Frequently Asked Questions
FAQ zum Thema Prüfungen
Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden. Wie geht das?
B.Sc. ET, IT & TI: Sie können sich einmal von jeder Prüfung bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin NACH vorheriger Beratung bei der Fachstudienberatung persönlich und schriftlich abmelden. Siehe auch "schieben"
M.Sc. ET, IT & TI: Sie können sich einmal von jeder Prüfung bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin beim Zentralen Prüfungsamt persönlich und schriftlich abmelden.
Wie kann ich mich zur Wiederholungsprüfung anmelden?
Wenn Sie einmal ordnungsgemäß zu einer Prüfung angemeldet waren, werden Sie im Falle des Nichtbestehens, eines Abmeldung oder einer krankheitsgedingten Rücktritts (Prüfungsabmeldung mit ärztlichem Attest) automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet. Bitte prüfen Sie den Punkt "angemeldeten Prüfungen" in CampusOffice regelmäßig nach.
Was ist die Orientierungsabmeldung?
In der sogenannten Orientierungsphase eines Semesters ist es möglich, Veranstaltungen und dazugehörige Prüfungen unverbindlich über modulare Anmeldeverfahren in CAMPUS quasi "zur Ansicht" anzumelden. Die Orientierungsphase des Sommersemesters geht dabei bis zum letzten Freitag im Mai und die des Wintersemesters bis zum letzten Freitag im November. Innerhalb dieser Phase kann auch die modulare Anmeldung von Prüfungen ohne Konsequenzen von der/dem Studierenden selbst rückgängig gemacht werden (Orientierungsabmeldung).
Prüfungen, die nach der Orientierungsphase im CAMPUS-System noch angemeldet sind, werden im ZPA registriert. Dann gelten die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bedingungen für einen Prüfungsabmeldung.
Ich kann krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen. Was ist zu tun?
Sollten Sie an einem Prüfungstag krank sein, besteht i.d.R. Prüfungsunfähigkeit - d.h. sie sind nicht in der Lage an der betreffenden Prüfung teilzunehmen. Ein Fernbleiben von der Klausur oder mündlichen Prüfungen muss in diesem Fall durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. Das Attest muss umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingereicht werden. Auf dem Attest sollten Sie, um die Verarbeitung zu erleichtern, Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, für die das Attest geltend gemacht wird, notieren.
Ich habe die Anmeldefrist für die Prüfungsanmeldung verpasst. Kann ich die Prüfung/en nachmelden?
Nachträgliche Anmeldungen zu Prüfungen sind nur im Ausnahmefall möglich. Eine Nachmeldung muss beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag soll formlos gestellt werden und muss eigenhändig unterschrieben sein. Der Antrag muss die nachzumeldende/n Prüfung/en enthalten sowie eine triftige Begründung, wieso die Anmeldefrist versäumt wurde.
Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.
Ich möchte ein Prüfungsfach wechseln.
Stellen Sie einen formlosen, unterschriebenen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.
Ich möchte zusätzliche Prüfungen ablegen.
Stellen Sie einen formlosen, unterschriebenen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.
ACHTUNG: Wenn der Antrag angenommen wird, werden sowohl positive als auch negative Leistungen gewertet!
Ich habe eine Prüfung dreimal nicht bestanden und muss jetzt in die mündliche Ergänzungsprüfung. Wie kann ich mich dafür anmelden?
Den Termin machen Sie selbstständig mit dem Lehrstuhl oder Institut aus, wo Sie die Prüfung ablegen werden. Der Termin sollte möglichst zeitnah erfolgen.