Bundesweite Vergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART)

  RWTH Aachen

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Die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS, Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) vergibt Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber für das erste Semester eines Studiengangs. An der RWTH Aachen betrifft dies die Fächer Medizin und Zahnmedizin.

Möchten Sie den Studienplatz in einem höheren Semester wechseln, müssen Sie sich direkt bei der RWTH Aachen auf einen eventuell frei werden Studienplatz bewerben.

Allgemeines Auswahlverfahren

Das allgemeine Auswahlverfahren gilt bundesweit für Medizin und Zahnmedizin auf Staatsexamen. Nach Abzug einer Vorabquote werden die Studienplätze in drei Hauptquoten vergeben. 20 Prozent der Studienplätze werden an die besten Absolventinnen und Absolventen eines Abiturjahrgangs vergeben, weitere 20 Prozent der zu vergebenden Studienplätze werden an die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Wartezeit verteilt.

Die verbleibenden 60 Prozent der Studienplätze kann die RWTH Aachen nach eigenen Kriterien in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben. Als Auswahlkriterium gilt auch hier ausschließlich die Abiturnote. Formal wickelt die Vergabe dieser 60 Prozent der Studienplätze die Stiftung für Hochschulzulassung ab.

Bitte beachten Sie: An diesem speziellen Vergabeverfahren für die RWTH Aachen nehmen nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber teil, die in ihrer Bewerbung die RWTH Aachen als eine der drei ersten Ortspräferenzen genannt haben.

 

Bewerbungsfrist für Erstsemester-Bewerbungen

für das Wintersemester 2013/14:

für Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzulassungsberechtigung vor dem 16.1.2012 erworben haben: 31.5.2013

für Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzulassungsberechtigung nach dem 15.1.2012 erworben haben: 15.7.2013