Beratung & Hilfe für internationale Studierende
Das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen, Fundraising und Alumni betreut die derzeit mehr als 5000 internationalen Studierenden der RWTH Aachen, bietet Beratung, Freizeitangebote, studienunterstützende Maßnahmen und Informationen rund um das Leben in Aachen und das Studium an der RWTH Aachen.
Kontakt
Telephone
- work Phone
- +49 241 80 90660
- E-Mail schreiben
Erste Schritte
Bevor Sie Ihr Studium an der RWTH Aachen beginnen, müssen Sie einige formelle Dinge klären. Hierzu gehören
Anmeldung bei der Stadt Aachen
das richtige Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen
ein Bankkonto eröffnen oder die Stipendienauszahlung erhalten.
Besondere Interessen ausländischer Studierender
Zur Wahrnehmung der besonderen Interessen der ausländischen Studierenden hat die Studierendenschaft der RWTH-Aachen die Vertretung der ausländischen und staatenlosen Studierenden, kurz die AV, geschaffen. Ihre neuen und derzeit neun Mitglieder werden von allen ausländischen und staatenlosen Studierenden jedes Jahr gewählt.
Studium und Kultur
Die AV ist die Vertretung der Interessen der ausländischen Studierenden und eine der ersten Anlaufstellen für ausländische Studierende in Aachen. Erfahrene Internationale bieten Beratung zu allen konkreten Fragen beim Einstieg sowie im weiteren Verlauf des Studiums. Außerdem organisiert die AV kulturelle Veranstaltungen, setzt sich für eine engere Zusammenarbeit mit anderen Initiativen ein, bietet Unterstützung der ausländischen Vereine an der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und ist präsent bei Seminaren und Konferenzen in Zusammenarbeit mit anderen Partnerinnen und Partnern zu bestimmten internationalen oder auf das tägliche Leben bezogene Themen und Ereignisse.
Rechtsberatung
Für Studierende der RWTH Aachen besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt beim Allgemeinen Studierendenausschuss AStA. Die Vertretung ausländischer und staatenloser Studierender AV bietet eine spezielle kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt zu allen ausländerrechtlichen Fragestellungen an.
Termin vereinbaren
In beiden Fällen ist die vorherige Festlegung eines Termins beim AStA beziehungsweise bei der AV erforderlich. Hierzu müssen Sie Ihren Studierendenausweis vorlegen und zehn Euro Kaution hinterlegen, die Ihnen bei Inanspruchnahme des Termins zurückerstattet werden.
Während des Semesters beträgt die Wartezeit auf einen Termin meist ein bis zwei Wochen.
Alle Beratungen von AStA und AV für Studierende sind kostenlos.