Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit dem Wintersemester 2009/2010 unterstützt die RWTH Aachen ihre Studierenden dabei, eindeutig sicherzustellen, dass sie bei einem Fachwechsel oder einer Wiedereinschreibung nach Studienunterbrechung weiterhin den Prüfungsanspruch in dem Studiengang besitzen. Hierzu dient die sogennante Unbedenklichkeitsbescheingung. Ohne sie ist eine Wieder-Einschreibung oder eine Änderung der Einschreibung nicht mehr möglich.
Wozu dient die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Haben Sie im vorherigen Studienverlauf eine Prüfung endgültig nicht bestanden, kann dies bedeuten, dass Sie auch in einem weiteren Studiengang keinen Prüfungsanspruch mehr haben. Dies ist vor allem der Fall, wenn in Ihrem neuen Studiengang genau diese oder eine gleichwertige Prüfung wieder vorkommt.
Haben Sie also schon einen Studiengang an der RWTH Aachen oder an anderen Hochschulen im In- oder Ausland studiert, müssen Sie daher vor der Einschreibung beziehungsweise bei der Umschreibung in einen neuen Studiengang beim zuständigen Prüfungsausschuss der RWTH Aachen die Anrechnung bisher erbrachter positiver und negativer Prüfungsleistungen beantragen.
Mit der Anrechnung der positiven und negativen Prüfungsleitungen kann auch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester verbunden sein. Damit können Sie sich direkt in dieses Fachsemester einschreiben oder sich für zulassungsbeschränkte Semester fristgerecht bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite Semestertermine.
Bitte wenden Sie sich an die nachfolgend genannten Ansprechpartner des Studiengangs, in den Sie aufgenommen werden wollen. Der Prüfungsausschuss Ihres "alten" Fachs beziehungsweise Ihrer alten Hochschule ist nicht mehr zuständig.
Alle Bachelor- und Master Studiengänge der Philosophischen Fakultät
Zuständigkeit
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt zentral für alle Studiengänge des Fachbereiches das Dekanat der Philosophischen Fakultät aus.
Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung
Haben Sie bisher an der RWTH Aachen studiert, legen Sie einen vom Zentralen Prüfungsamt, kurz ZPA, erstellten und unterschriebenen Auszug aus der Prüfungsakte vor. Wichtig: Es muss dort durch das ZPA vermerkt sein, dass noch Prüfungsanspruch besteht. Die Auskunft betrifft alle Studiengänge und Studienfächer, auch wenn Sie dort nicht mehr eingeschrieben sind, aber eingeschrieben waren.
Haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert, legen Sie einen „Kontoauszug“ vor, also einen Auszug aus der Prüfungsakte, Fächernotenliste oder transcript of records über alle bisher erbrachten Studienleistungen mit einer Bestätigung, dass noch Prüfungsanspruch besteht. Die Auskunft betrifft alle Studiengänge und Studienfächer, auch wenn Sie dort nicht mehr eingeschrieben sind, aber eingeschrieben waren.
In beiden Fällen gilt folgendes: Sofern die vorgelegten Kontoauszüge einen Vermerk über noch bestehenden Prüfungsanspruch enthalten, kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt im Dekanat der Philosophischen Fakultät ausgestellt werden. Anderenfalls müssen zusätzlich die jeweiligen Fachstudienberatungen zur Prüfung der Unbedenklichkeit herangezogen werden.
Bachelor- und Masterstudiengänge der übrigen Fakultäten
Zuständigkeit
Die Prüfungsausschüsse beziehungsweise Fachstudienberatungen der jeweiligen Studiengänge stellen die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung
Wenn Sie bisher an der RWTH Aachen studiert haben, legen einen vom ZPA erstellten und abgestempelten „Kontoauszug für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vor. Die Auskunft betrifft alle Studiengänge und Studienfächer, auch wenn Studierende dort nicht mehr eingeschrieben sind, aber eingeschrieben waren.
Haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert, legen Sie einen „Kontoauszug“ vor, also einen Auszug aus der Prüfungsakte, Fächernotenliste oder transcript of records über alle bisher erbrachten Studienleistungen. Die Auskunft betrifft alle Studiengänge und Studienfächer, auch wenn Studierende dort nicht mehr eingeschrieben sind, aber eingeschrieben waren.
Lehramtsstudiengänge der RWTH Aachen
Lehramt Bachelor
Sie benötigen für jedes Ihrer beiden Fächer sowie das Bildungswissenschaftliche Studium eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dies ist auch dann erforderlich, wenn Sie einen völlig fachfremden Lehramtsstudiengang im ersten Fachsemester aufnehmen.
Zuständigkeit
Für die Lehramtsfächer der Philosophischen Fakultät, das heißt für Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Katholische Religionslehre, Politik, Spanisch und Wirtschaftslehre/Politik ist das Dekanat der Philosophischen Fakultät Ansprechpartner, für die Lehramtsfächer der übrigen Fakultäten die jeweilige Fachstudienberatung. Für das Bildungswissenschaftlichen Studium wenden Sie sich bitte an Mischa Meier vom Lehrerbildungszentrum.
Auslaufende Lehramtsstudiengänge und Staatsexamen
Falls unter Anrechnung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Semester noch ein Wechsel in einen lehramtsbezogenen Staatsexamensstudiengang der RWTH Aachen möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt I für Lehrämter. Ansprechpartner ist Ludwig Geerkens.
Staatsexamen sowie Bachelor- und Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät
Zuständigkeit
Die Bescheinigungen werden für die Medizin und die Logopädie, Bachelor of Science und Master of Science, vom Studiendekanat der Medizinischen Fakultät ausgestellt. Ansprechpartnerin ist Annika Martens.
Bei der Zahnmedizin ist ebenfalls das Studiendekanat zuständig. Ansprechpartner ist Michael Schulz.
Beim Master-Studiengang Biomedical Engineering wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberaterin, Dr. Monika Ohler.
Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung
Gehören Sie zur Gruppe der Zweitstudierenden, also haben Sie vorher etwas anderes studiert, legen Sie bitte eine eidesstattliche Erklärung vor, die besagt, dass Sie durch Ihr bisheriges Studium den Prüfungsanspruch für die Medizin oder Zahnmedizin nicht verloren haben.
Quereinsteiger
Wenn Sie bisher an der RWTH Aachen studiert haben, können Sie über Campus Office selbst einen Auszug aus der Prüfungsakte erstellen oder sich diesen beim ZPA besorgen.
Haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert, legen Sie einen „Kontoauszug“ vor, also einen Auszug aus der Prüfungsakte, Fächernotenliste oder transcript of records über alle bisher erbrachten Studienleistungen.
Ortswechsler
Haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert, legen Sie einen „Kontoauszug“ vor, also einen Auszug aus der Prüfungsakte, Fächernotenliste oder transcript of records über alle bisher erbrachten Studienleistungen.
Masterstudiengänge
Wenn Sie ein Masterstudium an der RWTH Aachen aufnehmen möchten, müssen Sie nur dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, wenn Sie bereits zuvor einen Masterstudiengang studiert haben.