Freiversuchsregelung, Notenverbesserungsversuche, Zwangsnachmeldungen
In triftigen Fällen können Sie die in der Prüfungsordnung angegebenen Fristen für Prüfungen (Zwangsnachmeldungen und falls in der Prüfungsordnung vorgesehen auch Freiversuche bzw. Notenverbesserungsversuche) verlängern. Dazu zählen z.B. Auslandsaufenthalte, Gremientätigkeit, Schwangerschaft und längere Prüfungsunfähigkeit. Urlaube und freiwillige Praktika sind keine ausreichende Begründung, da diese nicht Teil Ihres Curriculums sind und zudem frei geplant werden können. Eine Verlängerung der Prüfungsfristen müssen Sie in jedem Fall schriftlich bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen. Hierzu verwenden Sie bitte – falls möglich – das vorgefertigte Formblatt der Fakultät für Maschinenwesen.
Die Verlängerung der Fristen kann nur für die von Ihnen beantragten Fächer gewährt werden und gilt nicht pauschal für alle Fächer, die theoretisch betroffen sein könnten.
Für diejenigen Studierenden, die zu Auslandaufenthalten aufbrechen, existiert ein Formblatt für die Beantragung der Fristverlängerung. Dieses muss vor Reiseantritt ausgefüllt und eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Grundsätzlich wird die Verlängerung immer zunächst für ein Semester gewährt. Gegebenenfalls muss dann während des Auslandaufenthaltes ein erneuter Antrag für ein weiteres Semester gestellt werden.
Sollten Sie eine Note für eine Prüfungsleistung erst nach Antritt Ihres Auslandsaufenthalts erhalten, können Sie den Antrag zur Verschiebung der Frist für einen Freiversuch zur Notenverbesserung auch nach Reiseantritt noch einreichen. Daher ist das entsprechende Formblatt gegebenenfalls mehrmals auszufüllen. Ein Einreichen des Antrags per Fax an die Fakultät für Maschinenwesen ist ausreichend.
Downloads
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Antrag zur Aussetzung der Prüfungsfristen
(pdf: 1925 kb)
Nur Bachelorstudiengänge
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Antrag zur Freiversuchsverschiebung und Notenverbesserung
(pdf: 907 kb)
Nur Diplomstudiengänge