Änderung der Einschreibung
Wenn Sie Ihr Studienfach oder Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie einen Antrag auf Änderung der Einschreibung beim Studierendensekretariat stellen.
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Als Änderung der Einschreibung gelten
- ein Studienfachwechsel
- ein Studiengangwechsel
- die Änderung der Fächerkombination
- das Hinzufügen eines zweiten oder dritten Studiengangs
- das Entfernen eines Studiengangs oder Studienfachs
Häufige Fragen zur Änderung der Einschreibung
Wann stelle ich den Antrag auf Änderung der Einschreibung?
Während der Rückmeldefrist.
Ausnahme 1: Notwendiger Studienfachwechsel wegen Verlust des Prüfungsanspruchs
Wenn Sie Ihr Studienfach wechseln möchten, weil Sie in Ihrem alten Fach den Prüfungsanspruch verloren haben, dürfen Sie auch nach Beginn der Vorlesungszeit noch wechseln. Und zwar bis zum letzten Tag des Monats, in dem die Vorlesungen im aktuellen Semester begonnen haben. Für ein Wintersemester gilt der 31.10. eines jeden Jahres als äußere Frist, für ein Sommersemester der 30.4. eines jeden Jahres.
Achtung: Wenn Sie auf diese Weise ein neues Fach studieren möchten, müssen Sie sich für den Wechsel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Diese bestätigt, dass aus fachlicher Sicht keinerlei Einwände bestehen, dass Sie das neue Studium aufnehmen und dass Sie in Ihrem neuen Fach einen Prüfungsanspruch haben. Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Prüfungsausschuss, also dem Prüfungsausschuss des Faches, in das Sie wechseln möchten. Einen Vordruck für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht. Nachdem Sie sich in das erste Semester eingeschrieben haben, können Sie sich im darauffolgenden Semester in das gewünschte Semester höherstufen lassen.
Ausnahme 2: Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudiengang
Wenn Sie nicht innerhalb der Rückmeldefrist nachweisen können, dass Sie Ihren Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie dies später tun. Für ein Sommersemester ist die äußere Frist der 31.3. eines jeden Jahres, für ein Wintersemester der 30.9. eines jeden Jahres. Sie müssen den Bachelorabschluss also auf jeden Fall im vorigen Semester erworben haben, um sich im Folgesemester für den Masterstudiengang einzuschreiben.
Kann ich bereits bestandene Prüfungen aus meinem alten Fach für das neue Studienfach anerkennen lassen?
Ja. Sämtliche Prüfungsleistungen, die für das alte und das neue Studienfach gleichermaßen gelten, werden beim Fachwechsel anerkannt.
Achtung: Das bedeutet auch, dass nicht bestandene Prüfungsversuche aus dem alten Fach als nicht bestandene Prüfungsversuche auf das neue Fach übertragen werden. So soll verhindert werden, dass Sie Prüfungen häufiger als drei Mal ablegen und möglicherweise erst nach dem Studienfachwechsel auffällt, dass Sie den Prüfungsanspruch auch für das neue Fach bereits zuvor verloren haben.
Beginne ich mein neues Studium bei einem Studienfachwechsel ausschließlich im ersten Fachsemester?
Nein. Wenn Sie in Ihrem alten Fach Prüfungsleistungen erbracht haben, die Sie für Ihr neues Fach anrechnen lassen können, können Sie bei Studienfachwechsel gleich in ein höheres Fachsemester einschreiben. Voraussetzung hierfür ist, dass der zuständige Prüfungsausschuss sie in ein höheres Fachsemester einstuft. Dies geschieht meist bei Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Über das genaue Vorgehen für Ihr Studienfach informieren Sie sich bitte bei Ihrer Fachstudienberaterin oder Ihrem Fachstudienberater.
Mein neues Studienfach ist für höhere Fachsemester zulassungsbeschränkt. Was nun?
Sie müssen sich über das Studierendensekretariat auf einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben. Die Bewerbungsfrist endet für ein Sommersemester am 15.3. eines jeden Jahres, für ein Wintersemester am 15.9. eines jeden Jahres. Ob Sie einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester erhalten, hängt davon ab, ob in diesem Studiengang Studienplätze im betreffenden Fachsemester freigeworden sind. Es muss sich also eine Person aus Ihrem Zielsemester exmatrikulieren und somit einen Studienplatz frei machen.
Achtung: Für Sie könnte es daher günstiger sein, sich gleichzeitig auch für einen Studienplatz im ersten Semester zu bewerben. Sollte in dem Semester, das Sie anstreben, nämlich kein Studienplatz frei werden, haben Sie immer noch die Chance, als Erstsemester in den gewünschten Studiengang „hineinzukommen“. Nachdem Sie als Erstsemester eingeschrieben sind, können Sie sich dann in das gewünschte Semester höherstufen lassen.
Zuerst Beratung suchen
Bei einem Fachwechsel gilt es, viele Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen: Steht wirklich ein Wechsel an oder können Sie etwas an den Rahmenbedingungen ihres Studiums verändern? Vielleicht möchten Sie auch Ihr Arbeitsverhalten und Ihr Zeitmanagement optimieren. Darüberhinaus sollte geklärt werden, welche Folgen der Wechsel in Bezug auf eine Förderung wie etwa das BAFöG hat und ob Sie im neuen Fach einen Prüfungsanspruch haben. Die Zentrale Studienberatung bietet sowohl Gruppenvorträge als auch Einzelberatungen zum Studienfachwechsel an. Außerdem steht Ihnen Ihre Fachstudienberaterin oder Ihr Fachstudienberater bei Fragen zu einem möglichen oder sinnvollen Studienfachwechsel zur Verfügung.