Studienplanänderung
Eine Studienplanänderung dient generell dazu, die durch die jeweilige Studienordnung vorgesehene Inhalte durch äquivalente bzw. sinnvolle Leistungen an der RWTH oder einer anderen Hochschule zu ersetzen bzw. zu ergänzen.
Zur Antragsstellung ist das entsprechende Formular aus dem Downloadbereich zu verwenden. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist inkl. aller erforderlichen Unterschriften beim Prüfungsausschuss der Fakultät für Maschinenwesen einzureichen. Dies können Sie entweder auf dem Postwege oder persönlich in der Studienberatung der Fakultät tun.
Gültigkeit besitzt immer nur die für einen Anerkennungszeitraum zuletzt eingereichte Studienplanänderung. Bitte beachten Sie daher, auf einer eventuell eingereichten zweiten Studienplanänderung alle Module die nicht geändert werden erneut aufzuführen und entsprechend zu kennzeichnen. Die zuvor für den gleichen Zeitraum eingereichten Anträge verlieren Ihre Gültigkeit.
Grundsätze (gültig für alle Prüfungsordnungen)
Die Prüfung, ob ein Fach äquivalent bzw. sinnvoll ist gliedert sich in zwei Teile:
- Formale Äquivalenzprüfung
- Inhaltliche Äquivalenz- / Ergänzungsprüfung
Die Fakulät für Maschinenwesen prüft die formale Äquivalenz der vergleichbaren CP oder des zeitlichen Umfangs bei Ausländischen Hochschulen.
Eine Aachener SWS umfasst 630 Minuten (14 Veranstaltungswochen pro Semester x 45 Minuten pro Veranstaltung = 630 Minuten pro Veranstaltungseinheit und Semester).
Jedes Fach darf einzeln maximal um ± 1 SWS abweichen. In Summe darf im jeweiligen Bereich (Pflicht-, Wahlpflicht-, Berufsfeldpflicht-, übergreifender Pflichtbereich) die Abweichung nur ± 1 SWS betragen. Eine höhere Abweichung nach oben ist möglich. Jedoch wird im Anerkennungsverfahren maximal mit + 1 SWS gewichtet.
Die inhaltliche Äquivalenz bzw. die sinnvolle inhaltliche Ergänzung wird durch den Studienrichtungs- bzw. Berufsfeldbetreuer geprüft.
Ausnahme:
Die inhaltliche Äquivalenz der Fächer:
- Mess- und Regelungstechnik (Dipl.) bzw. Regelungstechnik (B.Sc.)
- (Technische) Strömungslehre (Dipl.) bzw. Strömungsmechanik I und II (B.Sc.)
- Wärme und Stoffübertragung (Dipl.) bzw. Wärme- und Stoffübertragung I und II (B.Sc.)
werden von den betreffenden Fachdozenten jeweils separat durch Unterschrift auf der Anlage zur Studienplanänderung bestätigt.
- Wirtschaftswissenschaftliche Module müssen inhaltlich durch die Fakultät 8 geprüft werden.
- Pflichtfächer können nur durch inhaltlich gleiche Module ersetzt werden.
Es können beliebig viele SPÄ beantragt werden. Sobald eine Leistung, die per SPÄ geändert wurde, erbracht ist, kann diese nicht mehr weiter verändert werden.