Zulassung zur Doktorprüfung

 

Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Doktorprüfung

Die Promovendin bzw. der Promovend reicht den Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung schriftlich im Dekanat ein. Die beizufügenden Unterlagen erläutert § 12 Promotionsordnung.

Die Promovendin bzw. der Promovend schlägt in Einvernehmen mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor dem Dekan schriftlich die Berichterinnen bzw. Berichter vor.

 

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Marion Kalde

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Marion Kalde

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (Promotionen, Berufungskommissionen, Außendarstellung (Messen, Dies, ...Days, Web-Auftritt), Forschungsbericht, Lehraufträge)

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