen Antrag auf Verschiebung des Vorpraktikums stellen.
Der positive Bescheid muss bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Nach Ableistung des Praktikums ist die Bescheinigung im Rahmen eines Studieneingangsgesprächs vorzulegen und eine Anerkennung erfolgt.
Fall 3: Bewerber und Bewerberinnen mit Berufserfahrung
Bewerber und Bewerberinnen können einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufstätigkeit als Vorpraktikum stellen. Der positive Bescheid ist bei der Einschreibung vorzulegen.