Zweithörerschaft
Zweithörerschaft - so nennt man die Berechtigung von Studierenden, neben dem Studium an ihrer Heimathochschule an einer zweiten deutschen Hochschule Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die sogenannten „kleinen“ Zweithörerinnen und Zweithörer dürfen studienbegleitend Prüfungen zu den besuchten Lehrveranstaltungen ablegen, die „großen“ Zweithörerinnen und Zweithörer absolvieren parallel zu ihrem Erststudium einen weiteren Studiengang an der Zweithochschule.
Damit Sie sich als Zweithörerin oder Zweithörer an der RWTH Aachen einschreiben können, müssen Sie nachweisen, dass sie bereits an einer anderen Hochschule innerhalb Deutschlands eingeschrieben und nicht gleichzeitig vom Studium beurlaubt sind.
Große und kleine Zweithörerinnen und Zweithörer
Studierende, die an einer anderen Hochschule als Ersthörerinnen oder Ersthörer immatrikuliert sind, können auf Antrag als Zweithörerinnen oder Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden. Beim Status der Zweithörerinnen und Zweithörer wird unterschieden zwischen der großen Zweithörerin beziehungsweise dem großen Zweithörer und der kleinen Zweithörerin beziehungsweise dem kleinen Zweithörer.
Die großen Zweithörerinnen und Zweithörer sind voll prüfungsberechtigt. Ein Studienabschluss ist an der Zweituniversität möglich.
Kleine Zweithörerinnen und Zweithörer
Die kleinen Zweithörerinnen und Zweithörer sind im Gegensatz zu den großen Zweithörerinnen und Zweithörern nicht voll prüfungsberechtigt und können im gleichen Studiengang eingeschrieben sein. Die kleinen Zweithörerinnen und Zweithörer sind nur zum Besuch dieser Lehrveranstaltungen berechtigt und dürfen auch nur in dieser Veranstaltung Prüfungsleistungen ablegen.
Bitte beachten Sie für weitergehende Informationen unsere FAQs.
Bitte beachten Sie
Auf Zweithörerinnen oder Zweithörer finden die Vorschriften für die Einschreibung sowie ihre Versagung sowie die Exmatrikulation sinngemäß Anwendung.
Zweithörerinnen und Zweithörer können nicht an Sprachkursen an der RWTH Aachen teilnehmen.
Häufige Fragen zur Zweithörerschaft
Wie beantrage ich die Zweithörerschaft?
Füllen Sie den Antrag auf Zweithörerschaft aus und senden Sie diesen schriftlich an das Studierendensekretariat oder geben Sie ihn persönlich dort ab. Bitte beachten Sie unbedingt die jeweils aktuellen Fristen. Einen Zahlungsnachweis müssen Sie nicht erbringen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich den Antrag auf Zweithörerschaft stelle?
Neben dem Antrag auf Zweithörerschaft reichen die „kleinen“ Zweithörerinnen und Zweithörer eine Studienbescheinigung Ihrer Heimathochschule ein, die „großen“ Zweithörerinnen und Zweithörer zusätzlich einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Form.
Meine Heimathochschule ist die RWTH Aachen. Ich möchte an einer anderen Uni Zweithörerin oder Zweithörer werden. Muss ich dies der RWTH melden?
Nein, eine Mitteilung an die RWTH ist nicht notwendig.
Kann ich in jedem Studiengang Zweithörerin oder Zweithörer werden?
Eine Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich nicht erlaubt.
Ist die Zweithörerschaft kostenlos?
An der RWTH zahlen „kleine“ Zweithörerinnen und Zweithörer, die an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, einen Beitrag von 100 Euro pro Semester. „Große“ Zweithörerinnen und Zweithörer entrichten keinen Beitrag.