Versicherung

 

Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie krankenversichert sein. Sie können sich dazu bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse versichern. Man kann in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln, aber nicht von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Kranken­versicherung. Die folgenden fünf Punkte – etwas vereinfacht formuliert – gelten für internationale Studierende:

  1. Eingeschriebene Studierende zwischen dem 1. und 14. Fachsemester, die noch keinen Studienabschluss haben und jünger als 30 Jahre sind, können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zum Studententarif versichern. Das ist die günstigste Form der Kranken­versicherung.

    Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen und von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen werden, müssen Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

    Sind Sie bereits bei einer privaten Versicherung krankenversichert, dann brauchen Sie zu Studienbeginn ein Formular, das „Befreiung von der Versicherungspflicht“ heißt. Dieses Formular bekommen Sie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie dort nachweisen können, dass Sie schon eine private Krankenversicherung haben. Dies gilt auch, wenn Sie eine ausreichende Krankenversicherung aus ihrem Heimatland haben. Dann brauchen Sie vermutlich zusätzliche Formulare, die im Heimatland besorgt werden müssen.

  2. Eingeschriebene Studierende, die zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, die aber dann durch Alter, Semesterzahl oder Studienabschluss aus der Versicherungspflicht herausfallen, können in ihrer Krankenkasse bleiben, müssen jedoch höhere Beiträge zahlen.
  3. Besucherinnen und Besucher der Deutschkurse und des Studienkollegs werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht aufgenommen, obwohl sie an der RWTH Studierendenstatus haben. Sie müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Eine Liste privater Versicherer erhalten Sie im International Office.
  4. Nicht versicherungspflichtig sind Ausländerinnen und Ausländer, die bei Beginn ihres Studien- oder Forschungsaufenthaltes an der deutschen Hochschule
  • über 30 Jahre alt sind
  • bereits mehr als 14 Semester studiert  haben
  • einen dem deutschen Diplom vergleichbaren Abschluss erworben haben.

Aber dennoch sollten Sie sich versichern, denn die Kosten bei Krankheit sind in Deutschland sehr hoch! Adressen und Detailinformationen zu verschiedenen Krankenversicherungen erhalten Sie im International Office der RWTH Aachen.

 

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Neben der Krankenversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Die Haftpflichtversicherung leistet beispielsweise Schadenersatz, wenn Sie einen Unfall verursachen oder Eigentum von Anderen beschädigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim AStA oder beim International Office.

Unfallversicherung

Alle eingeschriebenen Studierenden der RWTH Aachen sind durch ihren Studierendenstatus automatisch auf dem Gelände der Hochschule und im Rahmen der Veranstaltungen des Studiums, nicht jedoch für den Freizeitbereich, unfallversichert. Ein Unfall an der Hochschule muss gemeldet werden beim InfoCenter des Studentenwerks Aachen, zum Beispiel per .