Fragen zur Prüfungsanmeldung

 

Häufige Fragen

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

In Abhängigkeit des Studiengangs und ggf. der Module unterscheiden sich die Anmeldemodalitäten.

Die genauen Fristen werden immer zu Beginn des Semesters sowohl auf der Webseite des ZPA als auch in dem Prüfungshandout der WiWi-Fakultät bekannt gegeben. Auch hier sind bei einzelnen Modulen Abweichungen von diesen Fristen möglich. Sie finden die Sonderfristen zur Prüfungsanmeldung ebenfalls unter „Fristen und Termine“.

Ansprechpartner für Rückfragen: Prüfungsbeauftragte der Fakultät für WiWi

Es gibt scheinbar kein Anmeldeverfahren zur Prüfung

Sollten Sie das modulare Anmeldeverfahren zur Prüfung nicht finden, kann dies mehrere Ursachen haben. Bitte beachten Sie dazu folgendes

  • Campus-Office muss auf das Semester eingestellt sein, für welches Sie die Veranstaltung/Prüfung anmelden möchten.
  • Nur die Auswahl über Prüfungsordnung (nicht über Studiengänge) führt zu den modularen Anmeldeverfahren.

Hier finden Sie eine Step-by-Step Anleitung zur Anmeldung über modulare Anmeldeverfahren.

Ansprechpartner für Rückfragen: Prüfungsbeauftragte der Fakultät für WiWi

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasst habe?

Eine Anmeldung zur Prüfung nach Ablauf oben genannter Fristen ist in der Regel nicht mög-lich! Sollten Sie die Meldefristen verpasst haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar mit einem Antrag direkt an den Prüfungsausschuss. Eine nachträgliche Anmeldung bedarf aus-schließlich der Genehmigung des Prüfungsausschusses, weswegen eine Antragstellung unverzüglich unter Angabe triftiger, belegter Gründe erfolgen muss!

Ansprechpartner: Ihr/e Fachstudienberater/in

Bis wann kann ich mich wo von einer Prüfung abmelden?

In der Regel können Sie sich je nach Prüfungsordnung einmal pro Prüfung(sleistung) bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin im (V)ZPA abmelden.

Bei Modulen mit didaktischen Sonderformen (betrifft: BS BWL, MS BWL und MS Wiwi) ist eine Abmeldung je nach Prüfungsordnung einmal pro Prüfung(sleistung) bis zu bis zu 14 Tagen vor dem Termin der Prüfung möglich. In diesem Fall erfolgt die Abmeldung (Rücktritt) beim Dozenten (Rücktrittsformular ist am Lehrstuhl erhältlich).

Kann ich am zweiten Prüfungstermin teilnehmen, wenn ich mich in der Orientierungsphase (über das modulare Anmeldeverfahren) von der Prüfung abgemeldet habe?

Nein.

Abmeldung von Prüfungen über modulare Anmeldeverfahren bis zum letzten Freitag im Mai bzw. November: Das Abmeldeende entspricht dem Ende der Orientierungsphase. Die Abmeldung von der Prüfung bis zu diesem Termin bleibt ohne Konsequenz. Es erfolgt keine automatische Anmeldung zum zweiten Prüfungstermin!

Eine Abmeldung von Prüfung und Veranstaltung eines Wahlpflichtmoduls innerhalb der Orientierungsphase bedeutet die Abmeldung des gesamten Moduls, so dass keine Verpflichtung zum späteren erfolgreichen Abschluss dieses Moduls besteht.

Ab wann kann ich meine Prüfungsanmeldung in Campus-Office unter angemeldete Prüfungen sehen?

I.d.R. für das Sommersemester: Mitte/Ende Juni

bzw. für das Wintersemester: Mitte/ Ende Dezember

Was muss ich machen, wenn ich krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

Eine Abmeldung von einer Prüfung aufgrund von Krankheit, muss dem ZPA umgehend bekannt gemacht werden, spätestens am Tag der Prüfung. Ein Attest muss spätestens drei Werktage nach dem Prüfungstermin beim ZPA eingereicht werden.

Sollten Sie während der Klausur plötzlich erkranken, ist ein Attest des Hochschularztes notwendig.

Wie kann ich mich zur mündlichen Ergänzungsprüfung anmelden?

Der Termin für die mündliche Ergänzungsprüfung wird in der Regel mit dem Lehrstuhl am Termin zur Klausureinsicht festgelegt und findet spätestens innerhalb der nächsten vier Wochen ab Klausureinsicht statt.