Die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RWTH Aachen finden Sie hier
Die Vertrauenspersonen (Rektoratsbeauftragten) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der RWTH Aachen sind Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. Klocke sowie Univ.-Prof. Dr.rer.nat. Martin Möller. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der RWTH Aachen können sich zur Beratung oder mit einem Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten an die Rektoratsbeauftragten wenden.
Der Ombudsman für die Wissenschaft (eingesetzt von der DFG) wurde entsprechend einer Empfehlung der „Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, eingerichtet und versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung. Das Gremium steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung der DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben („Whistleblower“) und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind. Grundlage der Arbeit des Ombudsgremiums ist die DFG-Denkschrift zur „Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis“. Alle dem Ombudsman vorgetragenen Anliegen werden grundsätzlich strikt vertraulich behandelt. Personen, Institutionen oder Leitungsgremien, die nicht direkt betroffen sind, werden von uns nicht informiert. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierten Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus. (DFG 2010)