apl-Verfahren

 

1. Allgemeines

Die Verleihung eine apl-Professur ist eine Ermessungsentscheidung der Fakultät.

Im Falle der Verleihung einer apl-Professur überprüft die Fakultät alle 5 Jahre ab Ernennung,
ob die vom fachnächsten Lehrstuhlinhaber eingeforderte Lehrleistung erbracht
wurde. Ist das nicht der Fall, kann die apl-Professur wieder aberkannt werden.

 

2. Zeitpunkt der Antragstellung

  • Für Privatdozenten:
    • Im Normalfall 5 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen
    • bei außergewöhnlichen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Listenplatz) 3 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen
    • 1 Jahr nach der Umhabilitation an die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen
  • Für Juniorprofessoren:
    • Im Normalfall 5 Jahre nach Ernennung zum Juniorprofessor
    • bei außergewöhnlichen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Listenplatz) 3 Jahre nach Ernennung

 

3. Voraussetzungen für die Antragstellung bei Privatdozenten

a) Wissenschaftliche Leistungen nach der Habilitation:

  • Gefordert werden mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/ WoS gelistet sind, davon mindestens 8 als Erst- oder Letztautor
  • Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautorenschaften mit 0,5.
  • Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der RWTH Aachen tätig sind, sollten 6 der Publikationen eine Kooperation mit der Einrichtung der Hochschule bzw. der Medizinischen Fakultät erkennen lassen.
  • Es müssen eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit sowie ein spezifischer Forschungsschwerpunkt erkennbar sein.

b) Lehrleistungen nach der Habilitation:

  • bei Beantragung nach 5 Jahren nach der Habilitation: erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), davon muss mindestens 1 Jahr an der RWTH Aachen gelehrt worden sein
  • bei Beantragung nach 3 Jahren nach der Habilitation: erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden
  • Nachweis der kontinuierlichen selbstständigen Lehrtätigkeit mit einem Verzeichnis der tatsächlich alleine durchgeführten Unterrichtsveranstaltungen

c) Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:

  • Vorlage eines mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plans, aus der die zukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen; dieser Plan sollte folgenden Kriterien genügen:
    • Curriculare Einbindung in die Studiengänge der Medizinischen Fakultät
    • Aktive Mitarbeit bei Gestaltung, Organisation und Durchführung von Systemblöcken, Querschnittsfächern, Blockpraktika, Untersuchungskursen, Qualifikationsprofilen oder PJ-Repetitorien (relevant sind insbesondere die eigenständige Organisation und Weiterentwicklung)
    • Planungsansätze bezüglich eventuell anstehender beruflicher Veränderungen (besonders bei Tätigkeiten in externen Kliniken/Praxen)
    • Erkennbare Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit erfolgten Lehrveranstaltungen im Sinne eines auf Selbstreflexion basierenden Bestrebens für Verbesserung

 

4) Voraussetzungen für die Antragstellung bei Juniorprofessoren:

a) Wissenschaftliche Leistungen seit Ernennung zum Juniorprofessor:

  •  mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/WoS gelistet sind, mit mindestens 8 Erst- bzw. Letztautorenschaften;
  • Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautorenschaften mit 0,5

b) Lehrleistungen seit Ernennung zum Juniorprofessor

 

  • Nachweis einer erfolgreichen selbstständigen Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), falls die Antragstellung 5 Jahre nach der Ernennung erfolgt;
  • Nachweis einer erfolgreichen selbstständigen Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 3 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), falls die Antragstellung bereits 3 Jahre nach der Ernennung erfolgt (wegen außergewöhnlicher Leistungen);

c) Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:

  • einen mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plan, aus der diezukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semestergeplanten Lehrveranstaltungen (Näheres siehe Punkt 3 c).

 

5. notwendige Unterlagen:

  • formloses Schreiben an den Dekan
  • Tabellarischer und wissenschaftlicher Lebenslauf
  • Schriftenverzeichnis mit Angabe der Impact-Faktoren und des Fachgebietes; Unterteilung nach Arbeiten vor und nach der Habilitation
  • Übersicht über die erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahren und die Bestätigung des zuständigen Klinik- oder Institutschefs
    (bitte Vorlage anfordern bei Frau Niessen, Tel.: 80446 o. )
  • Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen
    (Ansprechpartnerin Studiendekanat: Frau Sudmann, Tel. 80341, )
  • zusätzlich für externe Antragsteller: ein Führungszeugnis

 

6. Ablauf des Verfahrens:

  • Einreichung der unter Punkt 5 genannten Unterlagen im Dekanat
  • Prüfung der Unterlagen durch
    • das Dekanat (erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in der Vergangenheit),
    • das Studiendekanat und die Fachschaft (geplante zukünftige Lehrleistungen),
    • den Habilitationsausschuss (wissenschaftliche Leistungen)
      Anmerkung: diese Prüfung kann unter Umständen einen längeren Zeitraum
      (ca. ein Semester in Anspruch nehmen)
  • Prüfung der Voraussetzungen zur Verleihung durch den Habilitationsausschuss; bei positivem Votum Beschluss durch das Dekanat
  • bei positivem Ergebnis der Prüfung Eröffnung des Verfahrens im Fakultätsrat (Vorstellung durch den Klinikchef, Abstimmung und Festlegung der Gutachter)
  • Einholen der externen Gutachten und des Studierendenvotums durch das Dekanat
  • bei Vorliegen der positiven Gutachten Rechtsprüfung durch das Rektorat
  • endgültige Abstimmung über die Ernennung im Fakultätsrat
  • Übergabe der Urkunde durch den Dekan