Anmeldung

  RWTH Aachen

Die RWTH Aachen bietet mehr als 150 verschiedene Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen an. Für diese Vielzahl der angebotenen Studiengänge gelten unterschiedliche Arten von Prüfungsanmeldungen. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anmeldemodalitäten für Sie gelten.

 

Hier können Sie Ihre Prüfungstermine einsehen:

  1. im Vorlesungsverzeichnis: Die Prüfungstermine stehen in der dafür vorgesehenen Prüfungsveranstaltung. Manchmal stehen die Termine auch bei der Lehrveranstaltung.
  2. im VZPA: Nachdem das ZPA die Prüfungsanmeldungen in das Prüfungsverwaltungssystem eingetragen hat, können Sie Ihre Prüfungsanmeldungen in CAMPUS Office unter „Angemeldete Prüfungen“ einsehen. Bitte beachten Sie: Falls die Prüfenden dem ZPA bis zu diesem Zeitpunkt die genauen Daten der Prüfung noch nicht mitgeteilt haben, können diese auch nicht angezeigt werden.
  3. Die Prüferinnen und Prüfer sollten Sie natürlich ebenfalls über die Prüfungstermine informieren können.
 

Alles auf einen Blick

Infos zur Anmeldung speziell für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitte den

 

Modulare Anmeldeverfahren für Bachelor und Master

Als Studierende in Bachelor- oder Masterstudiengängen melden Sie sich in der Regel  über modulare Anmeldeverfahren in CAMPUS Office an. Wählen Sie hierzu unter dem Punkt „Prüfungsordnungen“ Ihre Prüfungsordnung aus und melden Sie sich zur Prüfungsleistung des entsprechenden Moduls an. Üblicherweise müssen Sie sich sowohl zu Prüfungsveranstaltungen, also zur Klausur oder Seminararbeit, als auch zur Lehrveranstaltung, etwa zur Vorlesung oder zum Seminar, anmelden. Detaillierte Informationen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, die Sie bei den Amtlichen Bekanntmachungen einsehen können. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung wenden.

Beachten Sie bitte, dass die Fristen zur Anmeldung nicht einheitlich geregelt sind. Diese können sich daher von Anmeldeverfahren zu Anmeldeverfahren unterscheiden. Welche Frist genau gilt, entnehmen Sie dem entsprechenden modularen Anmeldeverfahren.

Die Fristen zur Abmeldung werden einheitlich in der Rahmenprüfungsordnung geregelt: Im Rahmen der Orientierungsabmeldung können Sie sich im Wintersemester noch bis zum letzten Freitag im November und im Sommersemester bis zum letzten Freitag im Mai von der Prüfung abmelden, ohne dass das ZPA Ihre Anmeldung registriert. Sobald Ihre Anmeldung beim ZPA registriert ist, können Sie sich in der Regel bis zu spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin von der Prüfung abmelden oder mit einem Prüfungsausschuss-Beschluss oder ärztlichem Attest von der Prüfung zurücktreten. Allgemeine Informationen dazu finden Sie auf der Seite Abmeldung & Rücktritt. Welche genauen Regelungen bezüglich Abmeldung und Rücktritt für Ihren Studiengang vorgesehen sind, entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung, die Sie bei den Amtlichen Bekanntmachungen einsehen können.

 

Ausnahme für "alte" Masterstudiengänge

Eine Ausnahme bei der Anmeldung bilden die „alten“ Masterstudiengänge, also alle Prüfungsordnungsversionen, die aus dem Jahr 2006 oder älter sind: Sind Sie in einem dieser Studiengänge eingeschrieben, melden Sie Ihre Prüfungen über das VZPA oder persönlich bei uns im ZPA an. Für Sie gelten keine modularen Anmeldeverfahren. Welches Verfahren für Ihr Studiengang gilt, entnehmen Sie bitte der Seite Anmeldemodalitäten.

 

Automatische Wiederanmeldung

Für Bachelor- und Masterstudiengänge führt das ZPA automatische Wiederanmeldungen, sogenannte Zwangsanmeldungen, zum nächsten Prüfungstermin durch. Dies betrifft Sie, wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden oder sich von einer Prüfung regulär abgemeldet haben oder durch Attest oder Prüfungsausschuss-Beschluss von einer Prüfung zurückgetreten sind.

 

Automatische Wiederanmeldung

Finden Prüfung und Wiederholungsprüfung innerhalb eines Semesters statt, erfolgt die automatische Wiederanmeldung nach Noteneingabe der Prüfung im Semester.

Finden Prüfung und Wiederholungsprüfung in unterschiedlichen Semestern statt, erfolgt die automatische Wiederanmeldung in der Meldephase im Sommersemester ab Anfang Juni und im Wintersemester ab Anfang Dezember.

Bitte beachten Sie, dass das ZPA Sie nicht in alle Fällen gesondert über diese Anmeldung benachrichtigen kann. Die Anmeldung können Sie in CAMPUS Office unter „Zentrales Prüfungsamt", „Angemeldete Prüfungen“ einsehen.

 

Anmeldung der Bachelor-Arbeit

Um sich für den Masterstudiengang einzuschreiben, müssen Sie zuvor das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Informieren Sie sich sich über die Voraussetzungen für das Masterstudium.

Berücksichtigen Sie bei der Anmeldung Ihrer Bachelor-Arbeit die Bearbeitungszeit und die Begutachtungszeit. Für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit empfiehlt sich folgende Faustformel: Spätester Zeitpunkt für Anmeldung = Semesterende - (acht Wochen Begutachtungszeit + Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit)

 

Mündliche Ergänzungsprüfung für Bachelor- und Masterstudierende

Die meisten Bachelor- und Masterprüfungsordnungen sehen eine mündliche Ergänzungsprüfung vor. Diese können Sie nutzen, wenn Sie die zweite Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mitgeschrieben und nicht bestanden haben. Mit der Teilnahme an dieser Prüfung können Sie die nicht bestandene zweite Wiederholungsprüfung noch mit der Note 4.0 abschließen.

Welche Regelungen für Sie gelten und ob die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung besteht, entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung, die Sie bei den Amtlichen Bekanntmachungen einsehen können. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an Ihre Fachstudienberatung wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur mündlichen Ergänzungsprüfung.

 

Anmeldung über das Virtuelle Zentrale Prüfungamt

Für die meisten auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengänge- oder Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen können Sie sich online in CAMPUS-Office über das Virtuelle Zentrale Prüfungsamt, kurz VZPA, anmelden. In Ausnahmefällen gilt die VZPA-Anmeldung auch für Bachelor- oder Masterstudiengänge. Welche Anmeldung für Ihren Studiengang gilt, entnehmen Sie bitte der Seite Anmeldemodalitäten.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen über das VZPA in der Regel für Studierende der auslaufenden Studiengänge und Studierende der Masterstudiengänge mit Prüfungsordnungsversionen bis einschließlich 2006 vorgesehen sind. In den Bachelor- und Masterstudiengängen ist eine Anmeldung über das VZPA nur in Sonderfällen möglich. Informationen zu den Funktionalitäten finden Sie auf der Seite  Virtuelles Zentrales Prüfungsamt.

 

Anmeldung für Studierende der Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen der Philosophischen Fakultät

Als Studierende der Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen der Philosophischen Fakultät sammeln Sie während des Grund- und Hauptstudiums Nachweise über erbrachte Leistungen auf Laufzetteln sowie Scheinen. Zur Zwischenprüfung melden Sie sich am jeweiligen Institut an. Nach bestandener Zwischenprüfung können Sie die Ausstellung eines Zwischenprüfungszeugnisses im ZPA beantragen.
Zu Staatsprüfungen in Lehramtsstudiengängen können Sie sich ausschließlich über das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen anmelden.

Zur Abschlussprüfung müssen Sie sich schließlich persönlich im Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen anmelden. Beachten Sie bitte die entsprechenden Modalitäten und Fristen, die Sie auf den angegebenen Webseiten erfahren.

 

Persönliche Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt

Als Studierende in Diplom- und Magisterstudiengängen oder Lehramtsstudiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen melden Sie sich in der Regel in den ersten zwei Juniwochen für das Sommersemester und in den ersten zwei Dezemberwochen für das Wintersemester persönlich im ZPA zu Prüfungen an. Ausnahmen gibt es hier für die Lehramtsstudierenden der Philosophischen Fakultät mit dem Abschluss Staatsexamen.

Anmeldeformulare oder Prüfungsnummern für die persönliche Anmeldung finden Sie in unserem Formularschrank.

 

Meldephase im Wintersemester 2012/2013

Die Meldephase für Prüfungen im Wintersemester 2012/2013 dauert bis auf wenige Ausnahmen vom 10.12. bis 21.12.2012. Melden Sie sich, sofern die persönliche Anmeldung für Ihren Studiengang vorgesehen ist, an den angegebenen Tagen während unserer Sprechzeiten im ZPA oder über das VZPA an.

 

Vertretung durch bevollmächtigte Person

Wenn Sie sich aus einem wichtigen Grund nicht persönlich im ZPA anmelden können, lassen Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten oder schicken Sie die Anmeldung per Fax oder Brief an das ZPA. Bitte denken Sie daran, die Anmeldung zu unterschreiben und eine Kopie Ihres Studierendenausweises beizufügen.

 

Häufige Fragen zur Prüfungsanmeldung

Kann ich mich telefonisch zu einer Prüfung an- oder abmelden?

Nein, Sie können sich nicht telefonisch an- oder abmelden. Aber je nach Abschluss und Anmelderegelung Ihres Studiengangs können Sie sich innerhalb der für Sie geltenden Frist online über modulare Anmeldeverfahren, über das VZPA, persönlich im ZPA, per Fax oder Brief anmelden. Berücksichtigen Sie bitte die Informationen auf der Seite Anmeldemodalitäten.

In der Regel sind Abmeldungen ebenfalls online über das VZPA oder persönlich im ZPA möglich sowie per Brief oder Fax.

Bei An- und Abmeldungen per Brief oder Fax geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer und das Prüfungsfach an, fügen eine Kopie Ihres Studierendenausweises bei und unterschreiben den Antrag. Beachten Sie hierbei die für Sie geltende Frist. Beachten Sie weiterhin, dass bei An- und Abmeldungen per Brief das Eingangsdatum zählt.

Wie finde ich heraus, wie und wo ich mich zu einer Prüfung anmelden muss?

Die Anmeldemodalitäten finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Infos vom ZPA finden Sie auf der Seite Anmeldemodalitäten. Normalerweise erfahren Sie diese aber auch von Ihren Prüferinnen oder Prüfern. Falls diese Ihnen nicht weiterhelfen können, wenden Sie sich an Ihre Fachstudienberatung.

Ich habe mich zur Lehrveranstaltung, zum Beispiel einer Vorlesung oder einer Übung, über CAMPUS angemeldet. Muss ich mich in CAMPUS gesondert zur Prüfung anmelden?

Das hängt ganz davon ab, in welchem Studiengang und für welchen Abschluss Sie eingeschrieben sind.

Bachelor- und Masterstudiengänge: Entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung welche Anmeldung notwendig ist oder wenden Sie sich alternativ an Ihre Fachstudienberatung. Üblicherweise melden Sie sich sowohl zur Prüfung als auch zur Lehrveranstaltung an. In einigen Fällen werden Sie vom Zuteiler über ein gesondertes modulares Anmeldeverfahren zur Prüfung angemeldet.

Alte Masterstudiengänge (Prüfungsordnungsversionen bis einschließlich 2006): Ihre Prüfungsanmeldung erfolgt über das VZPA oder persönlich im ZPA. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Anmeldemodalitäten.

Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge (Staatsexamen): Sie können sich zur Lehrveranstaltung nur modular anmelden, sofern Lehrende ein modulares Anmeldeverfahren für Sie eingerichtet haben. Eine modulare Anmeldung zu Prüfungen ist für Sie jedoch nicht möglich. Sie melden sich entweder über das VZPA oder persönlich im ZPA zu Ihren Prüfungen an. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Anmeldemodalitäten.

Sind Sie in einem der Lehramtsstudiengänge für den Abschluss Staatsexamen der Philosophische Fakultät eingeschrieben, gelten für Sie andere Regelungen zur Prüfungsanmeldung. Diese finden Sie oben unter dem Punkt „Anmeldung für Studierende der Lehramtsstudiengänge der Philosophischen Fakultät“.
 

Wie finde ich heraus, ob ich zu Prüfungen angemeldet bin?

Melden Sie sich bei CAMPUS Office an. Unter dem Punkt „Zentrales Prüfungsamt“ können Sie unter „Angemeldete Prüfungen“ einsehen, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind.

Was muss ich tun, um eine Klausur zur Notenverbesserung zu schreiben oder eine Klausur vorzuziehen?

Die Notenverbesserung ist ein Sonderfall und ist nur noch für wenige alte Studiengänge vorgesehen. Ob die Notenverbesserung für Sie gilt, entnehmen Sie Ihrer Prüfungsordnung oder wenden Sie sich an Ihre Fachstudienberatung.

Was ist eine automatische Wiederanmeldung oder Zwangsanmeldung?

Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden, sich von einer Prüfung abgemeldet haben oder mit Attest von einer Prüfung zurückgetreten sind, meldet das ZPA Sie als Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen zum nächsten Prüfungstermin wieder an.

Warum kann ich keine Prüfungsanmeldung sehen, obwohl ich mich zur Prüfung in CAMPUS modular angemeldet habe?

Wenn für Sie eine modulare Prüfungsanmeldung vorgesehen ist und Sie sich entsprechend angemeldet haben, ist Ihre Anmeldung frühestens ab Beginn der Meldephase sichtbar.

Modulare Anmeldungen muss das ZPA zunächst von CAMPUS in das Prüfungsverwaltungssystem übertragen. Erst danach können Sie Ihre Prüfungsanmeldungen in CAMPUS Office unter "Angemeldete Prüfungen" einsehen. Weitere Infos dazu gibt es auf der Seite zur Sichtbarkeit & Kontrolle der Prüfungsanmeldungen.