Externe wissenschaftliche Arbeiten
Im Verlauf des Studiums sind in Abhängigkeit vom Studiengang wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen. In der Regel sollen die Arbeiten an einem Forschungsinstitut der am Studiengang beteiligten Fakultäten durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einige der Arbeiten an einer externen Einrichtung zu bearbeiten.
Als externe Einrichtungen gelten alle Institutionen, Institute, Hochschulen und Industrieunternehmen, die nicht zu den am Studiengang beteiligten Fakultäten gehören. Generell gilt, alle externen Arbeiten müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden und zusätzlich durch einen Lehrstuhl der Fakultät 4 bzw. 8 für Wirtschaftsingenieure.
Die entsprechenden Erfassungsbögen finden Sie in unserem Downloadbereich, sind immer vollständig auszufüllen und in der angegebenen Reihenfolge zu unterschreiben. Sie können den Bogen auf dem Postweg einreichen oder persönlich in der Studienberatung vorlegen.
Der betreuende Professor ist grundsätzlich ein Professor oder Privatdozent der Fakultät für Maschinenwesen oder der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (nur Wirtschaftsingenieure) der RWTH Aachen. Unter fakultätsexternem Betreuer ist der Betreuer am Ort der fakultätsexternen Arbeit zu verstehen (z.B. Abteilungsleiter, fakultätsexterner Professor). Ein Notenvorschlagsrecht hat der fakultätsexterne Betreuer nur dann, wenn dieser Professor oder Privatdozent einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule ist. In allen anderen Fällen vergibt der fakultätsinterne Betreuer die Note alleine.
Darüber hinaus gelten innerhalb der Studiengänge folgende Regeln:
Maschinenbau
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Diplom |
Maximal zwei der drei Arbeiten dürfen extern durchgeführt werden. Zusätzlich darf maximal eine in einem Industrieunternehmen und eine an einer Hochschul-/Forschungseinrichtung durchgeführt werden. |
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Zwei Studienarbeiten im Umfang von 200 Std. |
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Bachelor |
Nur eine der beiden Arbeiten darf extern geschrieben werden. |
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Projektarbeit im Umfang von sechs Wochen innerhalb von drei Monaten. |
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Master |
Die Masterarbeit kann extern durchgeführt werden. |
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Masterarbeit im Umfang von 22 Wochen; Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verkürzbar. |
Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Maschinenbau:
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Diplom |
Alle Arbeiten müssen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. |
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Eine Studienarbeit im Umfang von 13 Wochen innerhalb von drei Monaten; Bearbeitungszeit um maximal sechs Wochen verkürzbar. |
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Bachelor |
Die Bachelorarbeit kann extern durchgeführt werden. |
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Bachelorarbeit im Umfang von zehn Wochen; Bearbeitungszeit um maximal zwei Wochen verkürzbar. |
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Master |
Die Masterarbeit kann extern durchgeführt werden. |
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Masterarbeit im Umfang von 22 Wochen; Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verkürzbar. |
Computational Engineering Science:
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Diplom |
Maximal zwei der drei Arbeiten dürfen extern angefertigt werden. Zusätzlich darf max. eine in einem Industrieunternehmen und eine an einer Hochschuleinrichtung durchgeführt werden. |
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Eine Projektarbeit im Umfang von 300 Std. |
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Bachelor |
Nur eine der beiden Arbeiten darf extern geschrieben werden. |
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Projektarbeit im Umfang von 150 Std. innerhalb von vier Monaten. Bachelorarbeit im Umfang von zwölf Wochen; Bearbeitungszeit um maximal zwei Wochen verkürzbar. |
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Master |
Die Masterarbeit kann extern durchgeführt werden. |
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Masterarbeit im Umfang von 22 Wochen; Bearbeitungszeit um maximal vier Wochen verkürzbar. |