Zulassungsvoraussetzungen

 

Jede Kandidatin oder jeder Kandidat, die oder der beabsichtigt, an der Fakultät für Bauingenieurwesen zu promovieren, ohne die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 1a) Promordnung zu erfüllen, muss einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen stellen. Der Antrag ist nicht gleichbedeutend mit dem konkreten Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß § 11 Promotionsordnung.

Der Antrag ist schriftlich an den Dekan zu richten. Er muss als Anlage folgende Dokumente enthalten:

  • das in Aussicht genommene Thema der Dissertation
  • Bestätigung der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers über die Bereitschaft zur Betreuung der Doktorarbeit
  • der Nachweis bereits erfüllter Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 8 bis 10 Promotionsordnung
  • die Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich der Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina sowie eine Erklärung über eventuell zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren;
  • eine Erklärung, dass diese Promotionsordnung anerkannt wird

 

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Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (Promotionen, Berufungskommissionen, Außendarstellung (Messen, Dies, ...Days, Web-Auftritt), Forschungsbericht, Lehraufträge)

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