ERASMUS Dozentenmobilität
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EU: ERASMUS Teaching Staff Mobility
Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Dozenten, die dem Lehrkörper der RWTH angehören, die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS- Partnerhochschule durchzuführen (Zuschüsse dürfen nur Dozenten vergeben werden, die an der RWTH angestellt sind, Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Landes sind, das sich am ERASMUS-Programm beteiligt, oder die von Deutschland als ständig wohnhaft anerkannt sind. Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein dürfen nicht gefördert werden). Leider steht der RWTH nur ein sehr kleines Budget für die Dozentenmobilität zur Verfügung, so dass nicht alle Anträge zur finanziellen Förderung genehmigt werden können.
Zielsetzung
Im Rahmen des ERASMUS-Programms der EU soll neben der Mobilität der Studierenden auch der Austausch von Lehrpersonal gefördert werden. Ziel dieser Aktion ist es:
Dozentinnen/Dozentin die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu verschaffen,Hochschulen zu ermutigen, Umfang und Inhalt ihrer Lehrangebote zu verbreitern und zu bereichern,Studierenden, die nicht an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen können, die Möglichkeit zu geben, von Kenntnissen und Fachwissen der Dozenten anderer europäischer Länder zu profitieren (Internationalität vor Ort),die Verbindungen zwischen den ERASMUS-Partnern zu festigen.
Voraussetzung
Es muss ein gültiger bilateraler Vertrag über "Teaching Staff Mobility" zwischen der RWTH Aachen und der Partnerhochschule bestehen, die Partnerhochschule muss zudem über eine gültige EU Charta verfügen.
Finanzieller Zuschuss
- Ein Lehrauftrag muss mindestens 5 Unterrichtsstunden umfassen,.
- Die maximale Fördersumme beträgt je Dozent/in 780,00 EURO.
- Maßgebend für die Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Kosten nach dem Landesreisekostengesetz.
- Es wird davon ausgegangen, dass eine Komplementärfinanzierung aus Instituts- oder Fakultätsmitteln erfolgt.
- Sollten Sie einen Lehrauftrag von einer Woche geltend machen, muss aus dem Programm hervorgehen, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme an fünf vollen Arbeitstagen stattgefunden haben.
Antrag zur finanziellen Förderung eines Lehrauftrages
Der/die Dozent/in beantragt schriftlich und formlos im International Office einen finanziellen Zuschuss zum Lehrauftrag. Es gibt keinen Antragsstichtag.
Inhalt des formlosen Antrags
- Vor- und Nachname des Antragsstellers
- Angabe der Fakultät
- Thema des Lehrauftrages
- Zeitraum des Lehrauftrages/
- Angabe Anzahl Unterrichtsstunden
- Angabe der Partnerhochschule
- Angabe, ob der Lehrauftrag reziprok ist
- Zustimmung des DEKANS durch Unterschrift
Bewilligung
Nach Antragseingang prüft das International Office (die ERASMUS-Hochschulkoordinatorin), ob der Lehrauftrag bewilligt und damit finanziell unterstützt werden kann. Der/die Dozent/in erhält einen schriftlichen Bewilligungs- oder ggf. Ablehnungsbescheid. Dem Bewilligungsbescheid liegen - nach Vorgabe des DAAD - die Annahmeerklärung, das so genannte Teaching Staff Assignment, der Dozentenbericht und die Bescheinigung über Dauer der Dozentenmobilität bei.
Versicherungsschutz
Bitte berücksichtigen Sie, dass mit dem Teaching Staff Mobilitätszuschuss keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Weder die EU-Kommission noch der DAAD oder die RWTH haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Gastlehraufenthalt entstehen.