Nach dem Auslandsaufenthalt
Leistungen anerkennen lassen
Das Prinzip von ERASMUS besteht in der vollständigen Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen des Studiums an der Heimathochschule.
Die EU-Kommission fordert inzwischen verpflichtend, dass die Anerkennung der Studienleistungen durch Anwendung des ECTS-Systems zu erfolgen hat. Außerdem fordert die EU-Kommission, dass pro Auslandssemester der Nachweis über 30 ECTS erbracht werden sollte.
Für die Frage der akademischen Anerkennung ist immer Ihre Fakultät/Fachgruppe zuständig.
Alle Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen, die Sie im Ausland erbringen wollen, sollten vor der Abreise mit Ihrer Fakultät geklärt werden, indem sie mit Ihrer/Ihrem Fachstudienberater/in einen konkreten Studienplan an der Gasthochschule absprechen und ggf. die erforderliche Studienplanänderung beantragen.
Zum Teil haben die Fakultäten über den Einzelfall hinausreichende Anerkennungsregelungen getroffen, die Sie bei den Fachbereichsassistentinnen und - assistenten erfragen können. Die eigentliche Anerkennung wird dann nach Ihrer Rückkehr vorgenommen, wenn Sie die Studienleistungen an der Gasthochschule erbracht haben.
Schon bei der Erstellung des Studienplans sollten Sie auf eine gute Dokumentation achten, Inhalte zu den einzelnen Lehrveranstaltungen recherchieren und sich erbrachte Studienleistungen an der Gasthochschule bescheinigen lassen.