Gasthörerschaft
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Weiterbildung entspannt und ohne Leistungsdruck
Sie möchten sich weiterbilden, jedoch ohne die Verpflichtungen eines wissenschaftlichen Studiums? Dann werden Sie Gasthörerin oder Gasthörer an unserer Hochschule. Als solche dürfen Sie an der RWTH Aachen Lehrveranstaltungen besuchen, jedoch keine Prüfungen ablegen. Sie werden vom Studierendensekretariat zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen, nicht aber zu einem ordentlichen Studium eingeschrieben.
Rund um die Gasthörerschaft
Benötige ich für eine Gasthörerschaft die Allgemeine Hochschulreife?
Nein.
Muss ich sonstige formale Voraussetzungen für die Gasthörerschaft erfüllen?
Nein.
Ist die Gasthörerschaft kostenlos?
An der RWTH Aachen zahlen Gasthörerinnen und Gasthörer einen Beitrag von 100 Euro pro Semester.
Ausnahme: Der Gasthörerbeitrag kann im Einzelfall erlassen werden. Und zwar dann, wenn die Zahlung zu einer sozialen Härte, also einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung, führen würde. Dies ist bei sehr niedrigem Einkommen (oder bei Arbeitslosigkeit) der Fall, wenn darüber hinaus keine weiteren finanziellen Mittel oder Vermögen zur Verfügung stehen. Wer diesen Anspruch für sich geltend machen möchte, muss einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht beim Studierendensekretariat stellen und die entsprechenden Nachweise beibringen.
Wie beantrage ich die Gasthörerschaft?
Sie überweisen den Gasthörerbeitrag in Höhe von 100 Euro auf das Konto 14522 bei der Sparkasse Aachen, Bankleitzahl 39050000, und geben als Verwendungszweck Gasthörerin oder Gasthörer an. Außerdem tragen Sie bitte dort das entsprechende Semester ein.
Gleichzeitig füllen Sie den Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer aus. Den Antrag erhalten Sie beim Studierendensekretariat. In dieses Formular tragen Sie bitte alle Lehrveranstaltungen ein, die Sie besuchen möchten. Anschließend senden Sie den Antrag per Post zurück oder geben ihn persönlich im Studierendensekretariat wieder ab.