Einschreibung
Erst die Einschreibung, dann das Studium - hier gilt es ein paar formale Regeln zu beachten. Zunächst sollten Sie feststellen, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben möchten.
Einschreibungsvoraussetzungen
Die Modalitäten zur Einschreibung ändern sich je nach Ihren individuellen Voraussetzungen. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen in den häufig gestellten Fragen, bevor Sie den Antrag auf Einschreibung ausfüllen. Dort finden Sie sämtliche relevante Informationen.
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Mein Studiengang - zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
Einige Studiengänge an der RWTH Aachen sind zulassungsfrei. Das heißt: Wer ein zulassungsfreies Fach studieren möchte, schreibt sich direkt bei der Hochschule ein, und zwar ohne Bewerbungsverfahren. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - also zum Beispiel durch ein bestandenes Abitur - können Sie sich direkt an der RWTH Aachen einschreiben. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie nachfolgend.
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Andere Studiengänge an der RWTH Aachen sind zulassungsbeschränkt. Das heißt: Wer sich für ein zulassungsbeschränktes Fach einschreiben möchte, muss sich zunächst um einen Studienplatz bewerben. Zum Studium eines zulassungsbeschränkten Studiengangs müssen Sie sich zunächst bewerben.
RWTH SelfAssessment
Wer sich für einen grundständigen Studiengang, das heißt für einen Bachelor-Studiengang, einschreiben möchte, muss außerdem an einem studiengangspezifischen SelfAssessment-Test teilnehmen. Die Teilnahme an einem SelfAssessment ist verpflichtend und gilt in allen grundständigen Studiengängen an der RWTH Aachen als Einschreibevoraussetzung.
Vorpraktikum
In bestimmten Studiengängen müssen Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie ein Vorpraktikum absolviert haben. Ob dies für Sie zutrifft, entnehmen Sie bitte der Beschreibung Ihres Studiengangs.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Wie funktioniert die Einschreibung?
Für zulassungsfreie Fächer können Sie sich ab dem 1.2.2013 online einschreiben. Dies ist praktisch und erfordert eine kurze Bearbeitungszeit.
Ist die Online-Einschreibung gleichwertig zur persönlichen Einschreibung?
Ja.
Funktioniert der Einschreibevorgang ausschließlich online?
Nein. Online bereiten Sie den Antrag vor, anschließend drucken Sie diesen aus und schicken ihn unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen versehen auf dem Postweg an das Studierendensekretariat der RWTH Aachen. Ist Ihr Antrag vollständig, werden Sie in den gewünschten Studiengang eingeschrieben.
Wo schreibe ich mich online ein?
Sie schreiben sich über das Portal zur Online-Einschreibung ein. Hier füllen Sie Schritt für Schritt Ihren Einschreibungsantrag aus. In diesem werden Sie zum Beispiel nach dem Datum gefragt, an dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ob Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und welchen Abschluss Sie anstreben. Halten Sie deshalb möglichst vollständig Informationen über Ihren bisherigen Bildungsweg bereit.
Welche Dokumente muss ich dem ausgedruckten Antrag beifügen?
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung) in amtlich beglaubigter Kopie (gilt für alle Einschreibungswilligen)
- Nachweis über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (gilt für privat Versicherte) oder Versicherungsbescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Achtung: Eine einfache Mitgliedsbescheinigung reicht nicht aus. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule/Universität“ ausstellen (gilt für gesetzlich Versicherte). Tipps finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
- Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Passersatzdokuments (gilt für alle Einschreibungswilligen)
- Nachweis über ein absolviertes Vorpraktikum von mindestens sechs Wochen (gilt nur für Ersteinschreiberinnen und -einschreiber in die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Materialwissenschaften, Technikkommunikation mit zweitem Hauptfach Grundlagen Maschinenbau, Rohstoffingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau). Achtung: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Richtlinien für Vorpraktika gelten. Diese finden Sie auf den Webseiten Ihrer Fakultät.
- Nachweis über ein absolviertes Vorpraktikum von mindestens vier Wochen (gilt nur für Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreiber in die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Werkstoff- und Prozesstechnik). Achtung: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Richtlinien für Vorpraktika gelten. Diese finden Sie auf den Webseiten Ihrer Fakultät.
- Nachweis über die Teilnahme am SelfAssessment-Test für Ihr Studienfach (gilt für alle Einschreiberinnen und Einschreiber in Bachelor-Studiengänge), bzw. zusätzlich im Bachelorstudiengang Physik einen Nachweis über die Teilnahme am Studieninformationstag.
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, Universität oder Fachhochschule (gilt für alle, die bereits an einer Hochschule, Universität oder Fachhochschule eingeschrieben waren)
- Studienabschlusszeugnis oder -urkunde aus dem In- oder Ausland (gilt für alle, die bereits ein Studium abgeschlossen haben) in beglaubigter Kopie.
- Betreuungszusage für die Dissertation, in der die Professorin oder der Professor aktiv bestätigt, die Promovendin oder den Promovenden bei der Dissertation zu betreuen. Diese Bescheinigung kann formlos sein, muss aber Unterschrift der Betreuungsperson und den offiziellen Institutsstempel enthalten (gilt für alle, die sich zur Promotion einschreiben möchten).
- Nachweis über die bereits absolvierten Semester (in der Regel über das Studienbuch, auch über Exmatrikulationsbescheinigung möglich; gilt für alle, die ihr Studium nach Unterbrechung fortsetzen möchten)
- Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses (gilt für alle, die ihr Studium nach Unterbrechung fortsetzen möchten). Dies ist eine Bescheinigung darüber, in welches Fachsemester Sie gemäß Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen eingestuft werden. Sie wird unterschrieben von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses. Einen offiziellen Vordruck für den Einstufungsbescheid gibt es nicht. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultät.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Diese stellt der zuständige Prüfungsausschuss der RWTH Aachen aus (gilt für alle, die bereits zuvor an einer Hochschule im In- oder Ausland eingeschrieben waren). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass aus fachlicher Sicht keinerlei Einwände bestehen, dass Sie ein Studium aufnehmen und dass Sie in Ihrem „neuen“ Fach einen Prüfungsanspruch haben.
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse. Achtung: Gegebenenfalls müssen Sie eine Deutschprüfung nachholen. Das gilt zum Beispiel für einige Masterstudiengänge. (Gilt für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Achtung: Dies gilt nicht für Einschreibungswillige, die eine deutsche Schule im Ausland besucht haben.)
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Anerkennungsbescheid für Hochschulzugangsberechtigungen aus dem Ausland darüber, dass diese der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt sind (gilt für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben).
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland wohnt, jedoch außerhalb Nordrhein-Westfalens, erhält den Anerkennungsbescheid von der Zeugnisanerkennungsstelle des Wohnortes oder des Bundeslandes.
Deutsche Staatsangehörige mit Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen erhalten diese bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle des Landes NRW. - einen mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlag im Format DIN C4, auf dem Sie bereits Ihre Adresse eingetragen haben
Bekomme ich meine Unterlagen wieder zurück?
Ja. Dafür legen Sie Ihren Einschreibungsunterlagen den frankierten Rückumschlag bei.
Wer ist für die Einschreibung zuständig?
Das Studierendensekretariat der RWTH Aachen kümmert sich um die Einschreibung.
Welche Fristen gelten für die Online-Einschreibung?
Bitte entnehmen Sie die jeweils aktuellen Fristen den Semesterterminen.
Was passiert nach der Einschreibung?
Nach der Einschreibung erhalten Sie eine vorläufige Studienbescheinigung als Nachweis der Einschreibung sowie einen Überweisungsschein für den Semesterbeitrag. Für das Sommersemester 2013 beläuft sich dieser auf 225,31 Euro. Wenn Sie diesen Betrag an die RWTH Aachen überwiesen haben und er bei der Hochschulkasse eingegangen ist, schalten Sie sich bitte im CAMPUS Office frei und laden dort ein Passfoto für Ihren Studierendenausweis hoch. Hier können Sie auch eine BAFöG-Bescheinigung sowie aktuelle Studienbescheinigungen in beliebiger Anzahl ausdrucken. Ihren Studierendenausweis, die RWTH Aachen University BlueCard können Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn persönlich abholen. Sobald Ihre RWTH Aachen BlueCard zur Abholung bereit liegt, benachrichtigen wir Sie per E-Mail an Ihre RWTH-Adresse. Ihr Semesterticket sendet Ihnen die ASEAG separat auf dem Postweg zu.
Wann erhalte ich die „echten“ Studienbescheinigungen?
Diese können Sie über das Organisationsportal für Studierende Campus Office beliebig oft selbst erstellen und ausdrucken. Studienbescheinigungen in Papierform erhalten Sie von der RWTH Aachen nicht mehr automatisch.
Wann erhalte ich mein Semesterticket?
Dieses versendet die ASEAG (Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG) rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters an die Adresse, die Sie bei der Einschreibung angegeben haben.
Gibt es eine weitere Einschreibe-Möglichkeit?
Sie können sich auch persönlich oder postalisch einschreiben.
Kann ich meine Einschreibung rückgängig machen?
Ja. Allerdings ist das nur möglich, solange die Vorlesungen noch nicht begonnen haben. In diesem Fall wird Ihnen der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag erstattet. Sobald die Vorlesungen begonnen haben, müssen Sie sich exmatrikulieren. Der Studierendenschafts- und Sozialbeitrag wird dann nicht erstattet.
Kann ich mich in Magisterstudiengänge oder Diplomstudiengänge einschreiben?
Nein. Sie können sich ausschließlich in Bachelor- oder Masterstudiengänge einschreiben.
Downloads
- Antrag auf Einschreibung (pdf: 106 kb)
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Erläuterungen und Schlüsselverzeichnis zum Antrag auf Einschreibung
(pdf: 53 kb)
Erläuterungen und Hilfe zum Ausfüllen der Antragsfelder
-
Generaleinwilligung
(pdf: 21 kb)
für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende
- Bewerbung und Einschreibung in zehn Schritten (pdf: 40 kb)