Bescheinigungen
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Eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Leistungen können Sie sich selbst online über das Virtuelle Zentrale Prüfungsamt (VZPA) in CAMPUS Office ausdrucken.
Weitere Bescheinigungen wie die
- Bestanden-Nichtbestanden-Bescheinigung (Auflistung sämtlicher bestandener und nicht bestandener Leistungen),
- und die Bestanden-Bescheinigung (Auflistung ausschließlich bestandener Leistungen)
stellt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im ZPA aus.
Häufige Fragen zu Notenspiegel und Bescheinigungen im ZPA
Kann ich eine Bescheinigung erhalten, die nur die bestandenen Leistungen enthält?
Ja. Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter im ZPA.
Was bedeuten die Abkürzungen RT, RU und AT im Notenspiegel und in den Bescheinigungen?
RT = Abmeldung online über das VZPA
RU = Abmeldung persönlich im ZPA
AT = Rücktritt durch Vorlage eines ärztlichen Attestes
Wie lange kann ich nach Abschluss meines Studiums noch meinen Notenspiegel einsehen?
Sobald Sie den Studiengang gewechselt oder sich exmatrikuliert haben, können Sie Ihren Notenspiegel und Bescheinigungen über das VZPA nicht mehr einsehen.
Ich bin exmatrikuliert und benötige eine Bescheinigung. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Diese oder dieser stellt Ihnen die benötigte Bescheinigung aus.