Zeugnisse
Die letzte Prüfung und Ihre Abschlussarbeit haben Sie bestanden. Jetzt warten Sie sicher auf Ihr Zeugnis, um den nächsten Karriereschritt anzugehen. Wie, wann und von wem Sie es bekommen, erfahren Sie hier.
Sobald das ZPA die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung erhalten hat, stellt es Ihr Zeugnis aus.
Die Zeugnisse müssen in letzter Instanz von den zuständigen Dekaninnen oder Dekanen sowie den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse unterschrieben werden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Rahmenprüfungsordnung sieht für die Zeugniserstellung bis zu drei Monate vor. Das ZPA teilt Ihnen so bald wie möglich mit, wann Sie Ihr Zeugnis abholen können. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie Ihr Zeugnis je nach Studiengang vom ZPA oder Ihrer Fakultät erhalten.
Sie können Ihr Zeugnis persönlich im ZPA abholen oder einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen, mit der diese dann Ihr Zeugnis stellvertretend in Empfang nehmen darf.
Auf Antrag sendet das ZPA Ihnen Ihr Zeugnis auch per Post zu. Dies erfolgt dann per Einschreiben mit Rückschein.
Häufige Fragen zu den Zeugnissen
Wie erfahre ich, wann und wo ich mein Zeugnis abholen kann?
In der Regel informiert Sie das ZPA, sobald Sie Ihr Zeugnis abholen können.
Sollten Sie Ihr Zeugnis drei Monate nach Abgabe Ihrer letzten Prüfungsleistung noch nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter, ob Ihr Zeugnis schon vorliegt und wann Sie es wo abholen können.
Wann erhalte ich mein Zeugnis?
Das ZPA bereitet Ihr Zeugnis vor, sobald es die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung bekommen hat. Wann Sie das Zeugnis abholen können, hängt davon ab, wann Ihr zuständiges Dekanat und der Prüfungsausschuss das Zeugnis unterzeichnen. Weitere Infos dazu finden Sie unter dem Punkt „Zeugnisse“ [Sprungmarke zum entsprechenden Punkt].
Muss ich mein Zeugnis persönlich abholen?
Wenn Sie jemandem eine Vollmacht zur Abholung Ihres Zeugnisses ausstellen, kann auch diese Person Ihr Zeugnis abholen.
Kann das ZPA mein Zeugnis auch per Post zustellen?
Auf Antrag versendet das ZPA Ihr Zeugnis auch per Post. Dies erfolgt dann per Einschreiben mit Rückschein. Der Versand erfolgt in einem sicheren Umschlag. Für Beschädigungen auf dem Postweg kann das ZPA aber keine Garantie übernehmen.
Warum enthält mein Diploma Supplement keine ECTS-Einstufungstabelle (Ranking)?
Die ECTS-Einstufungstabelle berücksichtigt drei Abschlussjahrgänge. Erst wenn es drei Abschlussjahrgänge eines Studienganges gibt, kann das ZPA eine ECTS-Einstufungstabelle erstellen und dem Diploma Supplement beifügen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im ZPA nach.