Praktika
Im Rahmen des Studiums muss ein Industriepraktikum abgeleistet werden. Näheres zur Erfüllung der Vorgaben des Praktikums können den Praktikumsrichtlinien entnommen werden, die den jeweiligen Prüfungsordnungen beigefügt sind. Im Downloadbereich finden Sie den Link zu den Prüfungsordnungen.
Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den für ihren Studiengang geltenden Praktikumsbedingungen und klären Sie mit dem Unternehmen oder der Firma ab, ob die Vorgaben und Richtlinien bezüglich der Praktikumsinhalte eingehalten werden können!
Für die Anerkennung des Praktikums müssen bei der Fachstudienberatung folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Praktikumsbescheinigung im Original
- Praktikumsbericht im Original – vom Ausbilder unterschrieben und gestempelt (nur bei B.Sc. und M.Sc.; gilt nicht für Diplomer und Ergänzer)
Abgabe des Berichts: möglichst zeitnah nach Ende des Praktikums
ACHTUNG: Für den B.Sc. Werkstoffingenieurwesen gilt, dass maximal vier Wochen des gesamten Praktikumszeitraumes VOR Studienbeginn absolviert werden dürfen!