Vom Bachelor zum Master
Für wen gelten diese Informationen?
- Für deutsche Staatsangehörige
- Für Internationals mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss (so genannte „Bildungsinländer“)
- Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU, die sich für einen bewerbungspflichtigen Master (mit NC) interessieren
Alle anderen internationalen Studieninteressierten informieren sich bitte zunächst beim Info-Service Center.
| Voraussetzungen |
|---|
|
|
|
Ihr Master ist nicht zulassungsbeschränkt (kein NC)
Bitte beachten Sie
Diese Informationen gelten für Studieninteressierte, die zum Wintersemester 2013/2014 ein Studium in einem zulassungsfreien Masterstudiengang an der RWTH Aachen beginnen möchten.
Studieninteressierte, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang zum Sommersemester 2013 beginnen möchten, informieren sich bitte zunächst auf den Internetseiten ihrer Fakultät, ob ein Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung noch gestellt werden kann, und wo dieser einzureichen ist.
Bitte reichen Sie keine schriftlichen Bewerbungsanträge für das Wintersemester 2013/2014 im Studierendensekretariat ein, sondern lesen Sie sich die nachfolgend aufgeführten Informationen aufmerksam durch.
Sollten Sie Fragen zum Thema haben, beantwortet Ihnen diese gerne das
Schritt 1
Zunächst müssen Sie online bis zum 15.7.2013 einen Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung stellen. Die Bewerbungsmaske sowie alle relevanten Informationen werden voraussichtlich Anfang Mai freigeschaltet.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen der unterschriebene Bewerbungsbogen sowie die sonstigen Unterlagen beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Schritt 2
Im nächsten Schritt wird vom Studierendensekretariat überprüft, ob die sogenannten formalen Voraussetzungen erfüllt werden. Darunter fällt die Überprüfung, ob es sich bei den nachgewiesenen Abschlüssen um anerkannte Hochschulabschlüsse handelt oder ob die weiteren Zugangsvoraussetzungen wie etwa Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse erfüllt sind.
Sollten die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so erhalten Sie unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Studierendensekretariat einen Ablehnungsbescheid. Ansonsten wird Ihre Bewerbung zur Überprüfung der fachlichen Eignung an die jeweilige Fakultät weitergeleitet.
Schritt 3
Die Prüfung der fachlichen Voraussetzung (Zulassung, Zulassung mit Auflage, Ablehnung) obliegt ausschließlich den Prüfungsausschüssen der Fakultäten.
Schritt 4
Die Fakultäten geben dem Studierendensekretariat bis zum 15.9. eine Rückmeldung über das Ergebnis der Überprüfung der fachlichen Vorbildung.
Schritt 5
Der Versand der Zulassungsbescheide und Ablehnungsbescheide erfolgt durch das Studierendensekretariat spätestens im September. Für die zulassungsfreien Studiengänge können Sie sich persönlich oder online innerhalb der Einschreibefrist, jedoch spätestens bis zum 31.10.2013 einschreiben.
Ihr Master ist zulassungsbeschränkt (NC)
Die Fakultät kann nicht allen Interessierten einen Studienplatz einräumen. Daher wurde die Kapazität auf eine definierte Anzahl von Studienplätzen beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen diese Kapazität, wird eine Auswahl getroffen – die sogenannte Studienplatzvergabe. Dies ist zurzeit nur bei wenigen Studiengängen der Fall.
So gehen Sie vor:
1. Bei diesen Masterangeboten müssen Sie nicht nur den Antrag auf Klärung Ihrer fachlichen Vorbildung stellen, sondern auch eine Bewerbung um einen Studienplatz einreichen.
Sie tun dies an der RWTH in einem einzigen Schritt: Sie bewerben sich (ausschließlich!) beim Studierendensekretariat online bis zum 15.1. (für den Studienbeginn im Sommersemester) und bis zum 15.7. (für den Studienbeginn im Wintersemester). In diesem Fall sind die Termine Ausschlussfristen.
2. Fügen Sie diesem Antrag alle geforderten Nachweise über Ihr erstes Studium bei. Sie können diese Unterlagen noch bis zu 28.02. bzw. 31.08. nachreichen. Beachten Sie bitte auch die Ausführungen: Antrag ohne Bachelorzeugnis
Das Studierendensekretariat leitet Ihre Bewerbung an die Fakultät weiter, um die fachlichen Zugangsvoraussetzungen prüfen zu lassen. Bei positiver Rückmeldung (auch bei einer Zulassung mit Auflagen) wird Ihre Bewerbung in die Gruppe derjenigen aufgenommen, die am Vergabeverfahren für die Studienplätze teilnehmen.
Die Vergabe von Masterstudienplätzen an der RWTH richtet sich zurzeit ausschließlich nach der Abschlussnote Ihres ersten Studienabschlusses. Bei Notengleichheit entscheidet das Los. Andere Kriterien als die Abschlussnote werden momentan von keiner Fakultät hinzugezogen. Beachten Sie bitte, dass sich dies in Zukunft ändern kann. Rechtsverbindliche semesteraktuelle Auskunft erteilt das Studierendensekretariat. Eine Berücksichtigung der Wartezeit zwischen erstem Hochschulabschluss und Bewerbungszeitpunkt gibt es nur beim Master of Education (Lehramtsstudiengänge).
3. Warten Sie die Rückmeldung des Studierendenskretariat ab. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, beachten Sie bitte unbedingt die Einschreibfrist, die Ihnen genannt wird.
Fragen? Rechtsverbindliche Auskunft erteilt
- die zuständige Fakultät (für die Zugangsvoraussetzungen)
- das Studierendensekretariat (für das Studienplatzvergabeverfahren)