Beglaubigungen & Apostille

 

Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung von Kopie und Original.

Beglaubigungen durch die RWTH Aachen

Für Beglaubigung durch die Hochschulverwaltung wenden Sie sich bitte an diese beiden Stellen:

Die Gebühr beträgt 1,50 Euro für jede durch die Hochschulverwaltung beglaubigte Seite.

Nicht beglaubigen können wir Abschriften oder Kopien von Personalausweisen, Reisepässen, Personalstandsurkunden, zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden.

Beglaubigungen durch den AStA

Der AStA der RWTH Aachen erteilt Beglaubigungen täglich von 10.00 bis 14.00 Uhr. Dieser Service ist beim AStA kostenlos. Allerdings sollte man beachten, dass die durch den AStA erteilten Beglaubigungen nicht überall anerkannt werden.

Beglaubigungen durch die Stadt Aachen

Bei der Stadtverwaltung erteilen verschiedene Dienststellen Beglaubigungen. Die Gebühren für Beglaubigungen sind andere als bei der Hochschulverwaltung. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Webseiten der Stadtverwaltung.

Apostille

In den meisten Ländern werden Zeugnisse und Bescheinigungen der RWTH Aachen, die ein Siegel, also einen offiziellen runden Stempel der Universität tragen, ohne Probleme anerkannt. Es gibt jedoch einige Länder, in denen gefordert wird, dass die Papiere zusätzlich mit  einer Apostille versehen werden. Diese bestätigt die Echtheit der im Zeugnis oder auf der Bescheinigung der Universität geleisteten Unterschrift. Eine Apostille kann nur durch eine staatliche deutsche Dienststelle erteilt werden. Diese staatliche Dienststelle ist für die RWTH Aachen die Bezirksregierung Köln.

Adresse der Bezirksregierung Köln

Detailinformationen zur Apostille

Falls Sie für Ihr Dokument eine Apostille benötigen, beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:

Bei der Bezirksregierung sind nur die Unterschriften bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen hinterlegt. Informieren Sie uns daher frühzeitig, wenn Sie eine Apostille brauchen, damit diese Personen anwesend sind und damit Sie die richtige Unterschrift erhalten.

Die Dokumente müssen von folgenden Personen unterschrieben werden: