Fristen für Beanstandungen von Prüfungsanmeldungen Sommersemester 2012
Für Beanstandungen von Prüfungsanmeldungen gibt es bestimmte Fristen.
Die Prüfungsanmeldungen im Prüfungsverwaltunssystem HISPOS werden vom Zentralen Prüfungsamt i. d. R. während der Meldephasen im Juni bzw. Dezember durchgeführt (siehe Informationen zur Prüfungsanmeldung) - erst danach können die Anmeldungen von Studierenden über das VZPA kontrolliert werden.
Sollten Sie nach Kontrolle Ihrer Anmeldungen Beanstandungen geltend machen wollen, weil Anmeldungen fehlen, gibt es je nach Fall unterschiedliche Ansprechpartner und Vorgehen:
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Fehlende Prüfungsanmeldung aufgrund verpasster Meldefrist:
- Berücksichtigen Sie bitte, dass es keine studiengangübergreifende einheitliche Regelung zur Nachmeldung gibt.
- Ob eine Nachmeldung überhaupt möglich ist und wie ggf. zu verfahren ist, erfahren Sie von Ihrer Fachstudienberatung.
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Fehlende Prüfungsanmeldung, weil eine Anmeldung über modulare Anmeldeverfahren oder das VZPA nicht möglich war:
- Bitte Füllen Sie das Formular Anmeldeschwierigkeiten vollständig aus.
- Geben Sie dieses
vom 25.06. bis 06.07.2012
bei der zuständigen Sachgebietsleiterin bzw. dem zuständigen Sachgebietsleiter im ZPA ab oder schicken es ihr bzw. ihm innerhalb der Frist per Post zu.