Ältestenrat

 

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, die Dekanin bzw. den Dekan in Fällen zu beraten, in denen
der Fakultätsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann, bei der Vorbereitung der Fakultätsratssitzungen
zu unterstützen und in Streitfällen zu vermitteln.

Der Ältestenrat tagt vor jeder Sitzung des Fakultätsrats sowie mindestens einmal in der vorlesungsfreien
Zeit.

Der Ältestenrat besteht aus der Dekanin bzw. dem Dekan, der stellvertretenden Prodekanin
bzw. dem stellvertretendem Prodekan, je einem Mitglied aus jeder im Fakultätsrat vertretenen
Gruppe sowie aus der Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten.

Die Mitglieder des Ältestenrats werden aus den Mitgliedern des Fakultätsrats gewählt.

Die Dekanin bzw. der Dekan ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Ältestenrats.