Häufig gestellte Fragen (FAQs)

 

Studiengang-/ Hochschulwechsel und Einschreibung

Ich habe Fragen zur Einschreibung.

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.

Ich möchte in einen Studiengang der Fakultät für Maschinenwesen wechseln. Wie viele Semester kann ich mir aufgrund meines bisherigen Studiums anerkennen lassen?

Bei einem Wechsel in einen unserer Studiengänge werden keine vollständigen Semester anerkannt. Durch einen Antrag auf Anerkennung können Sie nach Einschreibung die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen beantragen. Leistungen, die äquivalent zu einem Modul Ihres neuen Studiengangs sind, werden von Amts wegen anerkannt. Dabei werden Ihre Module einzeln anerkannt. Sie erhalten Ihren Abschluss, wenn Sie alle Modulprüfungen gemäß dem für Sie gültigen Studienplan erfolgreich bestanden haben. Dabei ist nicht relevant, in welchem Semester Sie die jeweiligen Prüfungen bestehen. Die Modulprüfungen können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden; Überschneidungsfreiheit kann allerdings nur für den Regelstudienplan gewährleistet werden.

Wo erhalte ich eine Einstufung und Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Das passende Formular finden Sie hier. Füllen Sie dieses aus und legen Sie eine unterschriebene unbereinigte Notenübersicht Ihres bisherigen Prüfungsamtes sowie Nachweise über die Stundenumfänge bei.
Diese Unterlagen schicken Sie an

Fakultät für Maschinenwesen
RWTH Aachen University
D-52056 Aachen

oder werfen sie es in den roten Briefkasten in Raum 201 in der Kackertstraße 9, 52072 Aachen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie dann per Post.

Ich bin nach dem Bachelor-Studium für mein Masterstudium an die RWTH gewechselt und habe umfangreiche Auflagen bekommen. Verlängert sich dadurch meine Regelstudienzeit?

Wenn Sie ein siebensemestriges Bachelor-Studium absolviert und demnach max. 30 CP Auflagen bekommen haben: Nein.

Wenn Sie ein sechssemestriges Bachelor-Studium absolviert und demnach 30—60 CP Auflagen bekommen haben: Ja, Ihre Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Für eine entsprechende Bescheinigung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Ausnahme: Der Master Lehramt an Berufskollegs hat grundsätzlich eine Regelstudienzeit von vier Semestern.

Ich habe bei der Zulassung zum Masterstudium Auflagen bekommen. Muss ich diese zu Beginn des Studiums ablegen?

Nein, Sie müssen das Bestehen der Auflagenfächer erst zur Anmeldung der Masterarbeit nachweisen. Sie können sie also studienbegleitend absolvieren. Da es sich bei den Auflagen um Grundlagen handelt, ist es aber sehr sinnvoll, sie zu Beginn des Masterstudiums zu absolvieren.

Ich habe bei der Zulassung zum Masterstudium Auflagen bekommen. Erscheinen diese auf meinem Masterzeugnis? Gehen Sie in die Gesamtnote ein?

Die Noten Ihrer Auflagenfächer gehen nicht in die Gesamtnote ein. Ob und wie sie in das Zeugnis aufgenommen werden können, wird derzeit (Stand: August 2012) vom Prüfungsausschuss geprüft.

Wie wechsle ich in einen Studiengang Maschinenbau/Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau/CES an der RWTH Aachen University?

Bachelor:

Um von einer anderen Hochschule oder einem anderen Studiengang in einen der o.g. Bachelorstudiengänge zu wechseln, halten Sie sich bitte an folgenden Ablauf:

  1. Erkundigen Sie sich beim Studierendensekretariat, ob Studienplätze in einem höheren Fachsemester zur Verfügung stehen und erfragen Sie die Bewerbungsfristen. Sollten keine Plätze zur Verfügung stehen, müssen Sie sich zum ersten Semester (beginnend im WS) bewerben.
  2. Sind Studienplätze in einem höheren Fachsemester vorhanden, reichen Sie einen Antrag auf Einstufung und Unbedenklichkeit bei der Fachstudienberatung (in Raum 203 in der Kackertstraße 9, 52072 Aachen oder roter Briefkasten vor diesem Raum) ein. Legen Sie diesem Antrag zu jedem Studiengang, in dem Sie bisher studiert haben, eine unbereinigte Notenübersicht bei. In dieser Notenübersicht müssen alle Studienleistungen, also auch die Fehlversuche, aufgeführt sein. Sie können den Antrag auch per Post an die angegebene Adresse senden.
  3. Die Fakultät wird Sie nach Prüfung ihres Antrags und entsprechend der von Ihnen erbrachten Leistungen in ein (höheres) Fachsemester einstufen. Mit dieser Einstufung können Sie sich auf das angegebene Fachsemester beim Studierendensekretariat bewerben. Bitte beachten Sie, dass diese Einstufung unter Vorbehalt stattfindet. Auf Basis der Einstufung entstehen Ihnen keine Ansprüche auf die tatsächliche Anerkennung ihrer bisherigen Studienleistungen in dem von Ihnen angestrebten Studiengang.

Wenn ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie sich eingeschrieben haben, müssen Sie noch ein Anerkennungsverfahren initiieren, um die von Ihnen bisher erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen.

Das vorgefertigte Antragsformular finden Sie hier.

Eine Vorabprüfung, welche Leistungen anerkannt werden können, ist aufgrund des momentanen Arbeitsaufkommens leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie das für Sie relevante Modulhandbuch unter www.campus.rwth-aachen.de, um sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, welche Module anerkannt werden können. Grundsätzlich gilt: Äquivalente Module werden von Amts wegen anerkannt.

Master:

Um in einen Masterstudiengang der o.g. Studienrichtungen zu wechseln, müssen Sie sich bei uns bewerben. Die Zugangsvoraussetzungen finden Sie in § 3 der zugehörigen Masterprüfungsordnung. Diese können Sie im Downloadbereich der Fakultätswebsite einsehen.

Für ihre Bewerbung halten Sie sich bitte an folgende Website.

 

Übergang Bachelor- in den Masterstudiengang innerhalb der RWTH

Wie funktioniert der Übergang vom Bachelor in den Master?

Der Übergang erfolgt durch eine fristgerechte Bewerbung beim Studierendensekretariat.

Der Übergang vom Bachelor zum Master kann immer nur zum Semesterbeginn (1. April/1. Oktober) erfolgen. Dazu muss das Bachelorstudium bis spätestens 31. März/30. September abgeschlossen werden. (Datum der letzten Prüfung bzw. Abgabe der Bachelorarbeit, also das Datum, das Ihr Zeugnis trägt.). Die Abgabe der Bachelorarbeit muss trotzdem noch im März/September erfolgen. Für die Umschreibung beim Studierendensekretariat ist die Vorlage des Bachelorzeugnissses bzw. einer Bescheinigung vom ZPA über den erfolgreichen Studienabschluss nötig.

Ich konnte meine Bachelorarbeit nicht mehr rechtzeitig anmelden, um mich rechtzeitig in den Master einschreiben zu können.

Dies lag vorallem an der langen Abwesenheit meines Betreuers/Professors. Kann ich meine Bachelorarbeit noch vor Ablauf der Mindestbearbeitungsfrist abgeben, um den Wechsel in den Master zu schaffen?

Bei einer wesentlichen Verzögerung durch die Anmeldung ist ggf. eine Rückdatierung möglich. Näheres hierzu finden Sie in den Beschlusslisten Ihres Studiengangs in unserem Downloadbereich.

 

Interne/Externe Wissenschaftliche Arbeiten und Abgabefristen

Wie und wo erhalte ich die Genehmigung des Prüfungsausschusses für eine externe Projekt-/Bachelor-/Master-/Studien-/Diplomarbeit?

Die Genehmigung erfolgt i.d.R. in der Studienberatung unmittelbar vor Ort. Notwendig ist ein vollständig ausgefüllter Erfassungsbogen mit allen bis dahin notwendigen Unterschriften. Von der auf dem Erfassungsbogen angegebenen Reihenfolge kann nicht abgewichen werden. Für die Genehmigung von Projektarbeiten müssen die Erfassungsbögen von allen beteiligten Bearbeitern vorliegen.

Alternativ können Sie den Bogen auch per Post schicken oder in den roten Briefkasten in R201 in der Kackertstraße 9 einwerfen. In diesem Fall müssen Sie ein Begleitschreiben beifügen, aus dem eindeutig hervorgeht, was nach der Genehmigung passieren soll:

  • Weiterleitung an das ZPA
  • per Post zurückschicken oder
  • Abholung in der Sprechstunde

Ich möchte eine externe wissenschaftliche Arbeit schreiben, aber das Unternehmen verlangt eine Geheimhaltungsklausel. Ist das (ohne dass eine Kooperation oder vertragliche Bindung mit dem Lehrstuhl besteht) möglich?

Nein. Die Entscheidung, ab welchem Grad der Zusammenarbeit eine Kooperation vorliegt, liegt im Ermessen des betreuenden Professors.

Ich möchte meine Abschlussarbeit vorzeitig/später abgeben. Wie lange vor/nach Ende der Bearbeitungszeit darf ich sie abgeben?

Maschinenbau                 Bearbeitungszeit             früheste Abgabe             maximale Verlängerung

Projektarbeit                     3 Monate                           6 Wochen                           2 Wochen

Bachelorarbeit                10 Wochen                          8 Wochen                           4 Wochen

Masterarbeit                   22 Wochen                        18 Wochen                            6 Wochen

Diplomarbeit                     4 Monate                           2 Monate                           4/6* Wochen

CES                                    Bearbeitungszeit             früheste Abgabe             maximale Verlängerung

Projektarbeit                     4 Monate                           8 Wochen                             2 Wochen

Bachelorarbeit                12 Wochen                       10 Wochen                              4 Wochen

Masterarbeit                   22 Wochen                        18 Wochen                              6 Wochen

Diplomarbeit                  4/6* Monate                       2/3* Monate                             6 Wochen

Wirting                                Bearbeitungszeit          früheste Abgabe             maximale Verlängerung

Bachelorarbeit                 10 Wochen                        8 Wochen                           4 Wochen

Masterarbeit                    22 Wochen                     18 Wochen                            6 Wochen

Studienarbeit                   3 Monate                          6 Wochen                        2/3* Wochen

Diplomarbeit                     6 Monate                           4 Monate                        4/6* Wochen

Mit * gekennzeichnete Zeiten beziehen sich auf mathematische/experimentelle/empirische Themenstellungen.

Ich möchte meine wissenschaftliche Arbeit anmelden, dazu benötige ich die Unterschrift vom Prüfungsausschuss.

Auf dem Erfassungsbogen muss ich zuerst zum Zentralen Prüfungsamt, dann zum Prüfungsausschuss und anschließend wieder zum Zentralen Prüfungsamt. Kann ich die Unterschrift vom Prüfungsausschuss evtl. schon vorzeitig erhalten, damit ich beide Unterschriften vom ZPA in einem Termin erhalten kann?

Dies ist leider nicht möglich. Die Prüfungsausschüsse haben entschieden, dass die Themenstellung nur genehmigt wird, wenn Sie auch die formalen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen.

Der Betreuer meiner externen wissenschaftlichen Arbeit muss einen adäquaten akademischen Grad vorweisen / ich kann den Titel meines Betreuers nicht auf dem Erfassungsbogen auswählen. Woher erfahre ich, ob mein Betreuer mich auch betreuen darf?

Gemäß dem deutschen Hochschulrecht muss Ihr externer Betreuer mindestens den von Ihnen angestrebten akademischen Grad oder einen hierzu äquivalenten Grad besitzen. D.h. dass Sie eine ingenieurwissenschaftliche Arbeit z.B. nicht von einem Betriebswirt betreuen lassen dürfen. Beachten Sie bitte auch, dass ein Fachhochschulabschluss nach dem deutschen Hochschulrecht nicht äquivalent zu einem universitären Abschluss ist; FH-Absolventen mit dem von Ihnen angestrebten akademischen Grad dürfen Sie daher nicht innerhalb eines Unternehmens betreuen.

 

Prüfungsan- und -abmeldungen

Ich möchte den Studiengang/die Universität wechseln oder habe eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Muss ich noch an den weiteren Prüfungen teilnehmen, die ich für meinen neuen Studiengang nicht mehr benötige?

Grundsätzlich bleiben Sie zu allen Prüfungen angemeldet, bis Sie zum Semesterende exmatrikuliert werden. D.h. insbesondere, dass Sie die Prüfungen (auch endgültig) nicht bestehen, wenn Sie durchfallen/nicht erscheinen. Auf Antrag an den Prüfungsausschuss  können Sie i.d.R. jedoch von den noch offenen Prüfungen zurücktreten. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich Ihren aktuellen Studiengang verlassen werden. Geeignete Nachweise sind eine Exmatrikulations- oder Umschreibebescheinigung bzw. ein Nachweis, dass Sie ein Modul endgültig nicht bestanden haben.

Ich möchte Masterfächer vorziehen. Wie mache ich das?

Zum Vorziehen von Masterfächern muss eine Studienplanänderung beantragt werden. Darin beantragen Sie die Fächer (beliebig viele), die Sie vorziehen möchten. Nachdem die SPÄ vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, melden Sie die Fächer im Anmeldezeitraum der Diplomstudenten persönlich im ZPA an.

Nicht bestandene Mastervorzugsfächer können erst im Masterstudium wiederholt werden. Auch wenn Sie sich für einen anderen Masterstudiengang einschreiben, als bei der Beantragung Ihrer Mastervorzugsfächer geplant war, müssen Sie – wenn möglich – diese Fächer auch im neuen Studiengang in Ihren Studienplan integrieren.

Wenn Sie Mastervorzugsfächer für die Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau oder CES beantragen, müssen Sie einen kompletten Studienplan für das Masterstudium aufstellen und vom Studiengangsbetreuer genehmigen lassen.

Die Studienplanänderung muss vom Betreuer des Masterstudiengangs, nicht von Ihrem Bachelor-Berufsfeldbetreuer, befürwortet werden. Wenn Sie ausschließlich Pflicht-/Wahlpflichtfächer vorziehen möchten, benötigen Sie keine Unterschrift vom Masterbetreuer.

Ich bin zu einer Klausur nicht angemeldet. Was kann ich tun?

Bitte prüfen Sie zuerst, ob es durch einen Fehler der RWTH oder ihr eigenes Verschulden zu dieser Situation gekommen ist. Sofern Sie die Bestätigungsmail des CAMPUS-Systems haben, in der Ihnen die erfolgreiche Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu der gewünschten Prüfung bestätigt wird, werden Sie i.d.R. problemlos nachgemeldet.

Wenn Sie keine solche Bescheinigung haben, ist eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit) durch den Prüfungsausschuss möglich. Hierfür muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, dem entsprechende Nachweise beigefügt werden müssen. Anträge ohne Gründe haben keine Aussicht auf Erfolg.

Ich möchte eine Note verbessern (BPO07). Wie melde ich den Verbesserungsversuch an?

Notenverbesserungsversuche müssen Sie persönlich im ZPA anmelden.

Eine modulare Anmeldung über CAMPUS ist nicht gültig.

 

Auslandsaufenthalte

Ich möchte im Rahmen eines Auslandaufenthalts Module belegen. Wie kann ich mir diese anschließend an der RWTH anerkennen lassen?

An dieser Stelle gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie beantragen die Fächer spätestens zu Beginn Ihres Aufenthalts im Rahmen einer Studienplanänderung . Die im Rahmen dieses Antrags genehmigten Fächer können Sie anschließend unkompliziert durch Vorlage Ihres Transcript of Records anerkennen lassen. Auf diesem Wege ist auch die Integration von Modulen in Ihrem Curriculum möglich, die Sie an der RWTH in dieser Form nicht wählen können.
  • Sie stellen nach Ihrer Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (falls Sie vorher keine Studienplanänderung beantragt haben). Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle Leistungen anerkannt, die von Inhalt und Umfang her äquivalent zu einer Leistung Ihres regulären Curriculums sind. Andere Fächer können aufgrund des deutschen Hochschulrechts nicht anerkannt werden.

Ich habe ein Semester im Ausland studiert und dort Prüfungen bestanden. Wie kann ich mir diese nun anerkennen lassen?

Falls Ihnen diese Fächer im Vorfeld des Auslandsstudiums durch einen Antrag auf Studienplanänderung genehmigt wurden, lassen Sie uns eine Kopie des genehmigten Antrags sowie Ihr Transcript of Records zukommen. Wir starten dann ein verkürztes Anerkennungsverfahren für die genehmigten Kurse.

Falls Sie im Vorfeld keine Studienplanänderung durchgeführt haben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen. In diesem Falle können laut Hochschulgesetz nur Module anerkannt werden, die inhaltlich und vom Umfang her äquivalent zu einem regulären Modul Ihres Bachelor-/Masterstudiums sind.

 

Studienorganisation, Studienverlauf, Bescheinigungen

Das Studium „hakt“ wegen familiärer, finanzieller oder gesundheitlicher Probleme?

Bitte wenden Sie sich an unser Mentoring Team.

Sie möchten Ihr Studium, Ihr Lernververhalten oder Zeitmanagement optimieren?

Unsere Mentoren unterstützen Sie gerne.

Ich habe Fragen zum Praktikum.

Bitte wenden Sie sich an das Praktikantenamt.

Ich habe Fragen zur Einschreibung.

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.

Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen oder habe hierzu Fragen.

Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.

Ich möchte eine Studienplanänderung machen. Wer ist mein Berufsfeldbetreuer?

Ihren Berufsfeldbetreuer finden Sie hier.

Meine Studienplanänderung wurde genehmigt. Wie melde ich nun die Prüfungen an?

Wenn Sie Kurse anmelden möchten, die Ihnen durch eine Studienplanänderung genehmigt wurden, müssen Sie diese persönlich während der Anmeldefrist der Diplomstudierenden im ZPA anmelden.

Meine Studienplanänderung wurde genehmigt. Nun möchte ich doch andere Fächer belegen. Was muss ich tun?

Die genehmigte Studienplanänderung ist – bis zur Anmeldung zur Prüfung – unverbindlich. Wenn Sie genehmigte, aber noch nicht angemeldete Prüfungen doch nicht ablegen möchten, ist es ausreichend, sie nicht anzumelden. Sollten Sie stattdessen andere Fächer (die ebenfalls nicht im Studienplan vorgesehen sind) belegen wollen, beantragen Sie eine neue SPÄ.

Bis wann müssen die Leistungen im Diplomstudiengang absolviert sein, damit ich den Diplomabschluss noch erhalte? Kann ich, wenn absehbar ist, dass ich nicht fertig werde, auch vorzeitig in den Bachelor wechseln? Wenn ja, was muss ich hierfür tun?

Um den Diplomabschluss zu erhalten, müssen Sie:

  • Die Voraussetzungen des jeweiligen Studiengangs für die Zulassung zur Diplomarbeit müssen erfüllen (Gemäß §17, Abs. 3, und §18, Abs. 1,  für den Studiengang Maschinenbau und §27, Abs. 3, für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen FR Maschinenbau)
  • Alle Klausuren spätestens im WS 2013/2014 bestehen.
  • Die Diplomarbeit spätestens am 31.03.2014 abgeben (Achtung: Bitte bedenken Sie die Mindestbearbeitungszeit von 2 Monaten (Maschinenbau) bzw. 4 Monaten (Wirtschaftsingenieurwesen). Planen Sie für die Anmeldung der Arbeit die reguläre Anmeldedauer von zehn Werktagen mit ein.

Sollten Sie dies nicht schaffen, können Sie sich für ein höheres Semester im Bachelorstudiengang Maschinenbau bewerben. Genauere Informationen zur Bewerbung für höhere Fachsemester finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Alle bestandenen Diplomprüfungen, die inhaltlich und vom Umfang her äquivalent zu Bachelorprüfungen des regulären Studienplans sind, werden anerkannt.

Die aufgeteilten Klausuren, wie z.B. Höhere Mathematik 2/3, werden anteilig auf die beiden Einzelklausuren mit der gleichen Note angerechnet.

Manche Ihrer Prüfungen können ggf. nicht im Bachelor berücksichtigt werden, da Sie für den Master vorgesehen sind. Diese Prüfungen können Sie sich nach Einschreibung in den Master durch einen Antrag auf Anerkennung (s. Downloadbereich) im Masterstudium anrechnen lassen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie das Diplom nicht rechtzeitig beenden werden, können Sie vorzeitig in den Bachelorstudiengang wechseln.

Da Sie ggf. einzelne Veranstaltungen zusätzlich durchführen müssen (wie z.B. Kommunikations- und Organisationsentwicklung), kann sich ein vorzeitiger Wechsel je nach Fall anbieten, um Studienzeit zu sparen.

Ich benötige eine Studienverlaufsbescheinigung, z.B. für ein Visum oder eine Bewerbung. Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, um mir eine solche Bescheinigung ausstellen zu können? Wie lange dauert die Erstellung einer solchen Bescheinigung?

Wir benötigen von Ihnen folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname, Matrikelnummer
  • Eine Angabe, wie viele Wochen berufspraktischer Tätigkeit Sie schon durchgeführt haben
  • Bei Bachelor MB: Haben Sie Ihre Projektarbeit schon begonnen/beendet?
  • Bei Diplom MB: Haben Sie schon eine oder beide Studienarbeiten begonnen/beendet?
  • Wann werden Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung Ihr Studium beenden?

Falls Sie für Ihre Aufenthaltsgenehmigung ein spezielles Formular erhalten haben, geben Sie dieses bitte mit ab.

Die Bearbeitung dauert i.d.R. 1-2 Werktage. Da wir Ihren Fall prüfen und bewerten müssen ist eine Bearbeitung während der Studienberatung leider nicht möglich.

 

Sonstige Fragen zum Studium

Allgemeingültige Grundsatzbeschlüsse des Prüfungsausschusses finden Sie in der Beschlussliste!

Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Ich möchte in der Sprechstunde nur etwas abholen/abgeben. Muss ich mich anstellen?

Wenn Sie nur etwas abgeben möchten, nutzen Sie bitte den roten Briefkasten in Raum 201 in der Kackertstr. 9, 52072 Aachen.

Falls Sie nur etwas abholen möchten, brauchen Sie sich nicht anzustellen. In diesem Fall werden allerdings keine Fragen – auch keine kurzen – beantwortet.