Nach dem Auslandsaufenthalt

 

Leistungen anerkennen lassen

RWTH

Das Prinzip von ERASMUS besteht in der vollständigen Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen des Studiums an der Heimathochschule.

Die EU-Kommission fordert inzwischen verpflichtend, dass die Anerkennung der Studienleistungen durch Anwendung des ECTS-Systems zu erfolgen hat. Außerdem fordert die EU-Kommission, dass pro Auslandssemester der Nachweis über 30 ECTS erbracht werden sollte.

Für die Frage der akademischen Anerkennung ist immer Ihre Fakultät/Fachgruppe zuständig.

Alle Fragen zur Anrechnung von Studienleistungen, die Sie im Ausland erbringen wollen, sollten vor der Abreise mit Ihrer Fakultät geklärt werden, indem sie mit Ihrer/Ihrem Fachstudienberater/in einen konkreten Studienplan an der Gasthochschule absprechen und ggf. die erforderliche Studienplanänderung beantragen.

Zum Teil haben die  Fakultäten über den Einzelfall hinausreichende Anerkennungsregelungen getroffen, die Sie bei den  Fachbereichsassistentinnen und - assistenten erfragen können. Die eigentliche Anerkennung wird dann nach Ihrer  Rückkehr vorgenommen, wenn Sie die Studienleistungen an der Gasthochschule erbracht haben.

Schon bei der  Erstellung des Studienplans sollten Sie auf eine gute Dokumentation achten, Inhalte zu den einzelnen Lehrveranstaltungen recherchieren und sich erbrachte Studienleistungen an der Gasthochschule bescheinigen lassen.