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Philip Miessner

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Jede Kandidatin oder jeder Kandidat, die oder der beabsichtigt, an der Fakultät für Maschinenwesen zu promovieren, ohne die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 1a Promo zu erfüllen, muss einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen stellen. Der Antrag ist nicht gleichbedeutend mit dem konkreten Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß § 11 PromO.

Der Antrag ist schriftlich an den Dekan der Fakultät für Maschinenwesen zu richten. Er muss als Anlage folgende Dokumente enthalten:

  • das in Aussicht genommene Thema der Dissertation,
  • Bestätigung der Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers über die Bereitschaft zur Betreuung der Doktorarbeit,
  • vollständiger und unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich der Nachweise über bereits absolvierte Studien oder Examina,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder gleichwertiger Schulabgangszeugnisse,
  • amtlich beglaubigte Kopien aller Hochschulzeugnisse,
  • amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnissse über die bisher verliehenen Grade,
  • Erklärung, dass diese Promotionsordnung anerkannt wird,
  • Erklärung über evtl. zurückliegende erfolglose Promotionsverfahren

Sollten die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, so ist eine amtlich beglaubigte Kopie einer Übersetzung, die von einer vereidigten Dolmetscherin/einem vereidigten Dolmetscher erstellt sein muss, vorzulegen.

Zusätzlich sind zur Überprüfung der Dokumente alle Unterlagen im Original und in der Originalübersetzung vorzulegen.

Bewerberinnen und Bewerber aus China benötigen überdies Zertifikate über die Echtheit ihrer Dokumente, ausgestellt durch die Akademische Prüfstelle der Deutschen Botschaft in Peking (APS). Amtlich beglaubigte Kopien sind hier nicht ausreichend.