Anerkennungsverfahren
Anerkennungsverfahren müssen Studierende durchlaufen, die Studien- oder Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbracht haben und diese Leistungen für ihr aktuelles Studium anrechnen lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss auch Fehlversuche in gleichwertigen Fächern, in denen eine Fachprüfung noch nicht bestanden wurde, anrechnen muss. Es kann für das Diplom-, das Bachelor- und das Masterstudium nur je ein Anerkennungsverfahren (je Hochschule/Studiengang) durchgeführt werden.
Das prinzipielle Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen ist bei allen Studiengängen der Fakultät für Maschinenwesen gleich und läuft folgendermaßen ab:
- Damit ein Anerkennungsverfahren aufgenommen werden kann, ist die Einschreibung im jeweiligen Studiengang an der RWTH Aachen zwingend erforderlich.
- Nach ordnungsgemäßer Einschreibung ist ein individueller Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen, ein entsprechendes Formular auszufüllen und an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenwesen der RWTH Aachen, Kackertstr. 9 in 52072 Aachen zu senden, oder in der Fachstudienberatung in Raum 203 (Roter Briefkasten) abzugeben.
- Nach Eingang Ihres Antrags und aller notwendigen Unterlagen prüft der für Ihren Studiengang zuständige Assistent des Prüfungsausschusses zunächst die formale Gleichwertigkeit der von Ihnen für die Anerkennung beantragten Fächer. Formale Gleichwertigkeit für ein Fach ist gegeben, wenn der Fach- bzw. Lehrveranstaltungsname sinngemäß übereinstimmt, der Stundenumfang abzüglich maximal einer Übungsstunde gleich ist und die Prüfungsform mindestens gleichwertig ist.
- Wenn die formale Gleichwertigkeit gegeben ist, muss abschließend die inhaltliche Gleichwertigkeit durch den jeweiligen Dozenten eines Fachs überprüft werden. Der Assistent des Prüfungsausschusses schickt Ihnen hierzu Ihren Antrag mit dem von Ihnen ausgefüllten Laufzettel zu. Mit diesem Zettel suchen Sie der Reihe nach alle Dozenten auf, die dann die Gleichwertigkeit feststellen oder sie verneinen und dies auf dem Laufzettel vermerken. Sie sollten hier Unterlagen (Mitschriften, Skripte, etc.) aus Ihrem bisherigen Studium bereithalten, so dass dies die Prüfung der Gleichwertigkeit erleichtert.
- Wenn Sie alle Unterschriften beisammen haben, geben Sie den Laufzettel wieder in der Fachstudienberatung der Fakultät ab. Der Assistent des Prüfungsausschusses erstellt Ihnen nun ein abschließendes Schreiben mit allen anerkannten Prüfungen und Leistungsnachweisen und den angerechneten Fehlversuchen. Die Noten Ihrer bisherigen bestandenen Prüfungen werden übertragen, wenn eine Umrechnung von einem System ins ander möglich ist. Dieses Schreiben geht in Kopie an das Zentrale Prüfungsamt, wo die anerkannten Fächer und die angerechneten Fehlversuche in Ihren Datensatz eingetragen werden.
Alle Unterlagen, die dem individuellen Anerkennungsantrag beizufügen sind, sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Alternativ genügt auch die Abgabe unbeglaubigter Kopien unter gleichzeitiger Vorlage der Originaldokumente in der Fachstudienberatung der Fakultät für Maschinenwesen.
Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beizufügen sind, hängt von der individuellen Ausgangsstudiensituation ab:
- Anerkennung von Studienleistungen, die an der RWTH Aachen oder an anderen deutschen Hochschulen erbracht wurden
- Anerkennung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden