Bonusprogramme
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Steffi Kessel
Bonusprogramm 1
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Die Fakultät vergibt einen Teil der Zuführung des Landes NRW nach festen Leistungskriterien, um die Erfolge der Kliniken und Institute in der Forschung zu bonifizieren. Es werden zwei Bonusprogramme unterschieden:
- Bonusprogramm I: es belohnt die Einwerbung von Drittmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Bonusprogramm II: es belohnt die Einwerbung aller übrigen Drittmittel (BMBF, EU, Stiftungen, Industrie etc.) sowie die Publikationstätigkeit
Nähere Informationen zur Zusammensetzung und Berechnung der beiden Bonusprogramme finden Sie unten als PDF zum Download.