Abmeldung & Rücktritt

  Abmeldungformular RWTH Aachen

Rein rechtlich unterscheidet das ZPA zwischen Abmeldung von einer Prüfung und begründetem Rücktritt – etwa wegen Krankheit. Hier erfahren Sie, was der Unterschied ist.

 

Reguläre Prüfungsabmeldung

Eine reguläre Prüfungsabmeldung ist eine Abmeldung ohne Angaben von Gründen bis sieben Tage vor Prüfungsdatum. Je nach Studiengang können Sie sich gar nicht, nur einmal pro Prüfungsfach oder beliebig oft abmelden.

Welche Regelungen für Sie gelten, entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung . Wenden Sie sich alternativ an Ihre Fachstudienberatung.

Sofern Ihre Prüfungsordnung eine solche Abmeldung erlaubt, können Sie sich bis sieben Tage vor der Prüfung

  • persönlich während der Sprechzeiten des ZPA,
  • per Fax oder Post mit Angabe Ihrer Matrikelnummer, Ihres Studienganges und der abzumeldenden Prüfung,
  • oder per E-Mail mit einem eingescannten Antrag

abmelden. Eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann Sie auch persönlich im ZPA abmelden.

Sieht Ihr Studiengang eine Online-Prüfungsabmeldung vor und ist die abzumeldende Prüfung im VZPA erfasst, dann können Sie sich auch über CAMPUS Office unter dem Punkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung“ abmelden.

Bei mündlichen Prüfungen gibt es häufig mehrere Termine, die dem ZPA nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist eine Abmeldung nur persönlich mit Angabe des genauen Prüfungsdatums im ZPA möglich. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich fristgerecht abzumelden.

 

Rücktritt

Ein Rücktritt erfolgt mit Angabe einer Begründung und ist nicht an die Abmeldefrist von sieben Tagen gebunden. Falls Sie nach Ablauf der möglicherweise bestehenden Abmeldefrist noch von einer Prüfung zurücktreten möchten, geht dies nur, indem Sie einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen oder ein ärztliches Attest beim ZPA vorlegen.

Wenn Sie zum Beispiel erkrankt sind und nicht an der Prüfung teilnehmen können, legen Sie bitte umgehend ein ärztliches Attest vor, auf dem Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und alle Prüfungen, die an den Tagen stattfinden, vermerken. Sie können es

  • persönlich im ZPA oder an der Info-Theke des SuperC abgeben,
  • durch eine beauftragte Person abgeben lassen oder
  • per Post schicken.

Bitte beachten Sie: Sie können nicht per Telefon oder E-Mail wegen Krankheit zurücktreten.

Wenn Sie am Prüfungstag so krank sind, dass Sie nicht zur Ärztin oder zum Arzt gehen können, müssen Sie dies so bald wie möglich nachholen. Lassen Sie sich von der Praxis rückwirkend bescheinigen, dass Sie am Tag der Prüfung nicht in der Lage waren, an der Prüfung teilzunehmen. Dieses ärztliche Attest müssen Sie dann direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter im ZPA vorlegen.
 

 

Häufige Fragen zur Prüfungsabmeldung

Ich habe heute eine Prüfung und bin krank. Was muss ich tun?

Das ist gar kein Problem. Gehen Sie am besten direkt zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und lassen Sie sich bescheinigen, dass Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, an der Prüfung teilzunehmen. Dieses Attest legen Sie im ZPA vor.

Kann ich mich auch telefonisch oder per E-Mail von einer Prüfung abmelden, wenn ich krank bin?

Nein, das geht leider nicht. Abmeldungen wegen Krankheit kann das ZPA nur akzeptieren, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Muss ich bei Rücktritt von der Prüfung wegen Krankheit zum Hochschularzt?

Normalerweise müssen Sie bei einem Rücktritt wegen Krankheit nicht zum Hochschularzt, sondern können zu einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Sollten Sie jedoch häufig wegen einer Krankheit von Prüfungen zurücktreten, kann der Prüfungsausschuss verlangen, dass Sie ein Attest des Hochschularztes oder einer anderen durch den Ausschuss zu benennenden Praxis vorzulegen müssen.

Beachten Sie bitte Ihre Prüfungsordnung oder wenden Sie sich an Ihre Fachstudienberatung.

Wie oft darf ich von einer Prüfung zurücktreten?

Das hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab. In den meisten Fällen dürfen Sie einmal von einer Prüfung bis spätestens sieben Tage vor Prüfungsdatum zurücktreten. Es gibt aber auch Prüfungsordnungen, die keinen Rücktritt erlauben oder solche, die eine beliebige Anzahl von Rücktritten ermöglichen.
Werfen Sie daher am besten einen Blick in Ihre Prüfungsordnung. Falls Sie sich unsicher sind, welche Regelung für Sie zutrifft, wenden Sie sich an Ihre Fachstudienberatung.

Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung wegen Krankheit abbrechen muss?

Teilen Sie der oder dem Aufsichtführenden mit, dass Sie die Prüfung wegen Krankheit abrechen möchten. Wichtig ist, dass Sie dann sofort zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gehen und sich durch ein Attest bestätigen lassen, dass Sie nicht in der Lage sind, an der Prüfung teilzunehmen. Geben Sie dieses Attest direkt im Anschluss im ZPA ab.

Was passiert, nachdem ich aus Krankheitsgründen von einer Prüfung zurückgetreten bin?

Wenn Sie in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind, meldet das ZPA Sie automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin an. Sind Sie in einem anderen Studiengang eingeschrieben, müssen Sie sich selbst zum Wiederholungstermin anmelden. Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Seite Anmeldung unter dem Punkt „Automatische Wiederanmeldung“.

Ich habe vor einigen Tagen ein Attest eingereicht, es ist aber nicht in CAMPUS vermerkt. Was muss ich tun?

Das ZPA bemüht sich immer, eingehende Atteste so bald wie möglich aufzunehmen. Da es in den Prüfungsphasen allerdings sehr viele Atteste erhält, kann es manchmal zu Verzögerungen kommen. Falls das Attest nach etwa zehn Tagen noch nicht korrekt verbucht ist, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZPAs.