Zulassung
Kontakt
Einreichen des Gesuchs um Zulassung zum Promotionsverfahren
Der Promovend oder die Promovendin muss das Gesuch um Zulassung zum Promotionsverfahren im Geschäftszimmer des Dekanats einreichen.
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| 08:00-11:30 Uhr | 08:00-11:30 Uhr | 13:00-15:30 Uhr | 08:00-11:30 Uhr | 08:00-11:30 Uhr |
Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung (oder Ältestenratssitzung) im Geschäftszimmer des Dekanats der Fakultät für Maschinenwesen eingehen (Eingangsstempel).
Einreichen der Vorschläge
Der betreuende Professor oder die betreuende Professorin muss dem Dekan schriftlich Vorschläge über folgende Punkte machen:
- Berichter oder Berichterin, Vorsitzender oder Vorsitzende und Beisitzer oder Beisitzerin
- Thema der Arbeit
- Angabe, ob zum Dr.-Ing. oder Dr. rer.nat. promoviert werden soll
Diese Angaben müssen zwei Wochen vor der jeweiligen Fakultätsratssitzung im Geschäftszimmer des Dekanats vorliegen.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Verfahren wird im Fakultätsrat eröffnet. Dieser benennt Berichterin oder Berichter, Vorsitzende oder Vorsitzenden und Beisitzerin oder Beisitzer.
Die Kandidatin oder der Kandidat erhält im Anschluss an die Sitzung von der Dekanin oder dem m Dekan eine Mitteilung, dass ihr oder sein Verfahren eröffnet und welche Berichterinnen oder Berichter ernannt wurden. Parallel hierzu schreibt die Dekanin oder der Dekan alle Berichterinnen oder Berichter an und bittet um Erstellung der Berichte.
Erstellung der Gutachten
Die Berichterinnen oder die Berichter fertigen die Berichte innerhalb von 3 Monaten an. Die Gutachten sollen in zweifacher Ausfertigung an das Geschäftszimmer des Dekanats gesendet werden und einen Notenvorschlag enthalten.
Auslegezeit
Nach Eingang aller Berichte beginnt die Auslegezeit mit einer Dauer von 14 Tagen. Die Einspruchsfrist läuft jeweils mit Ablauf des zweiten Werktages nach dem Ende der Auslegezeit ab.
Mitteilung von Vortragsthema, Prüfungstermin und -ort
Sofern nicht schon geschehen, schickt der Betreuer oder die Betreuerin mindestens zehn Tage vor dem vorgesehenen Prüfungstermin im Einvernehmen mit Berichtern oder Berichterinnen, Vorsitzendem oder Vorsitzender und Beisitzer oder Beisitzerin eine Mitteilung mit Vortragsthema, Prüfungstermin und -ort an den Dekan.
Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Auf Antrag der Kanditatin oder des Kandidaten kann die Prüfung auch in englischer Sprache erfolgen. Sie besteht aus einem Fachvortrag über ein von der Dissertation abweichendes Thema von 45 Minuten Dauer sowie einem Prüfungsgespräch von mindestens 45 Minuten Dauer, das sich auf die Dissertation sowie auf Gegenstände aus dem gesamten Fachgebiet, dem die Dissertation angehört, erstreckt.
Downloads
- Promotionsordnung der Fakultät für Maschinenwesen vom 14.06.2012 (pdf: 131 kb)
- Merkblatt für die Durchführung einer Promotion in der Fakultät für Maschinenwesen (pdf: 42 kb)
- Formular für das Einreichen des Promotionsgesuches (pdf: 1367 kb)
- Zulassungskriterien von "Nicht-Diplom-Ingenieuren" (pdf: 134 kb)
- Information zur Erstellung englischer Ausfertigungen von Doktorurkunden (pdf: 101 kb)