apl-Verfahren
1. Allgemeines
Die Verleihung eine apl-Professur ist eine Ermessungsentscheidung der Fakultät.
Im Falle der Verleihung einer apl-Professur überprüft die Fakultät alle 5 Jahre ab Ernennung,
ob die vom fachnächsten Lehrstuhlinhaber eingeforderte Lehrleistung erbracht
wurde. Ist das nicht der Fall, kann die apl-Professur wieder aberkannt werden.
2. Zeitpunkt der Antragstellung
-
Für Privatdozenten:
- Im Normalfall 5 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen
- bei außergewöhnlichen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Listenplatz) 3 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen
- 1 Jahr nach der Umhabilitation an die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen
-
Für Juniorprofessoren:
- Im Normalfall 5 Jahre nach Ernennung zum Juniorprofessor
- bei außergewöhnlichen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Listenplatz) 3 Jahre nach Ernennung
3. Voraussetzungen für die Antragstellung bei Privatdozenten
a) Wissenschaftliche Leistungen nach der Habilitation:
- Gefordert werden mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/ WoS gelistet sind, davon mindestens 8 als Erst- oder Letztautor
- Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautorenschaften mit 0,5.
- Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der RWTH Aachen tätig sind, sollten 6 der Publikationen eine Kooperation mit der Einrichtung der Hochschule bzw. der Medizinischen Fakultät erkennen lassen.
- Es müssen eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit sowie ein spezifischer Forschungsschwerpunkt erkennbar sein.
b) Lehrleistungen nach der Habilitation:
- bei Beantragung nach 5 Jahren nach der Habilitation: erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), davon muss mindestens 1 Jahr an der RWTH Aachen gelehrt worden sein
- bei Beantragung nach 3 Jahren nach der Habilitation: erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden
- Nachweis der kontinuierlichen selbstständigen Lehrtätigkeit mit einem Verzeichnis der tatsächlich alleine durchgeführten Unterrichtsveranstaltungen
c) Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:
-
Vorlage eines mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plans, aus der die zukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen; dieser Plan sollte folgenden Kriterien genügen:
- Curriculare Einbindung in die Studiengänge der Medizinischen Fakultät
- Aktive Mitarbeit bei Gestaltung, Organisation und Durchführung von Systemblöcken, Querschnittsfächern, Blockpraktika, Untersuchungskursen, Qualifikationsprofilen oder PJ-Repetitorien (relevant sind insbesondere die eigenständige Organisation und Weiterentwicklung)
- Planungsansätze bezüglich eventuell anstehender beruflicher Veränderungen (besonders bei Tätigkeiten in externen Kliniken/Praxen)
- Erkennbare Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit erfolgten Lehrveranstaltungen im Sinne eines auf Selbstreflexion basierenden Bestrebens für Verbesserung
4) Voraussetzungen für die Antragstellung bei Juniorprofessoren:
a) Wissenschaftliche Leistungen seit Ernennung zum Juniorprofessor:
- mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/WoS gelistet sind, mit mindestens 8 Erst- bzw. Letztautorenschaften;
- Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautorenschaften mit 0,5
b) Lehrleistungen seit Ernennung zum Juniorprofessor
- Nachweis einer erfolgreichen selbstständigen Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), falls die Antragstellung 5 Jahre nach der Ernennung erfolgt;
- Nachweis einer erfolgreichen selbstständigen Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden (SWS) in den letzten 3 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), falls die Antragstellung bereits 3 Jahre nach der Ernennung erfolgt (wegen außergewöhnlicher Leistungen);
c) Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:
- einen mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plan, aus der diezukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semestergeplanten Lehrveranstaltungen (Näheres siehe Punkt 3 c).
5. notwendige Unterlagen:
- formloses Schreiben an den Dekan
- Tabellarischer und wissenschaftlicher Lebenslauf
- Schriftenverzeichnis mit Angabe der Impact-Faktoren und des Fachgebietes; Unterteilung nach Arbeiten vor und nach der Habilitation
-
Übersicht über die erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahren und die Bestätigung des zuständigen Klinik- oder Institutschefs
(bitte Vorlage anfordern bei Frau Niessen, Tel.: 80446 o. aniessen@ukaachen.de) -
Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen
(Ansprechpartnerin Studiendekanat: Frau Sudmann, Tel. 80341, ssudmann@ukaachen.de) - zusätzlich für externe Antragsteller: ein Führungszeugnis
6. Ablauf des Verfahrens:
- Einreichung der unter Punkt 5 genannten Unterlagen im Dekanat
-
Prüfung der Unterlagen durch
- das Dekanat (erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in der Vergangenheit),
- das Studiendekanat und die Fachschaft (geplante zukünftige Lehrleistungen),
-
den Habilitationsausschuss (wissenschaftliche Leistungen)
Anmerkung: diese Prüfung kann unter Umständen einen längeren Zeitraum
(ca. ein Semester in Anspruch nehmen)
- Prüfung der Voraussetzungen zur Verleihung durch den Habilitationsausschuss; bei positivem Votum Beschluss durch das Dekanat
- bei positivem Ergebnis der Prüfung Eröffnung des Verfahrens im Fakultätsrat (Vorstellung durch den Klinikchef, Abstimmung und Festlegung der Gutachter)
- Einholen der externen Gutachten und des Studierendenvotums durch das Dekanat
- bei Vorliegen der positiven Gutachten Rechtsprüfung durch das Rektorat
- endgültige Abstimmung über die Ernennung im Fakultätsrat
- Übergabe der Urkunde durch den Dekan