Örtliche Vergabeverfahren der RWTH

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Bewerbung für das erste Fachsemester

Eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Sudiengängen vergibt die RWTH Aachen selbst.

Nach dem Abzug der so genannten Vorabquoten, bei denen

  • 7 Prozent der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland und
  • 3 Prozent der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber

reserviert werden, vergibt die Hochschule die verbleibenden Studienplätze nach folgenden Kriterien:

  • 20 Prozent der Studienplätze werden gemäß der Abiturdurchschnittsnote (Leistungsquote) vergeben
  • 20 Prozent der Studienplätze erhalten Bewerberinnen und Bewerber nach der Anzahl der Wartesemester (je länger die Wartezeit, desto größer die Chance, einen Studienplatz zu erhalten) und
  • 60 Prozent der Studienplätze vergibt die Hochschule an Bewerberinnen und Bewerber nach einem eigenen Auswahlverfahren. Derzeit wird in der Auswahl der RWTH nur die Abiturdurchschnittsnote als Auswahlkriterium herangezogen.
    Ausnahme: Die Fachgruppe Mathematik hat beschlossen, für den Bachelor of Science und den Bachelor für das Lehramt im Fach Mathematik das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests zu 30 Prozent in die Auswahlentscheidung einfließen zu lassen.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats und der Zentralen Studienberatung.

 

Bitte beachten Sie möglicherweise abweichende Informationen für

 

Bewerbung für höhere Fachsemester (ab einschließlich dem zweiten Fachsemester)

Das RWTH Info für die Bewerbung in einem höheren Fachsemester können Sie ab Anfang August am Ende dieser Seite herunterladen.

Einige Studiengänge sind auch in den höheren Fachsemestern, das heißt ab dem zweiten Semester, zulassungsbeschränkt und setzen ebenfalls eine Bewerbung vorraus. Um welche Fächer es sich dabei handelt, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Übersicht.

Eine Bewerbung für die höheren Fachsemester in den Fächern Medizin und Zahnmedizin kann grundsätzlich nicht an die Stiftung für Hochschulzulassung gerichtet werden.

In den höheren Fachsemestern steht für jedes zulassungsbeschränkte Fach und für jedes entsprechende Fachsemester eine festgesetzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Von diesen festgesetzen Zahlen wird die Zahl derer abgezogen, die sich innerhalb der Rückmeldefrist ordnungsgemäß zurückgemeldet haben.

Sollte festgestellt werden, dass nach Ablauf der Rückmeldefrist noch freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden diese im Rahmen eines Auswahlverfahrens an die Bewerberinnen und Bewerber im entsprechenden Fach und Fachsemester vergeben.

Bitte beachten Sie: Eine Benachrichtigung erfolgt nur, wenn eine Zusage erteilt werden kann. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.

 

Bewerbungsfrist zur Zulassung in höhere Fachsemester

für ein Wintersemester: 15. September eines jeden Jahres

für ein Sommersemester: 15. März eines jeden Jahres