Akkreditierung von Studiengängen

  Grüne und weiße Formulare liegen auf einem Regal. RWTH Aachen

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Simona Constantinescu

Akkreditierung

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Akkreditierung – warum und wofür?

Mit der Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen des Bologna-Prozesses ist zugleich eine stärkere Autonomie der Hochschulen bei der Einrichtung von Studiengängen verbunden. Zur Umsetzung der Bolognaerklärung waren jedoch auch besondere Maßnahmen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung erforderlich. Über das Qualitätsmanagement der einzelnen Hochschulen hinaus ist in Deutschland ein System hochschulübergreifender Qualitätssicherung entstanden. Dieses besondere Instrument der Qualitätssicherung heißt Akkreditierung.

 

Aufgaben der Stelle für Akkreditierung im Planungsdezernat

  1. Antworten auf die erste Anfrage
  2. Beratung hinsichtlich der Auswahl der Agentur
  3. Erstellung der Anfrage mit Vorabinformationen über den zu akkreditierenden Studiengang
  4. Hilfestellung bei Erstellung des Selbstberichts und Überprüfung des Antrags
  5. Verhandlungen mit den Agenturen
  6. Organisation der Vor-Ort-Begutachtungen
  7. Nachbetreuung, zum Beispiel hinsichtlich der Erfüllung von etwaigen Auflagen
 

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Hochschulgesetzes am 1.1.2007 ist in Nordrhein-Westfalen die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufnahme des Studienbetriebs setzt den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus. Die Akkreditierung wird nur dann anerkannt, wenn die Agenturen ihrerseits durch den deutschen Akkreditierungsrat akkreditiert worden sind. Eine Akkreditierung durch andere, größtenteils internationale Agenturen wird nur als zusätzliche Option zugelassen.

Gegenüber dem Ministerium besteht lediglich eine Anzeigepflicht. Bei der Anmeldung der Studiengänge in die Amtliche Hochschulstatistik sind die Akkreditierungsurkunden vorzulegen sowie Angaben hinsichtlich der Agentur, des Datums sowie des Ablaufs der Akkreditierung zu tätigen.