Heinrich Hertz Stipendien
Hinweise auf die Antragstellung für die Gewährung von Stipendien der Heinrich- Hertz- Stiftung
Die Heinrich- Hertz- Stiftung ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein- Westfalen. Sie fördert nach der in ihrer Satzung festgelegten Zweckbestimmung die Wissenschaft durch den internationalen Austausch von Hochschullehrern und sonstigen Wissenschaftlern, von wissenschaftlichen Nachwuchskräften und besonders qualifizierten Studenten mittels Gewährung von Stipendien. Nordrhein- westfälische Wissenschaftler können ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt im Ausland erhalten, ausländische Wissenschaftler für einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein- Westfalen. Ein Antrag kann nicht vom Bewerber selbst gestellt werden, sondern nur von einem in Nordrhein- Westfalen tätigen Fachprofessor bzw. Fachwissenschaftler.
Er ist formlos in doppelter Ausfertigung an folgende Anschrift zu richten:
Ministerium für Innovation,Wissenschaft, Forschung und Technologie
– Heinrich- Hertz- Stiftung –
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Ansprechpartner beim Ministerium sind:
Frau Hillebrand 0211/ 896 - 4266
Herr Möller- Döring 0211/ 896 - 4476
Dem Antrag sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
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Lebenslauf des Bewerbers (in deutscher Sprache) unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges
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Je eine Kopie der Zeugnisse über bisher abgelegte wissenschaftliche Prüfungen (ggfs. mit deutscher Übersetzung); bei Studenten auch des Reifezeugnisses oder des als gleichwertig anerkannten Zeugnisses.
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zu 1. und 2.:
Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Bewerber bereits hauptamtlich als Hochschullehrer oder in gleichwertiger wissenschaftlicher Position tätig ist. In diesen Fällen genügt die Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges. -
Darlegung des geplanten Vorhabens (mit Zeitplan).
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Genaue Angaben zu Dauer und Höhe des beantragten Stipendiums (mit Begründung). Je nach Lage des Falles auch Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers, über die Höhe der weiterlaufenden Bezüge, der Eigenbeteiligung und etwaiger Zuschüsse von dritter Seite oder Unterhaltsleistungen
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Bei einem Studienaufenthalt deutscher StipendiatInnen im Ausland sollte eine bestätigende Bescheinigung der einladenden ausländischen Stelle oder des ausländischen Wissenschaftlers beigefügt werden.
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Bei Ausländern Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, bei Deutschen Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse des Gastlandes.
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Angaben über die beabsichtigte weitere Tätigkeit der Stipendiatin/ des Stipendiaten nach Abschluss des Stipendiums.
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Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers bzw. der Bewerberin/ des Bewerbers, ob und bei welcher anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland bereits ein Stipendium - ggfs. mit welchem Erfolg (Kopien bitte beifügen) - beantragt worden ist.
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Benennung von zwei Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern anderer Hochschulen, die ggfs. um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten werden können (mit Adresse, Tel.- Nr. und Fax- Nr.)
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Angehörige des öffentlichen Dienstes sind gehalten, die Voraussetzung Ihrer Beurlaubung (zur Wahrnehmung des evtl. Stipendiums) und die Frage der Weitergewährung ihrer Dienstbezüge rechtzeitig vor Antragstellung zu klären.
Förderinstitution
Bewerbung
Bewerbung an Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie