Jobticket & Parkraumbewirtschaftung
Das Jobticket
Wer darf ein Jobticket erwerben?
Grundsätzlich können alle Bediensteten und Auszubildenden der RWTH Aachen das Jobticket nutzen.
Ausnahmen:
- studentische und immatrikulierte wissenschaftliche Hilfskräfte
- Bedienstete, die gleichzeitig immatrikuliert sind und das Semesterticket in Anspruch nehmen können
- Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis, die eine Wertmarke für Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln besitzen
- Bedienstete in der Elternzeit (ausgenommen diejenigen, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens weiterhin mit eingeschränkter Stundenzahl beschäftigt sind)
- Wehr- oder Zivildienstleistende
- Verbundauszubildende
- Bedienstete, die länger als einen Monat ohne Bezüge beurlaubt sind
- Bedienstete, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden
- Gastwissenschaftler, Privatdozenten, außerplanmäßige Professoren, Lehrbeauftragte, sofern sie nicht in einem anderweitigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur RWTH Aachen stehen, das zum Erwerb eines Tickets berechtigt (zum Beispiel wissenschaftliche Beamte oder wissenschaftlich Beschäftigte)
Für welche Dauer sind das Jobticket und die Parkraumbewirtschaftung geplant?
Die mit den Personalräten abgeschlossene Dienstvereinbarung über die Einführung von Jobticket und Parkraumbewirtschaftung an der RWTH Aachen und der mit den Verkehrsunternehmen AVV/ASEAG geschlossene Vertrag über das Jobticket gelten zunächst für die Dauer von 4 Jahren. Eine eventuelle Verlängerung wird von allen Beteiligten unter Berücksichtigung aller Belange rechtzeitig geprüft.
Kann ich das Jobticket auch für rein dienstliche Zwecke beantragen und aus Mitteln der Hochschuleinrichtungen bezahlen lassen?
Nein.
Was kostet das Jobticket?
Die Auszubildennden der RWTH Aachen zahlen für das Jobticket einheitlich 15 Euro pro Monat. Für alle übrigen Beschäftigten richtet sich der Preis für das Jobticket nach dem Wohnort und der zugehörigen Tarifzone des Aachener Verkehrsverbundes. Die Preise variieren zwischen 20 und 35 Euro.
Die Zuordnung zu einer Tarifzone richtet sich nach der Postleitzahl, die bei Ihrer Personalabteilung als Wohnort aktuell gespeichert ist. Die Leistungen, die Sie mit dem Ticket in Anspruch nehmen können, sind für alle berechtigten Bediensteten gleich, unabhängig vom Wohnort oder der Tarifzone.
Gibt es in nächster Zeit Preiserhöhungen beim Jobticket?
Bis zum Jahr 2015 nicht. Dann endet die vierjährige Laufzeit der Dienstvereinbarung zwischen der Dienststelle und den Personalräten. Eventuelle Preiserhöhungen des Aachener Verkehrsverbundes beim Jobticket haben also keine Auswirkungen auf den Preis, den Sie für Ihr Jobticket zahlen.
Bin ich verpflichtet, das Jobticket zu erwerben?
Nein.
Wann kann ich das Jobticket nutzen?
Sie können Ihr Jobticket rund um die Uhr in allen Bussen und Bahnen innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes nutzen.
Dürfen mit meinem Jobticket auch weitere Personen den öffentlichen Nahverkehr nutzen?
Ja und nein. Zwar gilt das Jobticket zunächst nur für Sie als Inhaberin oder Inhaber und ist somit nicht auf andere Personen übertragbar.
Montags bis freitags zwischen 19.00 Uhr und 3.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und NRW-Feiertagen können Sie Ihr Jobticket allerdings auch ganztägig als Familienkarte oder Gruppenkarte nutzen. Sie können während dieser Zeiten kostenlos eine weitere erwachsene Person und drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren mitnehmen. Kinder unter sechs Jahren fahren im Aachener Verkehrsverbund stets kostenlos mit.
Ausnahme: Diese Mitnahmeregelungen gelten leider nicht für die Jobtickets von Auszubildenden.
In welchem Gebiet gilt mein Jobticket?
Im gesamten Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes. Dieses umfasst die Städteregion Aachen und die Kreise Düren und Heinsberg mit insgesamt 35 Kommunen.
Aus ins banachbarte Ausland bringt Sie Ihr Jobticket mit bestimmten Bus- und Bahnlinien. Dazu zählen die Linie 24 bis Kelmis, die Linien 25 und 33 bis Vaals, die Linie 34 bis Kerkrade, die Linien 436 und SB3 bis Sittard sowie die Linie 497 bis Ubach over Worms.
Darüber hinaus setzen sich AVV und ASEAG derzeit in Verhandlungen mit den belgischen und niederländischen Verkehrsbetrieben für eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Nutzung des Jobtickets, insbesondere auf den Linien 14 und 44, ein.
Darf ich mit dem Jobticket neben Bussen auch Bahnen nutzen?
Ja, und zwar alle Nahverkehrszüge. Dazu gehören Regionalbahnen, Regionalexpress-Züge, die Rurtalbahn und die Euregiobahn auf dem deutschen Streckenabschnitt. Dies gilt in Richtung Köln bis zum Bahnhof Düren, in Richtung Düsseldorf bis zum Bahnhof Herrath.
Verbessert sich das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr durch den Abschluss des Jobticket-Vertrages?
Im Zuge der Einführung des Jobtickets haben Aachener Verkehrsverbund (AVV) und ASEAG Verbesserungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) teilweise bereits zum Fahrplanwechsel 2010 umgesetzt. Darüber hinaus haben intensive Verhandlungen mit AVV und ASEAG dazu geführt, dass weitere Verbesserungsmaßnahmen zum Fahrplanwechsel 2011 entsprechend umgesetzt werden.
Nach Abschluss des Vertrags zwischen der RWTH Aachen und AVV/ASEAG wird zudem eine Arbeitsgruppe zur langfristigen Begleitung eingerichtet, in der im Laufe der nächsten vier Jahre regelmäßig die Erfahrungen im ÖPNV ausgetauscht und die Umsetzung bedarfsorientierter Anpassungen geprüft werden.
Wie kann ich das Jobticket beantragen?
Über das Online-Portal zum Jobticket können Sie dieses erstmalig beantragen und später verlängern, kündigen oder dessen Verlust anzeigen. Mit Ihrer TIM-Kennung und dem zugehörigen Passwort melden Sie sich im Online-Portal an. Anschließend erhalten Sie nur diejenigen Antragsformulare, die für Sie persönlich relevant sind. Dabei sind schon viele Ihrer persönlichen Daten, die Sie für die Antragstellung benötigen, automatisch eingetragen. Das heißt aber auch: Ohne Angabe Ihrer TIM-Kennung erhalten Sie leider weder Jobticket noch Parkausweis.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Ihrem Browser für den Online-Antrag der Pop-Up-Blocker ausgeschaltet ist, damit Sie sich mit Ihrer TIM-Kennung anmelden können. Eine Anleitung dazu stellen wir Ihnen gern bereit.
TIM-Freischaltung
Wenn Sie sich noch nicht für das Identity-Management haben freischalten lassen, holen Sie dies bitte nach. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, lassen Sie sich beim ServiceDesk des Rechen- und Kommunikationszentrums bitte ein neues geben.
Sind Ihre Daten aktuell?
Bitte prüfen Sie in jedem Fall Ihre im Identity-Management hinterlegten Daten auf Aktualität. Bei Fragen hilft Ihnen der ServiceDesk des Rechen- und Kommunikationszentrums.
Ausnahme
Nur dann, wenn Sie keinen Zugriff auf das Online-Verfahren haben, erhalten Sie die Anträge auf Jobticket oder Parkausweis bei der Abteilung 10.5 in Papierform und können diese vor Ort einreichen. Die Leiterinnen und Leiter aller Hochschuleinrichtungen sind jedoch nachdrücklich gebeten worden, all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugriff auf das Online-Portal zu ermöglichen.
Gibt es eine Mindestabnahmedauer für das Jobticket?
Ja. Sie beträgt drei Monate. Sie können Ihr Jobticket auch befristet für einen von Ihnen gewünschten Zeitraum beantragen, mindestens jedoch für drei Monate. Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben, können Sie Ihr Jobticket auch unbefristet beantragen. Das Jobticket wird in diesem Fall längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt, da AVV und ASEAG Jobtickets jeweils nur kalenderjahresweise ausstellen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres erhalten Sie dann automatisch Ihr Jobticket für das Folgejahr.
Ausnahme: Jobticket-Berechtigte, deren Beschäftigungsverhältnis bei Antragstellung weniger als drei weitere Monate befristet ist.
Wie zahle ich mein Jobticket?
Ihr Jobticket wird jeweils für einen vollen Kalendermonat berechnet. Sie zahlen also auch dann den Preis für den vollen Monat, wenn Beginn oder Ende des Ticket-Bezugs vor dem Monatsende liegt. Das Entgelt für das Jobticket wird monatlich im Voraus per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Dieser Zahlungsweise stimmen Sie bei Antragstellung zu. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, eventuell anfallende Kosten für Rücklastschriften zu tragen, die etwa durch Angabe einer falschen Bankverbindung oder zwischenzeitliche Auflösung des Kontos entstehen. Außerdem verpflichten Sie sich, stets Ihren aktuellen Wohnsitz in den maßgebenden Personaldatenverarbeitungssystemen anzugeben.
Wie erhalte ich mein Jobticket?
AVV/ASEAG versenden Ihr Jobticket an Ihre private Postadresse.
Wann kann ich mein Jobticket kündigen?
Wenn Sie Ihr Jobticket über das laufende Kalenderjahr hinaus oder unbefristet beantragt haben, können Sie dieses bis zum 15.11. eines jeden Jahres mit Wirkung zum 31.12. desselben Jahres kündigen. Bitte verwenden Sie hierzu das Kündigungsformular.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie Ihr Jobticket für das ganze Jahr beziehen möchten, empfehlen wir, Ihr Jobticket jeweils befristet zu beantragen und auf Wunsch zu verlängern.
Ich habe mein Jobticket verloren. Was nun?
Teilen Sie der Abteilung 10.5 über das Online-Formular mit, dass Sie Ihr Jobticket verloren haben. AVV/ASEAG erstellen ein neues Jobticket für Sie und senden Ihnen dieses Ihre private Postadresse zu. Eine Ersatzausfertigung kostet zehn Euro. Dieser Betrag wird bei der nächsten Abrechnung mit abgebucht.
Wie kann ich mein Jobticket verlängern?
Über das Online-Formular zur Verlängerung Ihres Jobtickets können Sie jederzeit einen neuen Bezugszeitraum angeben. Ihr neues Jobticket erhalten Sie von AVV/ASEAG an Ihre private Postadresse.
Ich befinde mich in der Berufsausbildung. Was passiert nach Bestehen meiner Abschlussprüfung mit meinem Jobticket?
Ihr Jobticket erhalten Sie während Ihrer Ausbildungszeit befristet bis zu dem Tag, der im Personaldatenverarbeitungssystem als Ausbildungsende vermerkt ist.
Der tatsächliche Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung bestehen, kann jedoch bereits vor diesem Datum liegen. In diesem Fall gilt Ihre Ausbildung mit diesem Tag als beendet. Ihr Jobticket senden Sie dann innerhalb von fünf Tagen an die Abteilung 10.5 zurück.
Bitte bachten Sie: Falls Sie Ihr Jobticket nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgesendet haben, ist Ihre Dienststelle berechtigt, bis zur Rückgabe des Jobtickets das doppelte Entgelt hierfür von Ihrem Konto einzuziehen.
Wenn Sie nach Bestehen Ihrer Abschlussprüfung unmittelbar an der Hochschule weiterbeschäftigt werden, können Sie Ihr Jobticket noch bis zum Ende des laufenden Monats weiter als Auszubildenden-Jobticket mit den entsprechend günstigeren Konditionen nutzen. Ihr Jobticket senden Sie nach Ablauf des Monats innerhalb von fünf Tagen an die Abteilung 10.5 zurück.
Bitte bachten Sie: Falls Sie Ihr Jobticket nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgesendet haben, ist Ihre Dienststelle berechtigt, bis zur Rückgabe des Jobtickets das doppelte Entgelt hierfür von Ihrem Konto einzuziehen.
Gleichzeitig können Sie über das Online-Formular einen Antrag auf ein Bediensteten-Jobticket ab dem Folgemonat stellen.
Ich bin nicht mehr berechtigt, ein Jobticket zu beziehen. Was muss ich tun?
Wenn Sie ein Jobticket besitzen, dass über Ihren Berechtigungszeitraum hinaus gültig ist, senden Sie dieses unverzüglich an die Abteilung 10.5 zurück.
Bitte bachten Sie: Falls Sie Ihr Jobticket nicht innerhalb von fünf Tagen zurückgesendet haben, ist Ihre Dienststelle berechtigt, bis zur Rückgabe des Jobtickets das doppelte Entgelt hierfür von Ihrem Konto einzuziehen.
Parkraumbewirtschaftung
Was muss ich über den neuen Parkausweis wissen?
Die Parkausweise werden in Form einer persönlichen Chipkarte mit elektronischer Kennung ausgefertigt (RFID-Hard-Tags). Diese elektronische Kennung ist nur mit speziellen Lesegeräten auslesbar.
Auf dem Ausweis selbst sind keine persönlichen oder personenbezogenen Daten erkennbar. Die notwendigen Daten werden in einer Datenbank vorgehalten, dem Parkraumüberwachungspersonal werden mit dem Lesegerät lediglich die zur Überwachung erforderlichen Daten übermittelt. Dies sind Gültigkeitsdauer, gültige Kraftfahrzeugkennzeichen und Parkzone. Dadurch erhält das Personal keine Hinweise zur Inhaberin oder zum Inhaber des Parkausweises.
Damit Ihr Parkausweis ordnungsgemäß mit den Lesegeräten erfasst werden kann, bringen Sie diesen bitte im sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe an.
Wer darf einen Parkausweis erwerben?
- alle Personen, die auch ein Jobticket erwerben dürfen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen ohne Anspruch auf ein Jobticket, etwa immatrikulierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anspruch auf das Semesterticket haben
- Studierende
- Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
- Beschäftigte anderer Institutionen, die ihren Arbeitsplatz in Gebäuden der RWTH Aachen haben und dort hochschulbezogene Aufgaben wahrnehmen
- Beschäftigte derjenigen An-Institute der RWTH Aachen, die sämtliche zum jeweiligen An-Institut gehörende Flächen als RWTH-Parkraum zur Verfügung gestellt haben
Bitte beachten Sie: Schwerbehinderte Bedienstete wenden sich bitte bezüglich ihrer Parkberechtigung zunächst an die Schwerbehindertenvertretung.
Was kostet der Parkausweis?
Ihr Parkausweis kostet fünf Euro pro Monat. Wenn Sie ein Jobticket beziehen, erhalten Sie den Parkausweis, ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen.
Bitte beachten Sie: Den Parkausweis müssen Sie zusätzlich im Antragsformular neben dem Jobticket beantragen.
Bitte beachten Sie außerdem: Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, G, Bl oder Gl erhalten den Parkausweis kostenlos. Die Mindestbezugsdauer ist dabei zu beachten. Für Studierende beträgt der zu zahlende Mindestbetrag 15 Euro. Bei Fragen hilft Mitarbeitenden die Schwerbehindertenvertretung, Studierende wenden sich an die Kontaktperson für das barrierefreie Studium, Hermann-Josef Kuckartz.
Habe ich mit dem Parkausweis ein Recht auf einen freien Parkplatz?
Nein.
Auf welchen Parkplätzen darf ich mit meinem Parkausweis parken?
Sämtliche Parkplätze der RWTH Aachen werden in Parkzonen eingeteilt. Die bisherigen Parkzonen H, E, R, L im Kernbereich bleiben als reine Mitarbeiterparkzonen mit ihrer bisherigen Zweckbestimmung bestehen.
Wenn Sie im Bereich einer reinen Mitarbeitendenparkzone wie dem Campus Mitte tätig sind, erhalten Sie einen Parkausweis, der Sie zur Nutzung von Parkflächen in den reinen Mitarbeiterparkzonen H, E, R und L berechtigt.
Welcher Parkzone Sie zugeordnet werden, richtet sich nach Ihrem Dienstsitz.
Die außerhalb dieser Parkzonen liegenden allgemeinen Parkflächen werden der neu eingerichteten Zone U zugeteilt. Die Parkausweise für die Zonen H, E, R, L gelten auch in der Zone U.
Bitte beachten Sie: Studierende dürfen ausschließlich in der Parkzone U parken. Sie sind weder dazu berechtigt, die Parkzonen H, E, R und L im Bereich Campus-Mitte zu nutzen, noch ihr Kraftfahrzeug in einer Sonderparkzone abzustellen. Informationen zur Lage der Parkzonen erhalten Sie bei der Abteilung 10.5.
Wie kann ich meinen Parkausweis beantragen?
Ihren Parkausweis können Sie entweder über das Online-Portal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder über das Online-Portal für Studierende erstmalig beantragen, diesen verlängern, kündigen oder dessen Verlust anzeigen. Mit Ihrer TIM-Kennung und dem zugehörigen Passwort melden Sie sich im Online-Portal an. Anschließend erhalten Sie nur diejenigen Antragsformulare, die für Sie persönlich relevant sind. Dabei sind schon viele Ihrer persönlichen Daten, die Sie für die Antragstellung benötigen, automatisch eingetragen. Das heißt aber auch: Ohne Angabe Ihrer TIM-Kennung erhalten Sie leider weder Jobticket noch Parkausweis.
Bitte achten Sie darauf, dass bei Ihrem Browser für den Online-Antrag der Pop-Up-Blocker ausgeschaltet ist, damit Sie sich mit Ihrer TIM-Kennung anmelden können. Eine Anleitung dazu stellen wir Ihnen gern bereit.
TIM-Freischaltung
Wenn Sie sich noch nicht für das Identity-Management haben freischalten lassen, holen Sie dies bitte nach. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen, lassen Sie sich beim ServiceDesk des Rechen- und Kommunikationszentrums bitte ein neues geben.
Sind Ihre Daten aktuell?
Bitte prüfen Sie in jedem Fall Ihre im Identity-Management hinterlegten Daten auf Aktualität. Bei Fragen hilft Ihnen der ServiceDesk des Rechen- und Kommunikationszentrums.
Ausnahme
Nur dann, wenn Sie keinen Zugriff auf das Online-Verfahren haben, erhalten Sie die Anträge auf Jobticket oder Parkausweis bei der Abteilung 10.5 in Papierform und können diese vor Ort einreichen. Die Leiterinnen und Leiter aller Hochschuleinrichtungen sind jedoch nachdrücklich gebeten worden, all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugriff auf das Online-Portal zu ermöglichen.
Ich bin schwerbehindert. Wie erhalte ich meinen Parkausweis?
Schwerbehinderte Bedienstete und Studierende beantragen ihren Parkausweis ebenfalls über das oben beschriebene Verfahren. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, G, Bl oder Gl erhalten den Parkausweis kostenlos. Sie müssen den Ausweis persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises im Original bei der Abteilung 10.5 abholen oder abholen lassen.
Die Schwerbehindertenparkausweise für die Schwerbehindertenparkplätze gibt die Schwerbehindertenvertretung aus.
Bitte beachten Sie: Sie sind nur dann berechtigt, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken, wenn Sie Ihren Schwerbehindertenparkausweis und Ihren Hochschulparkausweis gemeinsam auslegen.
Gibt es eine Mindestabnahmedauer für den Parkausweis?
Ja. Sie beträgt sechs Monate.
Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als sechs weitere Monate dauert, können Sie den Parkausweis auch für weniger als sechs Monate beantragen.
Unbefristet Beschäftigte
Unbefristet Beschäftigte können einen unbefristeten Bezug des Parkausweises beantragen. Für den Parkausweis wird in diesem Falle in der Datenbank eine Gültigkeitsdauer bis zum voraussichtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorgemerkt.
Studierende
Der Parkausweis für Studierende wird jeweils semesterweise ausgestellt. Er muss für jedes Semester neu beantragt werden. Bei einer Beantragung für das laufende Semester beziehungsweise nach erfolgter Rückmeldung für das nächste Semester ist der Bezugsbeginn variabel und der Parkausweis wird bis zum Ende dieses Semesters ausgestellt.
Wie zahle ich meinen Parkausweis?
Die Berechnung des Entgelts für den Parkausweis erfolgt jeweils für volle Kalendermonate. Sie müssen den Preis für den vollen Monat also auch zahlen, wenn der Beginn oder das Ende des Parkausweis-Bezugs vor Monatsende liegt.
Das Entgelt für den Parkausweis wird jährlich im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen. Dieser Zahlungsweise müssen Sie bei Antragstellung zustimmen. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, eventuell anfallende Kosten für Rücklastschriften zu tragen, die etwa durch Angabe einer falschen Bankverbindung oder zwischenzeitliche Auflösung des Kontos entstehen. Außerdem verpflichten Sie sich, stets Ihren aktuellen Wohnsitz in den maßgebenden Personaldatenverarbeitungssystemen anzugeben.
Bitte beachten Sie: Bei wiederholten Rücklastschriften ist die RWTH Aachen berechtigt, den Parkausweis zu sperren.
Wie erhalte ich meinen Parkausweis?
Die Abteilung 10.5 erstellt Ihren Parkausweis und sendet diesen für Mitarbeitende an deren Dienstadresse, bei Studierenden an deren private Postadresse.
Wann kann ich meinen Parkausweis kündigen?
Eine Kündigung von ursprünglich länger beantragten Parkausweisen ist unter Berücksichtigung der Mindestbezugsdauer von sechs Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Hierfür verwenden Sie bitte das Online-Formular für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder das Online-Fomular für Studierende. Der Parkausweis ist in diesem Falle an die Abteilung 10.5 zurückzugeben.
Ich habe meinen Parkausweis verloren. Was nun?
Melden Sie den Verlust Ihres Parkausweises bei der Abteilung 10.5 anhand des Online-Formulars für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder anhand des Online-Formulars für Studierende. Die Abteilung 10.5 erstellt einen neuen Ausweis und sendet diesen an Ihre Dienstadresse (bei Studierenden an die private Postadresse). Die Ersatzausfertigung kostet zehn Euro. Dieser Betrag wird bei der nächsten Abrechnung abgebucht.
Wie kann ich meinen Parkausweis verlängern?
Nutzen Sie hierzu das Online-Formular für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder das Online-Formular für Studierende. Wenn Sie den Bezugszeitraum hier verlängern, wird dieser elektronisch auf ihren Parkausweis aufgebucht. Sie erhalten keinen neuen Parkausweis.
Kann ich mit verschiedenen Kraftfahrzeugen auf den RWTH-Parkplätzen parken?
Ja. Sie können bis zu drei Kraftfahrzeugkennzeichen angegeben werden, wenn Sie den Antrag auf Ihren Parkausweis stellen. Ihr Parkausweis berechtigt Sie dann zum Parken mit den entsprechenden Fahrzeugen.
Sollten Sie kurzfristig eine Parkberechtigung für ein Fahrzeug mit einem anderen Kraftfahrzeugkennzeichen als den ursprünglich beantragten benötigen, etwa für einen Leihwagen oder ein Mietfahrzeug, können Sie im Online-Portal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder im Online-Portal für Studierende einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Kraftfahrzeugkennzeichen stellen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kraftfahrzeugkennzeichens ist wegen der notwendigen Synchronisierung der Lesegeräte mit der Datenbank erst für den Folgetag möglich.
Wie kann ich mit einem Cambio-Fahrzeug auf den RWTH-Parkplätzen parken?
Bei der Antragstellung für einen Parkausweis können Sie bis zu drei Kennzeichen von KFZ angeben, mit denen Sie die Parkplätze nutzen möchten. Der Ausweis berechtigt dann zum Parken mit den entsprechenden Fahrzeugen.
Dies ist für das Parken mit Cambio-Fahrzeugen nicht praktisch durchführbar, da Sie meistens das Kraftfahrzeugkennzeichen des Cambio-Fahrzeugs nicht früh genug in Erfahrung bringen können.
Daher können Sie bei der Antragstellung in eines der drei Felder für die Kraftfahrzeugkennzeichen das Wort „Cambio“ eintragen. Die Überwachungskräfte bekommen dies auf ihren Lesegeräten entsprechend angezeigt.
Welche Regelungen gelten für das Parken in der Sonderparkzone S?
Die bisherigen Regelungen für die Ausgabe von kostenlosen Parkausweisen für die Sonderparkzone S, also den Parkdecks Seminargebäude und Kármán-Auditorium, mit der entsprechenden Kontingent-Berechnung bleiben bestehen. Näheres hierzu erfahren Sie in der Abteilung 10.5.
Für das Parken in den Sonderparkzonen reicht der Sonderparkausweis alleine jedoch nicht aus. Vielmehr ist das zusätzliche Auslegen entweder Ihres persönlichen Parkausweises oder eines Gästeausweises der Hochschuleinrichtung erforderlich.
Wie können Gäste meiner Hochschuleinrichtung parken?
Für Gäste kann jede Hochschuleinrichtung Gästeparkausweise beantragen. Diese sind weder personengebunden noch fahrzeuggebunden und in den Parkzonen S und U gültig. Wie viele Gästeparkausweise Ihre Hochsculeinrichtung maximal bekommt, orientiert sich an den bisherigen Regelungen zur Ausstellung von Sonderparkausweisen und der hierfür vorgenommen Kontingent-Berechnung. Näheres hierzu erfahren Sie in der Abteilung 10.5.
Was kostet ein Gästeparkausweis?
Ein Gästeparkausweis kostet fünf Euro pro Monat.
Mein Dienstsitz liegt auf dem Campus Melaten oder Hörn. Ich muss dienstlich zum Campus Mitte. Wo kann ich parken?
Sie können die Parkdecks Seminargebäude und Kármán-Auditorium nutzen. Beide Bereiche gehören zur Sonderparkzone S. Um diese nutzen zu können, benötigen Sie einen Sonderparkausweis. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Hochschuleinrichtung. Zusätzlich brauchen Sie außerdem Ihren persönlichen Parkausweis oder einen Gästeparkausweis. Letzeren erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Hochschuleinrichtung.
Ich bin emeritiert, aber noch dienstlich für die RWTH Aachen tätig. Wo kann ich parken?
Campus Mitte
Sie können die Parkdecks Seminargebäude und Kármán-Auditorium nutzen. Beide Bereiche gehören zur Sonderparkzone S. Um diese nutzen zu können, benötigen Sie einen Sonderparkausweis. Diesen erhalten Sie bei Ihrer Hochschuleinrichtung. Zusätzlich brauchen Sie außerdem Ihren persönlichen Parkausweis oder einen Gästeparkausweis. Letzeren erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Hochschuleinrichtung.
Campi Melaten, Hörn und Burtscheid
Für diese Parkzonen benötigen Sie einen Gästeparkausweis.
Wie kann meine Hochschuleinrichtung Sonderparkausweise und Gästeparkausweise beantragen?
Stellen Sie einen Antrag auf einen Sonderparkausweis bei der Abteilung 10.5. Bitte geben Sie unbedingt eine Kostenstelle Ihrer Hochschuleinrichtung an. Dies ist zwingend erforderlich, damit das Entgelt für den Gästeparkausweis abgebucht werden kann.
Gibt es Sonderregelungen für Studierende?
Wenn Sie an der RWTH Aachen studieren, erhalten Sie Ihren Parkausweis jeweils für ein Semester. Sie beantragen den Parkausweis für ein Folgesemester, nachdem Sie sich immatrikuliert oder erfolgreich zurückgemeldet haben. Bei einer Beantragung für das laufende Semester oder nach erfolgter Rückmeldung für das nächste Semester ist der Bezugsbeginn variabel, der Parkausweis wird bis zum Ende dieses Semesters ausgestellt. Beantragen Sie den Parkausweis erst innerhalb von drei Monaten vor Semesterende, hat Ihr Parkausweis eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten und das Entgelt beträgt pauschal 15 Euro.
Ich bin an einem An-Institut beschäftigt. Darf ich auf RWTH-Parkflächen parken?
Bislang nehmen zwei An-Institute am Konzept zur Parkraumbewirtschaftung der RWTH Aachen teil: das WZLforum an der RWTH Aachen GmbH und das Institut für Industriekommunikation und Fachmedien GmbH. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines dieser beiden Institute erhalten Sie auf Antrag einen Parkausweis. Dieser kostet fünf Euro pro Monat, die Mindestbezugsdauer beträgt sechs Monate.
An-Institute können den Regelungen der Parkraumbewirtschaftung unter der Voraussetzung beitreten, dass dort gegebenenfalls vorhandene Flächen sämtlichen Regelungen, die für die Parkraumbewirtschaftung von Hochschulflächen gelten, unterliegen.
Wo parken die Dienstfahrzeuge der Institute?
Für Dienstfahrzeuge der Hochschuleinrichtungen können die Hochschuleinrichtungen bei der Abteilung 10.5 für jeweils fünf Euro pro Monat Parkausweise für die Parkzone erwerben, in der sie ihren Sitz haben. Reservierte Parkplätze für die Dienstfahrzeuge gibt es nicht. Bitte geben Sie im Antragsformular die Kostenstelle Ihrer Hochschuleinrichtung zur Umbuchung des Entgelts für den Gästeparkausweis an.
Wo parken externe Firmenfahrzeuge?
Wenn Sie an der RWTH Aachen durch einen Auftrag oder ein Dienstleistungsverhältnis tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Das Formular kann aber auch persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Abteilung 10.5 abgerufen werden.
Ein Firmenparkausweis verursacht Kosten in Höhe von
- 180 Euro jährlich
- 30 Euro pro Monat
- 5 Euro pro Tag
Sie zahlen den jeweiligen Betrag bar bei der Abteilung 10.5, wenn Sie Ihren Parkausweis abholen.
Darf ich mit meinem motorisierten Zweirad auf den Parkflächen der RWTH Aachen parken?
Nein. Eine Überwachung gültiger Parkberechtigungen ist nicht möglich.
Wo sollen Lehrende parken, wenn Sie mit ihrem Privatfahrzeug von Lehrveranstaltungen aus Campus Mitte zu ihrem Institut auf dem Campus Melaten oder Hörn zurückkommen?
Derzeit plant die Zentrale Hochschulverwaltung analog zu den Sonderparkbereichen ‚S‘ des Innenstadtbereichs ähnliche Parkbereiche in den Campi Hörn und Melaten auszuweisen. Hierzu besteht jedoch noch interner Abstimmungsbedarf.
Für welche Parkzonen gelten Gästeparkausweise?
Grundsätzlich berechtigen Gästeparkausweise zum Parken in der Parkzone U sowie in den Sonderparkbereichen S in Melaten und Hörn. Im innerstädtischen Bereich gelten die Gästeparkausweise nur in Verbindung mit den Sonderparkausweisen S für die dortigen Sonderparkbereiche S. Für Institute, die in der Parkzone L liegen, das heißt in Lochnerstraße oder Mauerstraße, gelten deren Gästeparkausweise zusätzlich für Parkzone L.
Darf ich mit meinem Parkausweis für die Parkzone U auch im Innenstadtbereich parken?
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie werktags zwischen 18.00 Uhr und 7.00 Uhr ist die Regelung nach Parkzonen aufgehoben. Das bedeutet, es darf mit allen Beschäftigten- und Studierendenparkausweisen in allen Parkzonen außer in der Parkzone S geparkt werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten einiger Parkplatzflächen.
Parkraumüberwachung
Wird überwacht, ob die Parkregeln eingehalten werden?
Die Dienststelle sichert die Überwachung des gesamten Parkraumes an allen nicht allgemein dienstfreien Tagen mindestens zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr zu. Dabei werden alle Parkflächen mindestens einmal täglich zu unregelmäßigen Zeiten kontrolliert. Wenn dies erforderlich ist, findet eine Überwachung auch darüber hinaus an anderen Tagen und außerhalb dieser Zeiten statt.
Wer führt die Parkraumüberwachung durch?
Die Parkraumüberwachung wird von hochschuleigenem Personal durchgeführt.
Was passiert, wenn ich gegen die geltende Parkplatzrahmenordnung verstoße?
Wenn Sie keine gültige Parkberechtigung besitzen, wird Ihr Kraftfahrzeug auf Veranlassung der RWTH Aachen durch eine beauftragte Fremdfirma abgeschleppt.
Wie wird die Parkraumüberwachung technisch vorgenommen?
Als Parkausweis erhalten Sie eine persönliche Chipkarte mit elektronischer Kennung (RFID-Hard-Tags), die nur mit speziellen Lesegeräten auslesbar ist. Auf dem Ausweis selbst sind keine persönlichen oder personenbezogenen Daten erkennbar. Die notwendigen Daten werden in einer Datenbank vorgehalten. Das Parkraumüberwachungspersonal erhält über ein Lesegerät lediglich Einsicht in die Daten, die zur Überwachung erforderlich sind. Dazu gehören Gültigkeitsdauer, gültige Kraftfahrzeugkennzeichen und Parkzone. Hinweise zur Inhaberin oder zum Inhaber des Parkausweises erhält das Überwachungspersonal nicht.
Bitte beachten Sie: Bringen Sie Ihren Parkausweis im sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe an, damit die Lesegeräte Ihren Parkausweis ordnungsgemäß erfassen können.
Datenschutz
Ist der Schutz meiner persönlichen Daten gewährleistet?
Die Übermittlung der für die Ausstellung und Abrechnung des Jobtickets erforderlichen Daten wird in dem zwischen der RWTH Aachen und dem Aachener Verkehrsverbund zu schließenden Vertrag und einer entsprechenden Zusatzvereinbarung über die Datenübermittlung unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der RWTH Aachen geregelt. Die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der RWTH Aachen ist auch bei dem Verfahren der Übermittlung der für die Ausstellung und Abrechnung der Parkausweise erforderlichen Daten gewährleistet.
Welche Daten erhält die ASEAG?
Die ASEAG erhält Ihre Daten nur dann, wenn Sie ein Jobticket beantragt haben. In diesem Fall werden ausschließlich die Daten übermittelt, die unbedingt erforderlich sind, damit das Jobticket ausgestellt werden kann. Das sind Name, Vorname und Gültigkeitsdauer. Damit die ASEAG Ihr Jbticket an Ihre private Postadresse versenden kann, wird außerdem Ihre Adresse übermittelt.
Aufgrund der mit der ASEAG unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten abgeschlossenen Vereinbarung über die Übermittlung von Daten erfolgt die Übermittlung passwortgeschützt und verschlüsselt. Die Daten werden ausschließlich zur Erstellung, Abrechnung und Abwicklung der Jobtickets genutzt, an niemanden weitergegeben und unverzüglich gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Welche meiner persönlichen Daten können die Parkraumüberwachungskräfte auslesen?
Auf dem Parkausweis selbst sind keine persönlichen oder personenbezogenen Daten erkennbar. Die notwendigen Daten, die Sie im Antragsformular erkennen können, werden in einer Datenbank in der Abteilung 10.5 vorgehalten. Dem Parkraumüberwachungspersonal werden mit dem Lesegerät lediglich die zur Überwachung erforderlichen Daten übermittelt. Das sind Gültigkeitsdauer, gültige Kraftfahrzeugkennzeichen und Parkzone.
Kontakt und Feedback
Wer hilft mir bei Fragen weiter?
Fragen zu Parkraumbewirtschaftung und Jobticket benatwortet Ihnen Marcus Kehren aus der Abteilung 10.5 - Infrastrukturelles Gebäudemanagement.
Mit der Einführung von Jobticket und Parkraumbewirtschaftung wird zudem eine Kommission gebildet, die sich mit der Prüfung etwa von sozialen Härtefällen und Ausnahmetatbeständen befasst. Die Kommission besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Dienststelle und vier Personen der Personalräte. Sofern die Belange schwerbehinderter Menschen betroffen sind, wird deren Vertrauensperson hinzugezogen. Sofern Aspekte der Gleichstellung eine Rolle spielen, wird die Gleichstellungsbeauftragte ebenfalls beteiligt. Die Kommission soll einvernehmliche Lösungen zu den Anträgen erarbeiten. Diese können ebenfalls bei der Abteilung 10.5 – Infrastrukturelles Gebäudemanagement eingereicht werden.
Die Dienststelle hat außerdem nach Abstimmung mit AVV/ASEAG ein Feedbackportal auf der Webseite zum Jobticket und zur Parkraumbewirtschaftung eingerichtet. Hier können Sie Ihre Anregungen und Ihre Kritik rund um den Busverkehr durch Schilderung konkreter Sachverhalte äußern. Ihre Eingaben gehen bei den Personalvertretungen ein und werden in anonymisierter Form an die Dienststelle und an AVV/ASEAG weitergeleitet.
Gibt es weitere Informationen rund um Jobticket und Parkraumbewirtschaftung im Intranet?
Ja. Im Jobticket-Portal finden Sie Dienstvereinbarungen, die Parkplatzrahmenordnung, Vergaberegelungen für Parkplätze und Verfahrensregelungen.
Downloads
- Antrag auf Sonderparkausweis "S", Gästeparkausweis und Parkausweis für Dienstfahrzeuge (pdf: 36 kb)
- Antrag auf Parkausweis für Beschäftigte berechtigter An-Institute und RWTH-naher Einrichtungen (pdf: 37 kb)
- Anlage 1 Parkplatz-Rahmenordnung (pdf: 56 kb)
- Anlage 2 Vergaberegelungen (pdf: 40 kb)
- Anlage 3 Verfahrensregelungen (pdf: 92 kb)
- Infoschreiben (pdf: 42 kb)
- Kündigung ASEAG-Abo (pdf: 12 kb)
- Informationen für Studierende (pdf: 17 kb)