Fakultätsrat

 

Sitzungstermine des Fakultätsrats 2013

28. Januar 2013

15. April 2013

03. Juni 2013

15. Juli 2013

14. Oktober 2013

02. Dezember 2013

 

Laut Hochschulgesetz NRW obliegt dem Fakultätsrat die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, die nicht in die Zuständigkeit des Dekanates oder eines anderen Gremiums fällt.

Für die Medizinische Fakultät sind dies insbesondere:

  • Zustimmung zum Wirtschaftsplan und Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes;
  • Stellungnahme zu den Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung des Zuschusses des Landes für die Grundausstattung einschließlich der Kriterien für die leistungsorientierte Mittelvergabe sowie den Lehr- und Forschungsfonds;
  • Stellungnahme zum Entwicklungsplan der Medizinischen Fakultät;
  • Beschlussfassung über die Ordnung der Fakultät und die sonstigen Ordnungen für die Medizinische Fakultät sowie über den Lagebericht des Universitätsklinikums
  • Beschlussfassung in den der Medizinischen Fakultät obliegenden Angelegenheiten in Berufungsverfahren
  • Zustimmung zur Stellungnahme des Dekanats zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem UKA und der RWTH Aachen;
  • Empfehlungen und Stellungnahmen in sonstigen Angelegenheiten der Medizinischen Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung.
  • die Einräumung von und die Zustimmung zu Mehrfachmitgliedschaften
  • befristete Übertragung von Aufgaben an das Dekanat.
  • die Verleihung der Bezeichnung „Honorarprofessorin“ bzw. Honorarprofessor“ und „außerplanmäßige Professorin“ bzw. „außerplanmäßiger Professor“ sowie „Gastprofessorin“ bzw. Gastprofessor.

 

Zusammensetzung des Fakultätsrats

Dem Fakultätsrat gehören an:

  • die Dekanin bzw. der Dekan als Vorsitzende bzw. Vorsitzender mit beratender Stimme,
  • die Prodekaninnen und Prodekane mit beratender Stimme,
  • acht Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • drei Mitglieder der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • vier Mitglieder der Gruppe der Studierenden,
  • zwei weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Universitätsklinikums mit beratender Stimme,
  • die Ärztliche Direktorin bzw. der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Aachen sowie die Kaufmännische Direktorin bzw. der Kaufmännische Direktor des Universitätsklinikums Aachen mit beratender Stimme.