Studierendenfunktion des Virtuellen Zentralen Prüfungsamts
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Sie nutzen die Funktionalitäten des VZPA über Ihren CAMPUS Office-Account.
Unter dem Menüpunkt „Zentrales Prüfungsamt“ finden Sie die folgenden Punkte:
Angemeldete Prüfungen
Nach Ablauf der Meldephase können Sie über diesen Unterpunkt den Anmeldestatus Ihrer Prüfungen für das laufende Semester einsehen.
Sie können alle Studiengänge einsehen, in denen Sie eingeschrieben sind. Zu jedem Studiengang sehen Sie alle Prüfungen mit Angabe des Prüfers, Semesters, Anmelde- und Prüfungsdatums. Stehen Informationen zur Prüferin beziehungsweise zum Prüfer oder Prüfungsdatum zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht fest, werden diese auch nicht angezeigt. Sie sind erst sichtbar, wenn das ZPA die Informationen vom Institut erhält. Weitere Infos hierzu finden Sie unter dem Punkt „Sichtbarkeit und Kontrolle der Prüfungsanmeldungen“ auf der Seite Anmeldungen.
Notenspiegel
Über diesen Unterpunkt können Sie Ihren persönlichen Notenspiegel für jeden eingeschriebenen Studiengang abrufen. Klicken Sie einfach auf den gewünschten Studiengang und Sie erhalten eine Liste mit allen Leistungen, die Sie in diesem Studiengang erbracht haben. In der Liste finden Sie zu jeder Prüfung das jeweilige Semester mit den entsprechenden Semesterwochenstunden, die Note, den Vermerk, den Status, die Anerkennung und die Credits.
Bescheinigungen
Hier können Sie eine Bescheinigung über Ihre Studien- und Prüfungsleistungen erstellen. Sie können die Bescheinigung direkt ausdrucken oder lokal auf Ihrem Rechner als PDF-Dokument speichern.
Prüfungsanmeldung und -abmeldung
Ist für Ihren Studiengang die Prüfungsanmeldung über das VZPA vorgesehen, können Sie hier Ihre Prüfungen anmelden. Weitere Infos dazu finden Sie auf den Webseiten zur Anmeldung und Abmeldung.
Bitte beachten Sie - für die folgenden Studiengänge stehen die Funktionalitäten des VZPA nicht zur Verfügung:
- Staatsexamen: Medizin, Zahnmedizin, Lehramtsfächer der Philosophischen Fakultät - Medizin und Staatsexamen Lehramt (ab Hauptstudium) werden generell nicht im ZPA betreut
- Diplom-Vorprüfungen: Logopädie
- Zwischenprüfungen: Magisterstudiengänge der Philosophischen Fakultät
- Diplomprüfungen: Architektur, Bauingenieurwesen, Brennstoffingenieurwesen, Chemie, Computermathematik, Geologie, Logopädie, Markscheidewesen, Maschinenbau, Mathematik, Mineralogie, Physik, Psychologie
Häufige Fragen zur VZPA-Studierendenfunktion
Wie melde ich mich über das VZPA zu einer Prüfung an?
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Link „Prüfungsan-/abmeldung“ in CAMPUS Office. Es stehen nur die Prüfungen zur Anmeldung zur Verfügung, die aufgrund Ihres individuellen Studienverlaufs möglich sind. Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung nur zum ersten Termin möglich ist. Wenn Ihre Prüfungsordnung eine automatische Wiederanmeldung vorsieht, müssen Sie sich nicht anmelden.
Wenn Ihre Prüfungsordnung keine automatische Wiederanmeldung vorsieht, müssen Sie sich persönlich im ZPA anmelden. Weitere Infos dazu gibt’s auf der Seite Anmeldung.
Wann kann ich mich über das VZPA zu einer Prüfung anmelden?
Die Anmeldung über das VZPA ist zu bestimmten Zeiten im Semester möglich. Diese Anmeldetermine geben wir auf den Webseiten zur Anmeldung bekannt. Normalerweise handelt es sich um zweiwöchige Zeiträume, im Juni für das Sommersemester und im Dezember für das Wintersemester.
Wie melde ich mich über das VZPA von einer Prüfung ab?
Sie können sich über den Link „Prüfungsan-/abmeldung“ in CAMPUS Office abmelden. Sie erhalten eine Liste der angemeldeten Prüfungen und können diejenige auswählen, die Sie abmelden möchten. Klicken Sie auf „Prüfungsanmeldung stornieren“. Sie werden danach noch einmal gefragt, ob Sie die Prüfung wirklich abmelden möchten. Wenn Sie sich sicher sind, bestätigen Sie. Das war schon alles. Weitere Infos zur Abmeldung finden Sie auf der Seite Abmeldung & Rücktritt.
Muss ich mich von einer Prüfung abmelden oder zurücktreten? Was ist der Unterschied?
Abmelden können Sie sich ohne Angabe von Gründen. Das ist in vielen Fällen einmal pro Fach bis spätestens sieben Tage vor der Prüfung möglich.
Bei einem Rücktritt müssen Sie den Grund angeben. Gründe können zum Beispiel Krankheit oder ein Todesfall im engeren Familienkreis sein.
Schauen Sie bitte in Ihre Prüfungsordnung, um herauszufinden, welche Regelungen für die Abmeldung oder den Rücktritt für Sie gelten.
Da es je nach Studiengang bestimmte Regelungen zur erlaubten Anzahl der Abmeldungen und Rücktritte gibt, sollten Sie sich auf jeden Fall erkundigen, welche Konsequenzen eine Abmeldung oder ein Rücktritt für Sie haben kann. Ihre Fachstudienberatung kann Ihnen diesbezüglich Auskunft geben. Allgemeine Infos zu Abmeldung und Rücktritt finden Sie auf der Seite Abmeldung.
Erhalte ich eine Bestätigung einer An- oder Abmeldung über das VZPA?
Wenn Sie sich selbst über das VZPA zu Prüfungen an- oder abmelden, erhalten Sie eine signierte E-Mail. Bitte speichern Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit und Beruhigung, um im Zweifelsfall einen Nachweis über die An- oder Abmeldungen vorlegen zu können.
Ich sehe meine angemeldeten Prüfungen nicht. Warum?
Das ZPA führt die Prüfungsanmeldungen gesammelt zu bestimmten Zeitpunkten im Semester durch. Im Sommersemester überträgt es die Anmeldungen zwischen Anfang und Mitte Juni in das Verwaltungssystem und im Wintersemester zwischen Anfang und Mitte Dezember. Vor diesen Zeitpunkten sind die angemeldeten Prüfungen nicht sichtbar. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite Anmeldung unter dem Punkt „Sichtbarkeit und Kontrolle der Prüfungsanmeldungen“.
Wann muss ich mich zu einer Prüfung anmelden und bis wann kann ich mich abmelden?
Die Termine für persönliche Prüfungsanmeldungen und Anmeldungen über das VZPA finden Sie bei den Anmeldemodalitäten.
Ob, wie oft und bis wann Sie sich von einer Prüfung wieder abmelden dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung oder klären dies mit Ihrer Fachstudienberaterin oder Ihrem Fachstudienberater.
Allgemeine Infos hierzu finden Sie auf den Seiten Anmeldung und Abmeldung.
Meine "Angemeldeten Prüfungen" enthalten einen Fehler. Was muss ich tun? Gibt es eine Frist dafür?
Bitte kontrollieren Sie Ihre Prüfungsanmeldungen ab etwa Mitte Juni beziehungsweise Mitte Dezember. Rückfragen vor diesem Zeitpunkt können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZPAs leider nicht beantworten. Die genauen Zeitpunkte für die Beanstandungsfristen finden Sie auf der Seite Anmeldung.
Wenn Sie feststellen, dass es einen Fehler gibt, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im ZPA. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit wir Ihnen möglichst schnell weiterhelfen können, bringen Sie am besten einen Ausdruck der aufgelisteten angemeldeten Leistungen mit.
Meine Leistungen werden nicht im VZPA angezeigt. Warum?
Die Funktionalitäten des VZPA stehen nicht für alle Abschlüsse und Studiengänge zur Verfügung. Wenn gar keine Leistungen angezeigt werden, wird Ihr Studiengang wahrscheinlich (noch) nicht über das VZPA betreut. Oben auf dieser Seite können Sie sehen, für welche Studiengänge es keine VZPA-Funktion gibt.
Sollte es sich tatsächlich um einen technischen Fehler handeln, melden Sie dies bitte Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter.
Warum stehen meine Noten noch nicht im VZPA?
Erst wenn Ihre Prüferinnen und Prüfer die Prüfungsergebnisse eingeben oder dem ZPA weiterleiten, können Sie Ihre Noten im VZPA einsehen.
Viele Prüfende tragen die Noten auch erst nach der Klausureinsicht oder nach einer Ergänzungsprüfung ein. Es kann also sein, dass Ihre Noten einfach noch nicht eingetragen sind. Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sacharbeiter.
Was mache ich, wenn falsche Noten im VZPA stehen?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer. Diese können kontrollieren, ob sie versehentlich eine falsche Note eingegeben haben oder ob nach der Klausureinsicht eine Note verbessert werden muss. Die Prüferinnen und Prüfer können die Note bei einem falschen Eintrag über die VZPA-Prüferfunktion korrigieren oder eine Bitte um Korrektur schriftlich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einreichen.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer man dem ZPA mitteilen muss, dass Ergebnisse falsch eingetragen wurden?
Beanstanden Sie falsch eingetragene Ergebnisse bitte bis spätestens zum Ende der Prüfungszeit. Für das Sommersemester ist dies Ende Oktober und für das Wintersemester Ende April.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den aufgelisteten Leistungen habe?
Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im ZPA. Wenn Sie mit Ihren Fragen persönlich ins ZPA kommen möchten, ist es sehr hilfreich, wenn Sie einen Ausdruck der aufgelisteten Leistungen mitbringen.
Warum reicht es nicht aus, die wichtigen Hinweise zur Prüfungsan- oder -abmeldung einmal zu bestätigen?
Dies geschieht zur Absicherung, damit Sie sich bei jeder An- oder Abmeldung der notwendigen Informationen bewusst sind.
Ich studiere Medizin und mein Studiengang wird nicht über das ZPA betreut. Es tauchen jedoch trotzdem Leistungen im VZPA auf. Warum?
Den Studiengang Medizin betreut das ZPA tatsächlich nicht. Die Prüfungsleistungen, die Sie dennoch in Ihrem Notenspiegel sehen, sind nur für die Zuteilung der Plätze im Kurswahlverfahren relevant, welches das Studiendekanat der Medizin durchführt.