Informationen zum Aufenthaltsrecht allgemein, zum Visum bei Studienantritt etc. finden Sie unter www.rwth-aachen.de/go/id/bpra

Aufenthaltsrechtliches

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Marie- Madeleine Grenier

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Marie- Madeleine Grenier

Beratung internationaler Studierender + Gastwissenschaftler

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Bitte beachten Sie

Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

 

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde. Diese Voraussetzung wird in einigen Fällen und ab einer gewissen Studiendauer überprüft. Dann müssen beim Ausländeramt Bescheinigungen vorgelegt werden, zum Beispiel eine Studienverlaufsbescheinigung der Fachstudienberatung, eventuell eine zusätzliche Bescheinigung des International Office oder eine Bescheinigung des betreuenden Hochschullehrers.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Visums immer mindestens sechs bist acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis! Dann steht immer genügend Zeit zur Ausstellung aller Arten von Bescheinigungen zur Verfügung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in bestimmten Situationen von Ihnen verlangen können.

Wenn Sie beispielsweise

  • bei der Beantragung der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Regelstudienzeit überschritten haben oder
  • nach dem dritten Semester noch einen Fach- oder Hochschulwechsel vornehmen,

werden Sie bei der mit dem Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts eine Studienverlaufsbescheinigung vorlegen müssen.

Ausstellung der Studienverlaufsbescheinigung

Wenn Sie eine solche Studienverlaufsbescheinigung benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Stellen Sie alle Nachweise über absolvierte Leistungen an der RWTH Aachen zusammen:
    • Vordiplomzeugnis/Zwischenprüfungszeugnisse
    • Notenspiegel (aus Campus Office oder vom Zentralen Prüfungsamt)
    • Teilnahmescheine und Leistungsnachweise, weil die Fachstudienberater/innen meist keinen direkten Zugriff auf Ihre Studienergebnisse haben. (Nur in einigen Studienfächern, z. B. Medizin, Chemie, Bauingenieurwesen, werden die Studienleistungen direkt an der Fakultät registriert)
  2. Legen Sie diese Unterlagen Ihrer Fachstudienberatung vor und bitten Sie um Ausstellung der Bescheinigung der Fachstudienberatung zum Studienverlauf.
  3. Vereinbaren Sie nur dann einen Termin beim International Office zur Ausstellung der Studienverlaufsbescheinigung wenn auf dem Formular für die Fachstudienberater diese auf Seite 3 Punkt 4,2 „Ja“ angekreuzt haben. Bitte bringen Sie zu diesem Termin ebenfalls alle Nachweise über Leistungen an der RWTH sowie die von der Fachstudienberatung ausgefüllte Bescheinigung mit.
 

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