Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten

 

Der Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte - kurz PRWiss - ist die Interessenvertretung der wissenschaftlich, ärztlich und künstlerisch Beschäftigten an der RWTH Aachen.

  Logo des Personalrats für wissenschaftlich Beschäftigte der RWTH Aachen  

Amtszeit

Die Mitglieder des PRwiss wurden zum 1.7.2012 für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Aufgaben

Der Personalrat kann nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (kurz LPVG) mitbestimmen und die Bediensteten bei wichtigen Dingen wie Einstellung, Eingruppierung oder Vertragsverlängerungen unterstützen.

Die Mitglieder des Personalrats beraten in den regelmäßig an jedem Freitag stattfindenden Sitzungen die zu den Aufgaben des Personalrats gehörenden Anliegen. Neben Einzelfallentscheidungen kann der Personalrat allgemeine Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung mit der Dienststelle im Rahmen von Dienstvereinbarungen treffen.

 

Mitbestimmung

Bei mitbestimmungspflichtigen Personalmaßnahmen wie Einstellung, Weiterbeschäftigung, Eingruppierung oder Einstufung läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Die Personalabteilung informiert den Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte über die geplante Maßnahme und beantragt seine Zustimmung innerhalb festgelegter Fristen, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
  • Ein Mitglied des PRwiss nimmt mit den Bediensteten Kontakt auf, um den Sachverhalt abzuklären, wenn dies nötig ist.
  • Maßnahmen zu Gunsten der Bediensteten stimmt der PRwiss unverzüglich zu. Wenn der PRwiss im Einzelfall nicht zustimmt, wird die Maßnahme mit dem Rektor als Dienststellenleiter im Interesse der Bediensteten erörtert. In aller Regel kann hierbei eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung erarbeitet werden. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird die Angelegenheit in der Einigungsstelle behandelt und im Zweifel letztlich vom Hochschulrat entschieden.