Antrag an den Prüfungsausschuss

 

Möchte ein Studierender einen Antrag an einen der Prüfungsausschüsse der Fakultät für Maschinenwesen stellen, so gelten immer folgende Rahmenbedingungen:

  • Alle Anträge, für die keine vorgefertigten Formblätter existieren, werden als Einzelfallanträge betrachtet und entschieden. Alle formalisierten Anträge (diejenigen mit Formblättern) sind bestimmten Studiengängen zugeordnet und weiter unten auf der Seite zu finden.
     
  • Die Anträge müssen in schriftlicher Form spätestens acht Tage vor der nächsten Sitzung des betroffenen Prüfungsausschusses vorliegen, da sie sonst erst in der übernächsten Sitzung behandelt werden können (Ausnahme: formalisierte Anträge, siehe unten).
     
  • Alle Anträge müssen folgende Informationen enthalten: Name, Matrikelnummer und vollständige aktuelle Anschrift des Antragstellers, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für eine schnellere Erreichbarkeit, ansonsten wird alles auf dem langsamen Postwege erledigt!), Studiengang und Studienrichtung bzw. Vertiefung, sofern vorhanden, Inhalt des Antrags mit Begründung, Anlagen, sofern zur Belegung des Inhalts erforderlich (insbesondere Atteste, Bescheinigungen von Lehrstühlen oder ähnliches), Datum des Antrags und Unterschrift
     
  • Ein PDF-Dokument für den formlosen Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss finden Sie im Downloadbereich der Fakultätshomepage.
     

Formalisierte Anträge: Anträge, für die ein besonderes Formular (sog. Formblatt) verfügbar ist (z.B. Antrag auf Studienplanänderung, Antrag auf Anerkennung von Leistungen, Antrag auf Aussetzung der Prüfungsfristen, Erfassungsbögen für wissenschaftliche Arbeiten)  können nach festgelegten Vorgaben durch von den Prüfungsausschüssen authorisierte Personen außerhalb der Sitzungstermine bearbeitet werden.

Alle Ergebnisse zu den Anträgen werden nach der Entscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.