Stipendien aus freien Drittmitteln nach den Richtlinien für die Vergabe von Stipendien an der RWTH Aachen

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Wer kann ein Stipendium erhalten?

Qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die keiner Beschäftigung nachgehen, zur Vorbereitung auf die Promotion oder für eine wissenschaftliche Weiterbildung nach Abschluss der Promotion. Nachwuchswissenschaftlerin oder -wissenschaftler ist, deren oder dessen Abschluss der Berufsausbildung an einer Hochschule im Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung des Stipendiums nicht länger als zehn Jahre zurückliegt und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Dauer der Förderung

Die Laufzeit des Stipendiums ergibt sich aus Inhalt und Ziel der Aus- und Fortbildung, für die es gewährt wird, sollte aber in der Regel mindestens zwölf Monate betragen. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, wobei eine Gesamtdauer von drei Jahren nicht überschritten werden darf. Frühere Stipendien werden auf dieses Stipendium nicht angerechnet.

Höhe des Stipendiums

Die Höhe der Stipendien darf die Fördersätze der DFG für Graduiertenkollegs nicht überschreiten. Einkünfte werden auf den Grundbetrag angerechnet, soweit sie 6000 Euro im Jahr überschreiten. Auf Antrag kann zusätzlich zum Stipendium ein Familienzuschlag gewährt werden.

Mittelbereitstellung

Die Finanzierung des Stipendiums muss aus freien Drittmitteln, Preisgeldern oder anderen hierfür einsetzbaren Mitteln der beantragenden Professorin oder Hochschuldozentin beziehungsweise des beantragenden Professors oder Hochschuldozenten gewährleistet sein.

Widerruf des Stipendiums

Die RWTH Aachen behält sich vor, die Gewährung ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu widerrufen und einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.

Wo kann das Stipendium beantragt werden?

Zuständig für das Antragsverfahren ist die Abteilung für Studentische Angelegenheiten. Hierüber kann auch der Antragsvordruck bezogen werden. Diesen finden Sie ebenfalls unter Downloads. Der an Fristen nicht gebundene Antrag ist über den Dekan an den Rektor, Abteilung 1.2, einzureichen.