Zulassung

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Monika Dahmen-Göbbels

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Monika Dahmen-Göbbels

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Einreichen des Gesuchs um Zulassung zum Promotionsverfahren

Der Promovend oder die Promovendin muss das Gesuch um Zulassung zum Promotionsverfahren im Geschäftszimmer des Dekanats einreichen.

Öffnungszeiten für Promotionsangelegenheiten
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
08:00-11:30 Uhr 08:00-11:30 Uhr 13:00-15:30 Uhr 08:00-11:30 Uhr 08:00-11:30 Uhr

Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor der jeweiligen  Fakultätsratssitzung (oder Ältestenratssitzung) im Geschäftszimmer des Dekanats der Fakultät für Maschinenwesen eingehen (Eingangsstempel).

 

Einreichen der Vorschläge

Der betreuende Professor oder die betreuende Professorin muss dem Dekan schriftlich Vorschläge über folgende Punkte machen:

  1. Berichter oder Berichterin, Vorsitzender oder Vorsitzende und Beisitzer oder Beisitzerin
  2. Thema der Arbeit
  3. Angabe, ob zum Dr.-Ing. oder Dr. rer.nat. promoviert werden soll

Diese Angaben müssen zwei Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung im Geschäftszimmer des Dekanats vorliegen.

 

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Das Verfahren wird im Fakultätsrat eröffnet. Dieser benennt Berichterin oder Berichter, Vorsitzende oder Vorsitzenden und Beisitzerin oder Beisitzer.

Die Kandidatin oder der Kandidat erhält im Anschluss an die Sitzung von der Dekanin oder dem m Dekan eine Mitteilung, dass ihr oder sein Verfahren eröffnet und welche Berichterinnen oder Berichter ernannt wurden. Parallel hierzu schreibt die Dekanin oder der Dekan alle Berichterinnen oder Berichter an und bittet um Erstellung der Berichte.

 

Erstellung der Gutachten

Die Berichterinnen oder die Berichter fertigen die Berichte innerhalb von 3 Monaten an. Die Gutachten sollen in zweifacher Ausfertigung an das Geschäftszimmer des Dekanats gesendet werden und einen Notenvorschlag enthalten.

 

Auslegezeit

Nach Eingang aller Berichte beginnt die Auslegezeit mit einer Dauer von 14 Tagen. Die Einspruchsfrist läuft jeweils mit Ablauf des zweiten Werktages nach dem Ende der Auslegezeit ab.

 

Mitteilung von Vortragsthema, Prüfungstermin und -ort

Sofern nicht schon geschehen, schickt der Betreuer oder die Betreuerin mindestens zehn Tage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin im Einvernehmen mit Berichtern oder Berichterinnen, Vorsitzendem oder Vorsitzender und Beisitzer oder Beisitzerin eine Mitteilung mit Vortragsthema, Prüfungstermin und -ort an den Dekan.
Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Auf Antrag der Kanditatin oder des Kandidaten kann die Prüfung auch in englischer Sprache erfolgen. Sie besteht aus einem Fachvortrag über ein von der Dissertation abweichendes Thema von 45 Minuten Dauer sowie einem Prüfungsgespräch von mindestens 45 Minuten Dauer, das sich auf die Dissertation sowie auf Gegenstände aus dem gesamten Fachgebiet, dem die Dissertation angehört, erstreckt.