Zulassung zur Doktorprüfung
Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Doktorprüfung
Die Promovendin bzw. der Promovend reicht den Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung schriftlich im Dekanat ein. Die beizufügenden Unterlagen erläutert § 12 Promotionsordnung.
Die Promovendin bzw. der Promovend schlägt in Einvernehmen mit der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor dem Dekan schriftlich die Berichterinnen bzw. Berichter vor.
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Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (Promotionen, Berufungskommissionen, Außendarstellung (Messen, Dies, ...Days, Web-Auftritt), Forschungsbericht, Lehraufträge)
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